Reise-
und Zahlungsbedingungen der 5 vor Flug GmbH
Die Buchung von Reiseleistungen der 5 vor Flug GmbH (im folgenden
5 VOR FLUG) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung
zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich
bei 5 VOR FLUG oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch 5 VOR FLUG an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag
zwischen Ihnen und 5 VOR FLUG zu Stande.
2. Bezahlung
des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung
erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen
Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle
unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an
5 VOR FLUG auf die gebuchten Reiseleistungen.
Da es sich um
eine Kurzfristreise handelt ist der Reisepreis sofort nach Übergabe
des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigung
erhalten, zur Zahlung fällig.
3. Leistungen
/ Nebenabreden
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Internet bzw. EDV-System des Reisebüros sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von 5 VOR
FLUG. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche
usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung
von 5 VOR FLUG. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden
selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche
Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von 5 VOR FLUG
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als
unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine
Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen
/ Anschlußflüge
Soweit 5 VOR
FLUG Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung
bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung
durch die Beförderungsunternehmen. Sollten Sie selbst oder
sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlußbeförderungen
(-flüge) buchen, so beachten Sie bitte, daß es sich bei
den bei der Buchung bekanntgegebenen Beförderungszeiten um
unverbindliche Zeiten handelt und sich Zeitenänderungen oder
Beförderungsverzögerungen aus vielfachen Gründen
ergeben können.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen
(-flügen) ausreichende Zeitabstände.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt.
5. Paß-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender
sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten,
es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen
von 5 VOR FLUG vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft
verfügen, so wollen Sie 5 VOR FLUG hierüber ausdrücklich
informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich
sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung
bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft
zu klären.
5 VOR FLUG wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften
und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet
unterrichten. Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme
mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Ersatzperson
5 VOR FLUG berechnet
30,00 ¤ pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten
des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt
und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit
durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger
(z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert
belastet.
7. Umbuchung
Umbuchungen
sind nur durch Rücktritt vom Vertrag mit anschließender
Neubuchung möglich.
8. Rücktritt
Der Kunde ist
berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei 5 VOR FLUG. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein
wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat 5 VOR FLUG Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung gemäß §
651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung
ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Für den Rücktritt gelten folgende
pauschalierte Entschädigungssummen:
bis zum 15.
Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95 %
des Reisepreises.
Der Kunde hat
grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, daß
dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen
Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im
Einzelfall.
Bei Nichtantritt
der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt
der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich 5 VOR FLUG bei den Leistungsträgern
bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an
5 VOR FLUG. erstattet werden, wird 5 VOR FLUG diese auch an den
Kunden erstatten.
9. Gewährleistung,
Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen
aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich
an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson
, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie
zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.
Unabhängig
von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen
einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der
Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt
bei 5 VOR FLUG in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen.
Die gesetzliche
Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche
aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 5 VOR FLUG
herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von 5 VOR FLUG allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Abtretungsverbot
Die Abtretung
von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat
durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch
für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst
einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten
haben.
12. Reiseversicherung
In den Reisepreisen
sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-,
kranken und Unfallversicherung.
Soweit 5 VOR
FLUG oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt
es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der
Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden
und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können
nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden.
Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag
wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen
kann auch nicht zurückgetreten werden.
13. Unwirksamkeit
einer Reisebedingung
Sollte eine
der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig
sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen
oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand
von 5 VOR FLUG ist München. Für den Fall, daß der
Vertragspartner von 5 VOR FLUG keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für
den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von 5 VOR FLUG
um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
5 vor Flug GmbH
Landsbergerstrasse 304
80687 München
AG München
HR B 93903 |