Geschäftsbedingungen
der AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co. Luftverkehrs KG
(Stand: Juni 2003)
Sehr geehrter Fluggast, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden
haben, Ihren Urlaubsflug mit unserem Unternehmen durchzuführen.
Um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten, gehören
auch klare Vereinbarungen und Bestimmungen, die wir nachfolgend aufgeführt
haben. Bitte lesen Sie sich unbedingt die folgenden Bestimmungen sorgfältig
durch. Sofern Sie bei der Online Buchung das Feld "Akzeptieren"
anklicken bestätigen Sie, dass Sie die Geschäftsbedingungen
und Beförderungsbestimmungen der AERO LLOYD Flugreisen GmbH &
Co. Luftverkehrs KG - nachfolgend AEF genannt - zur Kenntnis genommen
haben und diese akzeptieren. Die nachfolgenden Bedingungen werden
mit der Festbuchung Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages.
1. Abschluss des Beförderungsvertrages
Mit der Bestätigung
der von Ihnen gewünschten Flüge durch uns kommt ein Beförderungsvertrag
zustande, im Falle einer Festbuchung über das Internet durch
unsere Buchungsbestätigung, die Sie sich ausdrucken können.
Wir informieren Sie außerdem mit der Beförderungsbestätigung/Nur-Flugrechnung
über den Vertragsschluss.
Weicht der
Inhalt unserer Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb
dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch
eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Vertrag abgeschlossen
worden.
2. Zahlung
Der Flugpreis
ist spätestens 14 Tage vor Abflug zur Zahlung fällig.
Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Abflug ist der Flugpreis
sofort fällig. Bei Direktbuchungen bei uns ist der Flugpreis
in jedem Fall sofort fällig und wird über Ihre Kreditkarte
abgerechnet.
3. Leistungen
Der Umfang
der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung in unserem jeweils maßgeblichen Prospekt,
unserer Homepage, den Beförderungsbestimmungen, sowie dem Flugschein,
insbesondere aus der Buchung und der Buchungsbestätigung/NUR-Flugrechnung
einschließlich in der Buchungsbestätigung eventuell aufgeführten
Sonderwünsche.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Zumutbare Änderungen
oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen für Sie zumutbar sind und den Gesamtzweck
der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Etwaige,
bei Abschluss des Beförderungsvertrages, genannten Flugzeiten
sind geplante Flugzeiten, deren Änderung wir uns aus organisatorischen
Gründen vorbehalten, sofern die Beförderung am vereinbarten
Beförderungstag erfolgt und ihnen zumutbar ist. Dasselbe gilt
sofern wir Ihnen in der Folge Flugzeiten mitteilen, uns jedoch eine
weitere Änderung vorbehalten.
Flugpreisänderungen
sind nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Falle der
Erhöhung der Treibstoffkosten oder staatlicher Abgaben für
die Nutzung von Flughäfen einschließlich Sicherheitsgebühren
oder Wechselkursänderungen zulässig, und zwar entsprechend
ihrer konkreten Auswirkung auf den Einzelpreis, im Vergleich zu
der für den Abschluss des Beförderungsvertrages maßgeblichen
Preiskalkulation, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Flugtermin mehr als vier Monate liegen und wir den Fluggast nach
Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Eine
Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss
um mehr als 5 % des Gesamtflugpreises können Sie kostenlos
vom Vertrag zurücktreten.
5. Rücktritt durch den Fluggast, Umbuchungen, Ersatzperson
Reiserücktritt:
Treten Sie
vom Beförderungsvertrag zurück können wir Ersatz
unserer Aufwendungen und der getroffenen Vorkehrungen verlangen.
Der Nichtantritt des Fluges wird grundsätzlich wie ein Rücktritt
gewertet. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben
wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Flugleistungen berücksichtigt.
Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Die Rücktrittskosten
für den Logbuchtarif/Normaltarif (N), die wir fordern müssen
belaufen sich auf:
bis 14 Tage
vor Reiseantritt 20%
13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 30%
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 50%
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100%
Die Rücktrittskosten
für den Special-Offer-Tarif (SPO) belaufen sich auf:
bis 14 Tage
vor Reiseantritt 30%
13 bis 7 Tage vor Reiseantritt 50%
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80%
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100%
Die Rücktrittskosten
beim Happy-Hour-Tarif (PEX) betragen ab Buchungsdatum 100%.
Soweit bei
einzelnen Flügen oder weiteren Tarifen ausdrücklich andere
Rücktrittkosten genannt und vereinbart wurden, so gelten diese
statt der vorgenannten.
Diese Regelung
gilt auch, wenn Sie oder der Fluggast den Flug nicht zur angegebenen
Zeit erreichen oder wegen unvollständiger Reisepapiere, fehlendem
Flugschein vom Flug ausgeschlossen werden oder das Flugziel vor
dem Abflug geändert wird. Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen
sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich
€ 6,- pro Flugschein von Ihnen zu verlangen. Nicht in Anspruch
genommene Flugleistungen werden weder erstattet noch nachträglich
umgebucht.
Umbuchungen
vor Reiseantritt:*
Ob oder unter
welchen Bedingungen eine Umbuchung möglich ist entnehmen Sie
bitte den Bestimmungen des von Ihnen gewählten Tarifs.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Ihren Wunsch der Flugtermin oder
das Flugziel oder der Abflug- oder der Rückkehrflughafen vor
dem Abflug geändert werden oder eine Ersatzperson genannt wird.
Beim Logbuchtarif/Normaltarif wird für jede Umbuchung eine
Gebühr pro Person (Kinder unter 2 Jahren kostenfrei) wie folgt
erhoben:
bis 7 Tage vor
Reiseantritt € 16,-
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 30%
am Abreisetag 100%
Beim Special-Offer-Tarif
wird für jede Umbuchung eine Gebühr pro Person (Kinder
unter 2 Jahren kostenfrei) wie folgt erhoben:
bis 7 Tage vor
Reiseantritt 30%
ab 6 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 50%
am Abreisetag 100%
Die Umbuchungsgebühren
beim Happy-Hour-Tarif (PEX) betragen ab Buchungsdatum 100%.
Grundsätzlich
ist bei Umbuchungen auf höher tarifierte Abflüge dessen
Preis zusätzlich zu den Umbuchungskosten von Ihnen zu zahlen.
Die Benennung
einer Ersatzperson lässt nicht Ihre Vertragspflichten - insbesondere
die Zahlungspflicht, im Verhältnis zu uns entfallen. Die Benennung
einer Ersatzperson, also eine Namensänderungen im Zielgebiet
kann nicht vorgenommen werden.
Eine Tarifermäßigung
in Folge der Benennung einer Ersatzperson ist ausgeschlossen.
Tritt eine Ersatzperson
an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt,
die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten
in Höhe von € 26,- (am Abflugtag € 52,-) zu berechnen.
Namensänderungen
beim Happy-Hour-Tarif (PEX) sind nicht möglich.
Eventuell schon
ausgestellte Tickets müssen an AERO LLOYD zur Neuausstellung
geschickt werden. Vor Ausstellung des Flugtickets ist eine Änderung
der Person über das Service Center kostenlos möglich.
Umbuchungen
des Rückflugtermins nach Reiseantritt:*
Für Umbuchungen
nach Reiseantritt werden beim Logbuchtarif/Normaltarif und Special-Offer-Tarif
bis 1 Tag vor dem ursprünglich gebuchten Rückflugdatum
€ 52,- (Kinderermäßigungen anwendbar) berechnet,
wobei die maximale Aufenthaltdauer beim Special-Offer-Tarif 28 Tage
beträgt und einzelne Einschränkungen pro Flug möglich
sind. Die Umbuchung des Happy-Hour-Tarif ist nicht möglich.
Generell sind Änderungen des gebuchten Rückflugdatums,
vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen und freier Sitzplatzkapazität,
möglich. Hierzu bedarf es einer Bestätigung von AERO LLOYD.
* Umbuchungen
in Ägypten und der Türkei sind nicht möglich; Umbuchungen
in Israel nur auf Anfrage über das Service Center.
6. Haftung
Wir haften
nach den in Deutschland gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung
mit den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und sofern
Flüge in die USA oder Kanada vorliegen nach der Montrealer
Vereinbarung. Unsere Haftung kann nach diesen Vorschriften je nach
Flug und Ereignis betragsmäßig beschränkt sein.
Auf unsere Beförderungsbestimmungen, die auf Wunsch zur Verfügung
gestellt werden, verweisen wir.
7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird der Flug
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl wir als auch der Fluggast den Vertrag kündigen.
Wir behalten uns vor, einen Flug wegen nicht vorhersehbarer Umstände,
die die Abwicklung eines Fluges ausschließen, wie z.B. Streiks
der Flugsicherung oder auf den Flughäfen, den Entzug oder die
Nichterteilung der notwendigen Lande-, Start-, oder Verkehrsrechte
abzusagen.
8. Gerichtsstand, Rechtswahl, Beförderungsbestimmungen, Allgemeine
Bestimmungen
Soweit wir
Ansprüche gerichtlich geltend machen gilt: Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Bad Homburg. In allen übrigen Fällen können wir in
Deutschland am für Oberursel zuständigem Gericht verklagt
werden.
Dieser Beförderungsvertrag
unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und der von
dieser in nationales Recht umgesetzte internationale Übereinkommen.
Hierbei ist es ohne Bedeutung in welcher Sprache der Vertrag zustande
kommt.
Unsere Beförderungsbestimmungen
gelten ergänzend. Sie sind Vertragsinhalt. Sie erhalten diese
bei uns oder im Reisebüro.
Einzelheiten
der Prospekte bzw. unserer Homepage entsprechen dem Stand der Drucklegung
bzw. des letzten updates (Überarbeitung) der Homepage, ein
Irrtum wird vorbehalten. Für Druck-, Eingabe- und offensichtliche
Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Alle nach dem
Gesetz und nach diesen Vereinbarungen vorgesehenen Erklärungen
sind zu richten an:
Alle nach dem
Gesetz und nach diesen Vereinbarungen vorgesehenen Erklärungen
sind zu richten an:
AERO LLOYD Flugreisen GmbH & Co.
Luftverkehrs-KG
Lessingstr. 7-9
D-61440 Oberursel
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