LTUplus Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen LTUplus
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LTUplus Reisebedingungen

1. Reisevertrag


1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d. h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von LTUplus. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.


1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der LTUplus.

2. Zahlung


2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie – siehe Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.


2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist LTUplus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann LTUplus die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an LTUplus zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).


2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.


2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.


2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

3. Reisedokumente


Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit LTUplus, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen


4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von c 50,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziffer 5 berechnet. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten s. Ziffer 5.1.3.


4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.


4.2 Von Leistungsänderungen wird LTUplus den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.


4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:


a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.


b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.


4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.


4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an LTUplus durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel c 25,- pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt bis zu c 300,-. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung keine oder geringere Kosten entstanden sind. LTUplus benötigt hinreichend Gelegenheit das Ersetzungsverlangen zu prüfen. LTUplus kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5. Rücktritt


5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LTUplus oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:


5.1.1 Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen, Charterflügen aus dem Nur-Flug-Programm,Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.3)


- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%


- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%


- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%


- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%


- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%


- bei Nichterscheinen 75%


5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit),


Hausbooten und Wohnmobilen


- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%


- mindestens c 25,-


- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%


- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%


- bei Nichterscheinen 80%


5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung, dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens c 75,- pro Karte zu zahlen sind.


5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.


5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppeloder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist LTUplus berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.


5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.


5.1.7 Kosten wie zum Beispiel Visa-, Telefonoder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.


5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.


5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.


5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

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