| Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der BigX-tra Touristik GmbH
Für die
Erbringung von Reiseleistungen durch die BigX-tra Touristik GmbH
gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen
Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich für 2 Wochen an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang
der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder aufgrund dessen
ausdrücklichen oder schlüssigen Einverständnisses
zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet,
hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten
Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der BigX-tra Touristik
GmbH vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden
ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
ausdrücklich oder schlüssig erklärt.
1.3. Die Informationen über Einreisebestimmungen und die gesundheitspolizeilichen
Formalitäten übersenden wir Ihnen mit der Reisebestätigung.
Beachten Sie insofern auch die Regelungen in Ziffer 11 unten.
2. Bezahlung
2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist
unbedingt innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen.
Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtreisepreises. Der Restbetrag
ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig
und hat ebenfalls unbedingt rechtzeitig zu erfolgen.
2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages
in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen
und Schadensersatz gem. unseren Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2.
unten) zu verlangen.
2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung
nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter
geleistet werden. Nur wenn die Angabe eines Zahlungsempfängers
fehlt, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das vermittelnde
Reisebüro zu leisten.
2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung
übersandt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum
Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen
Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine
die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung die der Reisekunde
zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet
eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung
mehr Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen
der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen
der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung durch uns. Trinkgelder, Einzelzimmer- und Kabinenzuschläge
sind in unseren Preisen nicht enthalten. Reisevermittler sind nicht
berechtigt, von der Reiseauschreibung und –bestätigung
abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen.
4. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen
4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe
der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), so können
wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen
und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich
einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis
wie folgt:
Reisen mit Charterflugtickets und Reisen mit eigener Anreise:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. vor Reiseantritt 25%
Vom 21. bis 15. vor Reiseantritt 30%
Vom 14. bis 07. vor Reiseantritt 50%
Vom 07. bis 01. vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
des Gesamtreisepreises
Nurflugtickets und Reisen mit Linienbeförderungsscheinen, sowie
Schiffsreisen:
Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
ab 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85%
ab 6 Tagen bis ein Tag vor Reiseantritt 95%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
des Gesamtreisepreises
Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der
Reiseart mindestens 80,- € pro Buchung. Der Nachweis eines
geringeren Schadens ist Ihnen vorbehalten. Eine zusätzlich
abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann diese
Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.
4.3. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
4.4. Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Möglichkeit
eines Rücktritts bleibt unbenommen.
4.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers
berechnen wir € 30,– pro Person für die entstehenden
Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten
seitens der Leistungsträger, insbesondere bei Linienbeförderungsleistungen
werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer
und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für unsere
Forderungen.
4.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine
oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind
wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4.7. Ab 4 Werktage vor Reisebeginn können wir nach Rücksprache
an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets
oder sonstigen Reiseunterlagen veranlassen. Hierfür berechnen
wir eine Gebühr in Höhe von € 15,– pro Ticket
bzw. Reiseunterlage. Der Veranstalter haftet nicht für ein
durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.
5. Rücktritt
durch die BigX-tra Touristik GmbH
5.1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag
vor Reiseantritt zurückzutreten:
5.1.1. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausdrücklich
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
5.1.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.
5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich
erstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch
macht.
6. Leistungs-
und Preisänderungen
6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein
Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt insbesondere hinsichtlich
zumutbarer Änderungen von Flugleistungen.
6.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden,
nicht aber früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. –fahrt
über die genauen Reisedaten. Andernfalls gehen die aus dem
verpassten Transport entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
6.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person
bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte
eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen,
werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem
Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig.
Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder
im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind
Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Sie haben
Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung
uns gegenüber geltend zu machen.
7. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt
das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen
dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsvertrag
kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die
mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige
Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden
Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der
Versicherung geltend zu machen.
8. Höhere
Gewalt
wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j
BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und
Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt,
mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe
zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht
anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen
wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten
erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags
ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener
Fristsetzung erfolgte.
9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der
örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber
dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei
Reisen mit individuellem Reiseverlauf (Flug & Mietwagen) sowie
bei Städtereisen ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber
dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen
Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen
(Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte hren Reiseunterlagen
und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort.
9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei
Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen
Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei
der durchführenden Fluggesellschaft erstatten. In sonstigen
Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für
Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld
im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den jeweils einschlägigen internationalen
Abkommen. Unsere Rechte und Pflichten werden durch die Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmen, auf deren Grundlage
die Beförderung erfolgt, nicht eingeschränkt.
10.2. Für eine Beförderungsleistung im Linienverkehr,
die nach dem gesondert ausgestellten Beförderungsausweis sowie
aufgrund der Reisebeschreibung und der Bestätigung ausdrücklich
eine Fremdleistung darstellt, haften nicht wir, sondern das leistende
Unternehmen nach dessen Beförderungsbedingungen.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als solche bezeichnet werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei Teilnahme der
Reiseleitung nicht. Die Vermittlerhaftung ist ausgeschlossen, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden
durch uns oder einen Leistungsträger, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir je Kunde und Reise bei Sachschäden bis
höchstens € 4.100,– Wenn der Reisepreis pro Person
€ 1.367,– übersteigt, ist die Haftung auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige
Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
abzudecken.
10.7. Die Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen
im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Reiseleistungen sind
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise schriftlich an unsere untenstehende Adresse zu richten.
Bitte beachten Sie, dass eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber
Ihrer Buchungsstelle nicht ausreicht. Entscheidend ist der Eingang
bei untenstehender Adresse.
10.8. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden gegen die
BigX-tra Touristik GmbH verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter
oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform
zurückweist.
10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
11. Pass-, Visa-,
und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa-, und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung
dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es
sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die
Informationen gelten für Bürger der BRD, sofern sie im
Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises der
BRD sind. Sind Sie Ausländer oder Besitzer eines fremden Passes,
müssen Sie andere Bestimmungen beachten, die Sie bei Ihrem
zuständigen Konsulat erfragen können.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht mmer
dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
12. Allgemeine
Bestimmungen
12.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand
bei Drucklegung.
12.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen
verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.5. Unser Gerichtsstand ist München. Falls unser Vertragspartner
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw, falls der Wohnsitz
oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei
bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem
Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner
Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Reiseveranstalter:
BigX-tra Touristik GmbH
Landsberger Straße 304, 80687 München
Handelsregister München HRB 139717
Stand: Mai 2003 |