Allgemeine Reisebedingungen 12fly

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
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Unsere Reisebedingungen:

Lieber Feriengast,


bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung durch Ihr Reisebüro übermittelt werden, an.


Sie gelten grundsätzlich für alle Programme des Reiseveranstalters 1-2-FLY GmbH sowie für am Zielort für die bei der 1-2-FLY Reiseleitung gebuchten Ausflüge.


1. Anmeldung, Reisebestätigung


1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie 1-2-FLY den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.


Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung).


1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.3 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie über Ihr Reisebüro die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.


1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.


2. Bezahlung


2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, bzw. bei Ferienwohnungen/Eigenanreise 20% jeWohneinheit. Die Kosten für eine über 1-2-FLY abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.


2.2 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird.


2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung/den Reisebedingungen. Die Gebühren im Fall einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) werden sofort fällig.


2.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat 1-2-FLY eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreissicherungsverein VvaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.


2.5 Zahlung an den Veranstalter


2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebüro zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.


2.5.2 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche, der Betrag für die Restzahlung ca. 30 Tage vor Reiseantritt abgebucht.


2.5.3 Bei von 1-2-FLY zugelassenen Kreditkartenzahlungen (bei Internet-Buchungen/Buchungen an Flughafenstationen) gelten die Abbuchungsfristen wie unter Punkt 2.5.2 entsprechend.


2.6 Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung bei Buchung als auch die Zahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar im Reisebüro geleistet werden.


2.7 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro.


2.8 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung einer Frist aufgelöst. 1-2-FLY kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.


2.9 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an das Reisebüro.


3. Leistungen, Preise


3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Katalog, Flyer, Internet) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben in Leistungsbeschreibungen sind für 1-2-FLY grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.


Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


3.2 Flugbeförderung


1-2-FLY weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und /oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden. Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck pro Gast (auch Kinder von 2–11 Jahren) befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Fahrräder, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.


Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, techn. Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährlichen Güter aller Art, z. B. Gasflaschen (auch Propangas), Motoren, Kompressoren, usw. (Achtung: Sauerstoff- Flaschen müssen entleert sein!)


Ferner sind ausgeschlossen Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe oder Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet sind. Für evtl. eintretende Schäden haften Sie in vollem Umfang. Bitte beachten Sie auch Ziffer 11.3.8.


Sie können höchstens 3 kg Handgepäck (1 Stück) an Bord des Flugzeuges mitnehmen, z. B. einen Bordcase von 45 x 35 x 25 cm. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung. Bezüglich der Mitnahme von Tieren erteilt das Reisebüro die notwendigen Informationen.


3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. 1-2-FLY bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.


Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters von Leistungsbeschreibungen (Ziff. 3...) abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierdurch nicht gesondert bevollmächtigt sind.


Für die Bearbeitung von individuellen Reisen wird eine Gebühr von E 30,– pro Buchung erhoben. Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von E 25,–; bei Hotelumbuchungen von E 10,– pro Person zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten vor.


Bei Abweichungen vom Pauschalreiseangebot erfolgen alle Transfers in Eigenregie des Kunden.


3.4 Reiseverlängerung


Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter von 1-2-FLY, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im Flugzeug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie bei Reiseverlängerungen die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen. Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.


3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich 1-2-FLY bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen.


1-2-FLY ist berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.


3.6 Reiseleitung, Betreuung Bei Flugpauschalreisen betreut Sie unser Team ab Ankunft am Zielflughafen. Anschrift und Telefonnummer der Reiseleitung vor Ort entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und dem Aushang im jeweiligen Hotel. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 10.4.2.


4. Kinderermäßigungen


Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.


Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Katalog. Die Berechnung erfolgt in der Reihenfolge beginnend beim ältesten Kind, somit stets das 1. Kind und endend beim jüngsten Kind.


Kinder unter 2 Jahren, bei Reiseantritt, werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. 1-2-FLY ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von E 30,– nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.


5. Leistungs- und Preisänderungen


5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von 1-2-FLY nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen u. a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung und der Fluggesellschaft in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.


Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 1-2-FLY ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


Bei einer Ersatzbeförderung übernehmen wir die Kosten der Bahnreise 2. Klasse.


Bei Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum-Flug Ticket zur Verfügung.


5.2 1-2-FLY behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.


5.2.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann 1-2-FLY den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:


a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann 1-2-FLY vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.


b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.


5.2.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber 1-2-FLY erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.


5.2.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis im dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für 1-2-FLY verteuert hat.


5.2.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für 1-2-FLY nicht vorhersehbar waren.


5.2.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat 1-2-FLY den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn 1-2-FLY in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.


5.2.6 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von 1-2-FLY über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt durch den Reisenden


6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 1-2-FLY bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer10 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von 1-2-FLY nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, was nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, nicht angetreten wird.


Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt


a) bei Flugreisen und Hotelbuchungen mit /ohne Beförderung i. d. R. pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,


vom 29. bis 22. Tag 25%,


vom 21. bis 15. Tag 35%,


vom 14. bis 8. Tag 50 %,


vom 7. bis 1. Tag 65%,


ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.


b) bei Ferienwohnungen (bei Eigenanreise und einem festgelegten Preis pro Wohneinheit) pro Objekt bis zum


45. Tag vor Reiseantritt 20%,


vom 44. bis 35. Tag 50%,


vom 34. bis 1. Tag 80 %,


ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.


c) für alle Sonderangebote bei Flugpauschalreisen pro Person, deren Preis vom Katalogpreis abweicht:


bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%,


vom 29. bis 15. Tag 50%,


vom 14. bis 1. Tag 80 %,


ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.


7. Umbuchung, Ersatzperson


7.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, eine Änderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bei Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt E 30,– pro Reiseanmeldung erhoben. Jede zeitlich gesonderte Änderung löst dabei eine gesonderte Gebühr aus.


Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung.


Änderungen nach den oben genannten Fristen (ab 29. Tag vor Reisebeginn bei Flugpauschalreisen) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.


7.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an 1-2-FLY. 1-2-FLY kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist 1-2-FLY berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten E 30,– zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.


7.3 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung gem. Ziff. 3.3 sind sofort fällig.


8. Reise-Versicherung


Zur Absicherung der Stornokosten (siehe Ziffer 6.2) empfiehlt Ihnen 1-2-FLY eine Reise-Rücktrittskosten- Versicherung zu günstigen Konditionen. Die Prämie beträgt E 21,– pro Person. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss bei Buchung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen 1-2-FLY den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie auf den letzten Seiten des Preisteils. Dieser wird Ihnen bei der Buchung ausgehändigt.


9. Rücktritt und Kündigung durch 1-2-FLY


9.1 1-2-FLY kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch 1-2-FLY vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. 1-2-FLY behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


1-2-FLY muss sich jedoch denWert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.


9.2 1-2-FLY kann bis 4Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für 1-2-FLY deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihr im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden.


Ein Rücktrittsrecht von 1-2-FLY besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.


9.3 1-2-FLY kann bis 2Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.


9.4 Im Fall des Rücktritts durch 1-2-FLY nach Ziffer 9.2 oder 9.3 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn 1-2-FLY in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch 1-2-FLY dem Unternehmen gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


10. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt


10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die den Vertragsparteien die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen undurchführbar oder wirtschaftlich unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Kriegshandlungen, Regierungsbeschlüsse, Blockaden, Revolution, Streiks, Ausschließungen, Boykotts, Embargos, Bürgerkrieg, Terroranschläge oder sonstige Ereignisse, die nachteiligen Einfluss auf die Reise haben, sowie gleichzustellende Fälle.


1-2-FLY zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


Im Fall der Kündigung durch 1-2-FLY stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 9.4 beschriebenen weiteren Rechte zu.


10.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist 1-2-FLY verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.


10.3 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer (030) 50 00-20 00.


11. Gewährleistung / Haftung


11.1 1-2-FLY steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für


11.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;


11.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.);


11.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;


11.1.4 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen;


11.1.5 die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern 1-2-FLY nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat.


1-2-FLY haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten.


11.2 Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:


11.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. 1-2-FLY kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 1-2-FLY kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


11.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


11.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet 1-2-FLY innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.


Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, 1-2-FLY erkennbarem, Grund nicht zuzumuten ist.


Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von 1-2-FLY verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.


Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet 1-2-FLY den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.


11.3 Haftung


11.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den 1-2-FLY nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.


11.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche


Die vertragliche Haftung von 1-2-FLY auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch 1-2-FLY herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit 1-2-FLY für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


11.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche


Für alle gegen 1-2-FLY gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet 1-2-FLY bei Sachschäden bis E 4.100,–; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.


11.3.4 In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck-Versicherung in Ihrem Reisebüro oder an der Flughafenstation.


11.3.5 1-2-FLY haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.


11.3.6 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet 1-2-FLY nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. 1-2-FLY empfiehlt den Abschluss einer Unfall- Versicherung.


11.3.7 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann 1-2-FLY sich hierauf berufen.


11.3.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von


1-2-FLY nach dem Reisevertragsgesetz und nach dessen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.


11.3.9 Sofern 1-2-FLY bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet sie ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada sowie, nach dessen Inkrafttreten, dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.


11.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen


11.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


11.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung oder der genannte Ansprechpartner nicht erreichbar, müssen Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an 1-2-FLY bzw. an ihre Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet wenden.


Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.


Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.


Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.


11.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung


12.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Reiseveranstalter 1-2-FLY GmbH geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.


12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


12.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.


12.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen 1-2-FLY ist ausgeschlossen.


13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen


13.1 1-2-FLY steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.


Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten.


Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten.


13.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.


13.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von 1-2-FLY bedingt sind.


13.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.


Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.


13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.


13.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.


Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.


14. Datenschutz


Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.


15. Allgemeines


15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.


15.2 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.


15.3 In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.


15.4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.


15.5 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften.


15.6 Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge/Preislisten verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und -termine ihre Gültigkeit.

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für


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