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Allgemeine Geschäftsbedingungen
REISEBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden
Reise- und Zahlungsbedingungen, die Nazar Holiday auf Grundlage
der Konditionenempfehlung des Deutschen Reisebüro-Verbandes
(DRV) erstellt hat, regeln das Rechtsverhältnis für alle
Reiseverträge zwischen den Kunden und Nazar Holiday und ergänzen
die reiserechtlichen Vorschriften der § 651 a-l BGB. Sie werden
von dem Kunden mit der Buchung anerkannt und vor der Buchung durch
das vermittelnde Reisebüro bzw. durch Nazar Holiday übermittelt.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt
mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisende dem Reiseveranstalter die Annahme - auch durch
schlüssiges Verhalten- erklärt.
1.2 Für die Vermittlung der von Nazar Holiday veranstalteten
Reisen stehen Reisebüros und Buchungsstellen zur Verfügung,
die beraten und Anmeldungen für diese Reisen entgegennehmen.
Sie sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen
abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Sie
treten lediglich als Vermittler auf. Von Kunden speziell geäußerte
Wünsche müssen von Nazar Holiday ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Reisevertrages.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des
§ 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist eine
Anzahlung von 15 % des Reisepreises, höchstens jedoch €
256,- pro Reiseteilnehmer fällig. Geht der Anzahlungsbetrag
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Datum der
Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist Nazar Holiday berechtigt,
den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren.
In diesem Fall kann Nazar Holiday die gem. Ziffer 5.2 zu berechnenden
Kosten als Schadensersatz vom Reisenden verlangen. Der restliche
Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Direktinkassovereinbarung
wird die Anzahlung und die Restzahlung gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheines vom Kunden direkt an Nazar Holiday vorgenommen.
Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Reisebestätigung.
Das Reisebüro leitet hierbei an Nazar Holiday bei Buchung die
vollständige Adresse des Kunden weiter. Bei Buchungen, die
weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche
Reisepreis sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung
der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung
jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde
die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern
er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Ohne
vollständige Zahlung besteht kein Anspruch seitens des Reiseteilnehmers
auf Erbringung der Reiseleistung.
2.2 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort
fällig.
2.3 Bei sehr kurzfristigen Buchungen besteht die Möglichkeit,
die Reiseunterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Nazar Holiday berechnet
dann pro Person einen Zuschlag von € 8,-. Werden die Reiseunterlagen
erst am Flughafen bezahlt, fällt ein Zuschlag von € 12,-
pro Buchung an. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen
oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag
ausgehändigt. Erfolgt keine Zahlung oder wird kein geeigneter
Zahlungsnachweis erbracht, besteht kein Anspruch seitens des Reiseteilnehmers
auf Erbringung der Reiseleistung. In diesem Fall gilt die Kostenregelung
in Ziffer 5.2 entsprechend.
2.4 Der Reiseveranstalter darf den restlichen Reisepreis vor Reiseantritt
verlangen, wenn er sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall
von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen,
die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Insolvenz des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden.
Nazar Holiday hat dieses Insolvenzrisiko bei der Zürich Agrippina
AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch
des Reisenden gegenüber dem der Zürich Agrippina AG im
Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Insolvenz des Veranstalters
verbrieft, befindet sich bei den Reiseunterlagen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich
aus den Angaben der Reisebestätigung sowie aus der für
den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung des
Nazar Holiday - Programms, unter Berücksichtigung der landesüblichen
Besonderheiten, auf die in den Unterlagen des Reiseveranstalters
gesondert hingewiesen wird. Veränderungen der Vertragsinhalte
sowie Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch Nazar Holiday. Nazar Holiday behält
sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende
vor Buchung informiert wird.
3.1 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster
Linie der Erbringung der Beförderungsleistung durch Nazar Holiday.
3.2 Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
gehören nicht zum Leistungsumfang von Nazar Holiday, sofern
sie in den Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet worden sind. Grundlage für Leistungen ist der
Prospekt, hoteleigene Prospekte sind für Nazar Holiday nicht
bindend. Ausflüge und Besichtigungsfahrten während der
Reise und an den Zielorten sind - soweit in der Reisebeschreibung
nicht anders angegeben - Fremdleistungen, also keine eigenen Leistungen
der Firma Nazar Holiday.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5. Rücktritt
durch den Reisenden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2 Rücktrittskosten
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), kann Nazar Holiday
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen von Nazar Holiday berücksichtigt.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Nazar Holiday nachzuweisen,
dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist als die von ihm geforderte nachfolgend aufgeführte Pauschale.
5.2.1 Stornierungskosten für Pauschalreisen/Rundreisen/Yachttouren
a. Bis 30. Tag vor Abreise 15 % des Reisepreises, zzgl. der für
die eventuell abgeschlossenen Reiseversicherungen fälligen
Versicherungsprämien (gilt für alle im folgenden genannten
Prozentsätze).
b. ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor der Abreise 20 % des Reisepreises
c. ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor der Abreise 30 % des Reisepreises
d. ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor der Abreise 45 % des Reisepreises
e. ab dem 6. Tag vor der Abreise 70 % des Reisepreises
f. am Reisetag und bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
5.2.2 Stornierungskosten für Gruppenreisen
Bei Stornierung der gesamten Gruppe gelten folgende Regelungen:
a. bis 95. Tag vor Reisebeginn € 15,- zzgl. der für evtl.
abgeschlossene Reiseversicherungen fälligen Versicherungsprämien
(gilt für alle im folgenden genannten Prozentsätze).
b. ab dem 94. Tag bis zum 45. Tag vor der Abreise 25 % des Reisepreises
c. ab dem 44. Tag bis zum 22. Tag vor der Abreise 50 % des Reisepreises
d. ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor der Abreise 75 % des Reisepreises
e. ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor der Abreise 80 % des Reisepreises
f. ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.
Der Rücktritt einzelner Teilnehmer einer Gruppenbuchung:
Bei Stornierung einzelner Teilnehmer, die weniger als 10 % der Gesamtteilnehmerzahl
ausmachen, gelten die Stornierungsgebühren für Einzelbuchungen.
Wird aus einer Gruppenbuchung der Reisevertrag durch eine oder mehrere
Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Rücktrittskosten
noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer
entstehen können, und zwar durch Einzelzimmerzuschläge
oder durch einen höheren Reisepreis infolge geringerer Bus-,
Schiff-, Flugzeug- oder Appartementbelegung. Nazar Holiday behält
sich vor, im Einzelfall individuell andere Entschädigungssätze,
auch mit anderen Fristen, zu vereinbaren.
5.2.3 Stornierungskosten für Campingflüge
Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
a. ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor der Abreise 30 % des Reisepreises
b. ab dem 14. Tag bis zum 9. Tag vor der Abreise 60 % des Reisepreises
c. ab dem 8. Tag bis zum 2. Tag vor der Abreise 80 % des Reisepreises
d. ab dem 1. Tag und bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.
5.2.4 Stornierungskosten bei Flugpauschalreisen im Linienverkehr
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
a. ab dem 29. Tag bis zum 15. Tag vor der Abreise 15 % des Reisepreises
b. ab dem 14. Tag vor der Abreise 20 % des Reisepreises
Zzgl. der oben genannten Kosten fallen noch eine Bearbeitungsgebühr
von € 31,- und die fälligen Prämien für evtl.
abgeschlossene Reiseversicherungen an.
5.3 Umbuchungen
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei Pauschalreisen und 95. Tag
bei Gruppenreisen können Änderungen hinsichtlich Reisetermin,
Reiseziel, Ort des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
("Umbuchung") gegen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden
entgegengenommen werden. Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils
nach dem Umfang der Umbuchung und dem damit verbundenen Mehraufwand,
liegt jedoch bei mindestens € 20,- pro Reiseteilnehmer. Umbuchungswünsche
des Kunden nach dem Ablauf o.g. Fristen können, sofern die
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 5.2.1
bis 5.2.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.4 Ersatzpersonen
5.4.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass
statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Nazar Holiday kann
der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Deshalb
ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, auf Anforderung von Nazar
Holiday unverzüglich die erforderlichen Angaben über den
Dritten zu machen, damit die Voraussetzungen für den Wechsel
in der Person des Reiseteilnehmers geprüft werden können.
Nazar Holiday ist nicht verpflichtet, den Dritten bis zur Übermittlung
der Angaben als Reiseteilnehmer zuzulassen.
5.4.2 Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person
des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher
und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.
6. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht
in Anspruch, so wird sich Nazar Holiday bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder wenn er sich in solch einem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
b. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Der Kunde kann
an einer mindest gleichwertigen Reise teilnehmen, wenn Nazar Holiday
in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden
aus ihrem Angebot anzubieten. Sofern Nazar Holiday zu einem solchen
Angebot nicht in der Lage ist oder auch auf Wunsch des Kunden, erhält
dieser den eingezahlten Reisepreis zurück.
c. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter
im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Reise, bedeuten würde. Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters
besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er
die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist
und er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der
Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung
des Vertrages aufgrund aussergewöhnlicher Umstände
Sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende können den Vertrag
kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt die Reise erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter kann für
die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten
für eine evtl. Rückbeförderung sind von den Parteien
jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten
dem Reisenden zur Last fallen.
9. Haftung des
Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentliches Kaufmanns für:
a. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger;
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer
3, sofern Nazar Holiday nicht vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben erklärt hat;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Die Haftung erstreckt sich auch auf ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Beschtänkung
der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet Nazar Holiday bei Sachschäden bis € 4.100;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils
je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Eine Haftung besteht nicht im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
als solche gekennzeichnet sind.
10.4 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
beschränkt, als auf Grund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
10.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung
(nur für Flüge nach USA und Kanada), soweit die Abkommen
jeweils Anwendung finden. Diese Abkommen beschränken in der
Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen
10.6 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und -soweit anwendbar-
des Binnenschifffahrtgesetzes.
10.7 Bei Buchung einer Teilleistung (nur Flugbeförderung oder
nur Hotelunterkunft) ist Nazar Holiday lediglich Vermittler, nicht
aber Reiseveranstalter. Reiseveranstalter ist entweder das buchende
Reisebüro, wenn es sich als Reiseveranstalter betätigt,
sonst der Anbieter der Leistung (Fluggesellschaft oder Hotelier).
Eine Haftung seitens Nazar Holiday ist daher in diesen Fällen
ausgeschlossen.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der zuständigen Reiseleitung, sofern eine solche eingesetzt
ist, zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist von Nazar Holiday keine
örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen
Vereinbarungen auch nicht geschuldet, oder ist die zuständige
Reiseleitung für den Kunden nicht erreichbar, so ist der Reisende
verpflichtet, sich an die Kontaktadresse des Reiseveranstalters
im jeweiligen Zielgebiet zu wenden. Falls auch unter dieser Kontaktadresse
niemand erreichbar ist, ist der Reisende verpflichtet, den Reiseveranstalter
unter der Telefon-Nr. 0211/5636-0 oder der Fax-Nr. 0211/5636-219
zu benachrichtigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises
nicht ein.
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine Ersatztransportmöglichkeit
zu sorgen oder eine Ersatzreise anzubieten, falls ein Gast den Flug
aus eigenem Verschulden versäumt.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich
den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere
bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
12. Ausschluss
von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter
Nazar Holiday, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf,
unter Angabe von Kunden- und Reisenummer geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651
c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und Nazar Holiday Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert bzw. der Reiseveranstalter
den geltend gemachten Anspruch schriftlich zurückweist. Ansprüche
auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des
Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
13. Abtretungsverbot
Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise,
gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen.
14. Sonstige
Hinweise
14.1. Zusatz- und Kinderbetten: Dreibettzimmer sind grundsätzlich
Doppelzimmer mit Zustellbett. Zusatzbetten und Kinderbetten müssen
grundsätzlich vor Reiseantritt bestellt werden.
14.2. Kinderermäßigung:
Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im
Flugzeug befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson
mitreist. Insoweit fällt für ein Kind unter 2 Jahren jeweils
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,- an. Kosten,
die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort
direkt zu bezahlen.
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringt Nazar
Holiday ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im
Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer
mit Zusatzbett oder im Appartement unter. Maßgeblich sind
die im Katalog ausgeschriebenen Ermäßigungen.
14.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist Nazar Holiday
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
15. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind
oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt
sein müssten, sowie deren evtl. Änderung vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Sofern es dem Reiseveranstalter
möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden
nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise
verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Der Reiseveranstalter
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung
zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters
bedingt.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen,
insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
wird verwiesen.
16. Versicherungen
16.1. Nazar Holiday empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung,
damit der Kunde bei einer Stornierung aus wichtigem Grund für
die in Ziffer 5.2 aufgeführten Stornoentschädigungen bis
auf einen vereinbarten Selbstbehalt Versicherungsschutz erlangt.
Außerdem sind hier die Mehrkosten bei einer vorzeitigen Rückreise
sowie die Zusatzkosten einer nachträglichen Rückreise
abgedeckt. Die Einzelheiten und Gründe, die im Falle eines
Reiserücktritts Versicherungsschutz gewähren, sowie die
speziellen Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Eintritt des
Versicherungsfalls, entnehmen Sie bitte der Versicherungspolice.
Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von seiner
Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigung
an Nazar Holiday befreit; er hat lediglich einen Erstattungsanspruch
gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.
16.2. Nazar Holiday empfiehlt außerdem dringend den Abschluss
des Urlaubs-Komplettschutzes.
17. Krankheitsfall
Für Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen,
hat der Teilnehmer selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht
auf einem von Nazar Holiday zu vertretenden Reisemangel beruht.
Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen
Heimtransport des Reisenden hat dieser selbst zu tragen. Es wird
daher der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.
Wenn der Gesundheitszustand des Reisenden zu Bedenken Anlass gibt,
ist er verpflichtet, vor Buchung der Reise einen Arzt aufzusuchen.
18. Flugdurchführung
Alle im Prospekt aufgeführten Flüge sind, wo nicht anders
erwähnt, als Direktflüge geplant. Aus programm-technischen
Gründen müssen wir uns in Ausnahmefällen Zwischenlandungen
vorbehalten. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung
und auch des Fluggerätes, sofern dies wegen behördlicher
Anordnungen oder aus technischen von Nazar Holiday nicht zu vertretenden
Gründen erforderlich ist, bleiben ausdrücklich vorbehalten,
soweit die An- und Abreisezeiten dadurch nicht wesentlich verlängert
werden. Auch können die Flüge ohne vorherige Ankündigung
aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert
werden, wenn der Reisezuschnitt hierdurch nicht beeinträchtigt
wird. Nazar Holiday bittet um Verständnis, wenn aus flugorganisatorischen
Gründen der Hinflug in die Abendstunden und/oder der Rückflug
in die Morgen- bzw. Vormittagstunden fällt.
19. Allgemeine
Bestimmungen
19.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
19.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
19.3. Für Druck- und Rechenfehler haftet Nazar Holiday nicht.
19.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
oder eines Teiles dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20. Allgemeines
Alle personenbezogenen Daten, die Nazar Holiday zur Abwicklung der
Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt. Der Kunde besitzt gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 BDSG
ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Nutzung seiner personenbezogenen
Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung.
Der Reisende kann Nazar Holiday nur an dessen Sitz in Düsseldorf
verklagen. Für Klagen von Nazar Holiday gegen den Reisenden
ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz von Nazar Holiday maßgebend.
Veranstalter:
NAZAR Holiday Reiseveranstaltung GmbH Fritz-Vomfelde-Straße
34 · 40547 Düsseldorf
Stand: April
2003
Das Scannen, Digitalisieren, Kopieren oder Nachzeichnen von Fotos,
Abbildungen, Katalogseiten, auch von Teilen, Ausschnitten oder Bilddetails
ist urheberrechtlich untersagt. Dies wird bei Zuwiderhandlung zivil-
und strafrechtlich verfolgt und zieht in jedem Falle Schadensersatzforderungen
nach sich.
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