| LTUplus
Reisebedingungen
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung
mit Zugang verbindlich, d. h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt
sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung
von LTUplus. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der
Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung
beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen
nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung der LTUplus.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung
des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung
fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie
– siehe Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der
Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen.
Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung
angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro
tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages
auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis
befugt.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von
10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch
nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so
ist LTUplus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und
die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann LTUplus die gemäß
Ziff. 5 zu berechnenden Kosten, als Schadenersatz geltend machen.
Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor
Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei
kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und
Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis
in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an LTUplus
zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise
zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung
der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag
entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht
festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen
hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen
oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag
ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend
Ziff. 5 gewertet.
2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein
Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider
Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit LTUplus,
Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen,
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft,
der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen,
erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen
bis 45 Tage vor Reiseantritt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von c 50,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung
innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere
Änderungen werden gemäß Ziffer 5 berechnet. Umbuchungskosten
für gebuchte Eintrittskarten s. Ziffer 5.1.3.
4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für
Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw.
Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen
zu seinen Lasten.
4.2 Von Leistungsänderungen wird LTUplus den Reiseteilnehmer
unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist
von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt
anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig
sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt
zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen
können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der
Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber
eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung
an LTUplus durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das
Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel c 25,- pro Person,
ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt
bis zu c 300,-. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis
zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung keine oder
geringere Kosten entstanden sind. LTUplus benötigt hinreichend
Gelegenheit das Ersetzungsverlangen zu prüfen. LTUplus kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte
im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen
schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei LTUplus oder bei der Buchungsstelle.
Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten
Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen, Charterflügen
aus dem Nur-Flug-Programm,Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten
mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen
wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten
siehe Ziffer 5.1.3)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit),
Hausbooten und Wohnmobilen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
- mindestens c 25,-
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten
betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung
mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung,
dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens c
75,- pro Karte zu zahlen sind.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis
zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine
oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine
oder ein Doppeloder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist LTUplus
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzugeben.
5.1.7 Kosten wie zum Beispiel Visa-, Telefonoder Bearbeitungskosten
können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet
werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer
die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten
für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen
gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters Bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter
berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In
diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
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