| Bevor
Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen
nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen
Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie
sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind.
Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen,
denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen
Prospekt. Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für
sämtliche Marken der Kreutzer Touristik GmbH. Eine wichtige
Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel
bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluß
des Reisevertrages
1.1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten
Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in München zustande.
Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2.
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer
Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
- bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was
auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen
am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag
vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten,
müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
(bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger)
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle Euro aufgerundet)
von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung
wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage
vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Wenn Sie
Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt
haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen
Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte
einräumen sollten und Sie davon bei der Buchung Gebrauch machen,
gilt dasselbe, in jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung
der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre
auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §
651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit
der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2.
Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist
unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden
wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag
unverzüglich erstatten.
2.3.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3. Leistungen,
Preise
3.1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2.
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3.
Flugschein oder Sonderfahrtausweis gelten nur für die darin
angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4.
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen
nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung
gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht jedoch wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
3.5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro
Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte
Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in ihrem gebuchten
Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines
Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht
möglich.
3.6.
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern
je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für
Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert
werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist
das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen
wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett,
im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung
von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter
als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder
in der Zimmer-Suite untergebracht. Nicht ermäßigt: Mehrpreise,
die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-,
Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel
auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig
an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich,
wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann
im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung
eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis
für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis
der Verlängerungswoche in unserem Katalog. Eine Verlängerung
nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen ist nicht
möglich.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens
24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen
Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw.
Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu
Ihren Lasten.
4.2.
Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem
bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung
- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem
Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine
Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden
Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist
eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise
aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen
eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach
der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kreutzer Touristik
GmbH.
5.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen
sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts
von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie
folgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.4.
Wir bitten Sie, Änderungwünsche erst nach Erhalt Ihrer
Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer
Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart,
der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt
28,- Euro je Person. Spätere Änderungen sind nur nach
vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist
nicht möglich.
5.5.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 28,- Euro je Person, zu
verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
5.6.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder
ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind
wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7.
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,
Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir
sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
6.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für
Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit
der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland,
München, abgeschlossen.Informieren Sie sich bitte näher
durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1.
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen
vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich
erstattet.
7.2.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns
entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind,
sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten.
Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
8.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1.
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich-
oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir
können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen
verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft
erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach
den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung
zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung
von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck
übernehmen wir keine Haftung.
9.3.
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1.
Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer
(auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt
und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten
nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung
ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden
und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften
wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen
nicht.
10.4.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wird.
Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt
des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht
wurde.
10.5.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
10.6.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis 4100,- Euro
bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser
4100,- Euro übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir
den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro
oder bei unserer Flughafenstation.
10.7.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.8.
Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
10.9.
Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend
mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren
in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir
hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes,
müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen
Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
12.3.
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter: Kreutzer Touristik GmbH
Herzog-Heinrich-Straße 10
80336 München
Stand: Juni 2002
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