5 vor Flug Allgemeine Reisebedingungen

Reiseangebote online buchen
 Reisen & Angebote von: 
Lesen Sie auch unsere Infos zum Online buchen
Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen 5 vor Flug
unsere Reiseangebote von 5 vor Flug

Reise- und Zahlungsbedingungen der 5 vor Flug GmbH


Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden 5 VOR FLUG) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch 5 VOR FLUG an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an 5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen.

Da es sich um eine Kurzfristreise handelt ist der Reisepreis sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigung erhalten, zur Zahlung fällig.

3. Leistungen / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet bzw. EDV-System des Reisebüros sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von 5 VOR FLUG. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlußflüge

Soweit 5 VOR FLUG Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Beförderungsunternehmen. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlußbeförderungen (-flüge) buchen, so beachten Sie bitte, daß es sich bei den bei der Buchung bekanntgegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen aus vielfachen Gründen ergeben können.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen (-flügen) ausreichende Zeitabstände.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von 5 VOR FLUG vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie 5 VOR FLUG hierüber ausdrücklich informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
5 VOR FLUG wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Ersatzperson

5 VOR FLUG berechnet 30,00 ¤ pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.

7. Umbuchung

Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Vertrag mit anschließender Neubuchung möglich.

8. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei 5 VOR FLUG. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 5 VOR FLUG Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Für den Rücktritt gelten folgende pauschalierte Entschädigungssummen:

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95 %

des Reisepreises.

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5 VOR FLUG. erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den Kunden erstatten.

9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson , damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.

Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei 5 VOR FLUG in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 5 VOR FLUG herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von 5 VOR FLUG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

11. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

12. Reiseversicherung

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-, kranken und Unfallversicherung.

Soweit 5 VOR FLUG oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von 5 VOR FLUG ist München. Für den Fall, daß der Vertragspartner von 5 VOR FLUG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von 5 VOR FLUG um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:

5 vor Flug GmbH
Landsbergerstrasse 304
80687 München

AG München
HR B 93903

 

 Reisen & Reiseangebote http://www.viva-lastminute.de/ - Copyright © 2004 Dipl. Ing. Carsten Bräuninger