1. Vertrag
Der Vertrag
kommt mit der Anmeldung und dem Zugang der Buchungsbestätigung
zustande.
2. Preise /
Zahlung
Es gelten die
mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen
des Reisepreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung
der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Flughafen-, Sicherheitsgebühren oder Wechselkursänderungen
um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen
Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate
liegen und die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung
hierüber unverzüglich informiert. Eine Preiserhöhung
kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Flugtermin verlangt
werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als
5% des Gesamtreisepreises ist der Reiseteilnehmer berechtigt, kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten.
Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen
sofort, bei langfristigen Buchungen spätestens zum 31. Tage
vor Reiseantritt fällig. Alle Zahlungen erfolgen entweder über
eine von der Fluggesellschaft akzeptierte Kreditkarte oder über
ein Lastschriftverfahren von einem durch den Anmelder zu benennenden
deutschen oder österreichischen Bankkonto. Der Reiseteilnehmer
kann den gesamten Reisepreis in bar nur am Tag der Buchung und am
Air Berlin / NIKI Flughafenschalter ausgleichen. Dabei ist immer
der Gesamtbetrag fällig. Eine Anzahlung in bar ist nicht möglich.
Das Inkasso durch einen Mittler ist nicht zulässig. Verweigert
ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus dem
Vertrag entstandenen Forderung, ist die Fluggesellschaft berechtigt,
den Vertrag nach Aufforderung unter Fristsetzung zu kündigen
und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von Euro 25,- per Reiseteilnehmer erhoben.
3. Reisedokumente
Der Reiseteilnehmer
erhält seine Tickets ca. 10 Tage vor Reiseantritt per Post
zugeschickt. Bei kurzfristigeren Buchungen erhält der Reiseteilnehmer
seine Tickets entweder per Post oder, falls ein Postlauf nicht mehr
sinnvoll erscheint (insbesondere bei Adressen außerhalb Deutschlands),
gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes und der Buchungsnummer
am Air Berlin / NIKI - Flughafenschalter. Bei Buchung im Reisebüro
kann der Reiseteilnehmer ab 20 Tage vor Reiseantritt sein Ticket
im Reisebüro erhalten. Wenn das Reisebüro keine Tickets
ausstellt, werden die Reisedokumente wie oben beschrieben dem Anmelder
zugestellt. Müssen Ersatzdokumente aus einem Grund ausgestellt
werden, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat, wird eine
Gebühr in Höhe von Euro 25,- pro Ersatzdokument erhoben.
Bei Nutzung des AB-TIX Service (ticketloses Fliegen) erhält
der Reiseteilnehmer eine Buchungsbestätigung per Post oder
email sowie gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes
und seiner Buchungsnummer am Check-In die Bordkarte für den
gebuchten Flug. Eine Beförderung ohne gültiges Dokument
(bzw. ohne AB-TIX) wird nicht akzeptiert.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
(z.B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte
Tiere) sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen.
Im Falle der Nichterfüllung ist die Fluggesellschaft berechtigt,
die Beförderung zu verweigern und alle hieraus entstehenden
Kosten und Nachteile dem Reiseteilnehmer in Rechnung zu stellen.
4. Umbuchungen
Eine Umbuchung
liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch
des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- bzw.
/ oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert
wird. Eine Umbuchung am jeweiligen Abflugtag ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Umbuchungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten
Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter
Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei
Umbuchungen auf höher tarifierte Abflüge ist der Differenzbetrag
zu zahlen. Zuzüglich fallen Umbuchungsgebühren in Höhe
von 25 EUR je Reiseteilnehmer an.
Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich
2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich und wird
generell mit Euro 25,- berechnet.
Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens können
auch telefonisch vorgenommen werden. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts
ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder eine Änderung
auf einen anderen Teilnehmernamen nicht mehr möglich. Eine
Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigungen
möglich. Jegliche Erstattungen für nicht genutzte Strecken
sind ausgeschlossen.
Für Umbuchungen und/oder Änderung des Teilnehmernamens
ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen
Kreditkarten oder per Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren
für Infants fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr
werden keine Ermäßigung gewährt.
5. Rücktritt
des Reiseteilnehmers / Stornierungen
Die Stornierung
des gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung
(wie z.B. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung, Sonderreservierungen)
muss der Fluggesellschaft schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer
vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Fax an (+49) (0) 30-41 02 10
03 oder Brief an Air Berlin, Service Team, Saatwinkler Damm 42-43,
13627 Berlin, Deutschland. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei
Air Berlin. Nach Reiseantritt oder im Falle eines gebuchten Fluges
bzw. einer anderen bestätigten Leistung im Wert von bis zu
25 EUR ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen
darf die Fluggesellschaft pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis
folgende Beträge berechnen, mindestens jedoch 25 EUR:
bis 21 Tage vor Reiseantritt 20% des Preises
bis 14 Tage vor Reiseantritt 30% des Preises
bis 7 Tage vor Reiseantritt 40% des Preises
bis zum Tag vor Reiseantritt 50% des Preises
am Tag des Reiseantritts 100% des Preises
Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat die Fluggesellschaft
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt.
Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, der
Fluggesellschaft nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
Die Regelung gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer den Flug nicht
zur angegebenen Zeit erreicht oder wegen unvollständiger Reisepapiere
vom Flug ausgeschlossen wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird empfohlen.
6. Änderungen
/ Flugzeitänderungen
Die Fluggesellschaft
ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck
möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene
Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen
in angemessenen Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich
bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige
Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst
frühzeitig zu informieren (wobei die Information betreffs eines
Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung
erfolgt). Der Reiseteilnehmer hat die Pflicht, sich die Flugzeit
telefonisch im Zeitraum 24 bis 48 Stunden vor Rückflug unter
der Telefonnummer +49-30-41 02 10 21 bestätigen zu lassen.
Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung
besteht kein Beförderungsanspruch. Die Fluggesellschaft ist
berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft
für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich
bleibt.
7. Aufhebung
des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise
infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien
vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt
die Fluggesellschaft den bereits gezahlten Reisepreis zurück.
Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag
abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden
oder um grob fahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführte
Schäden.
8. Haftung
Es gelten die
in Deutschland gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit
den im Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über
die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten
Regelungen in Bezug auf Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers
sowie seines Gepäcks. Ausgenommen von Personenschäden
ist die Fluggesellschaft nur für mittelbare oder Folgeschäden
haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat; die Vorschriften des Warschauer Abkommens bleiben
unberührt. Eine etwaige Gepäckreklamation ist direkt bei
Ankunft am Gepäckschalter vorzunehmen. Andernfalls ist die
schriftliche Schadenreklamation innerhalb der im Warschauer Abkommen
vorgesehenen Fristen an die Air Berlin, Abt. Kundenservice, Saatwinkler
Damm 42-43, 13627 Berlin, Deutschland zu senden. Es wird empfohlen,
Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche
Gegenstände im Handgepäck (bis max. 6 kg) zu befördern.
Im übrigen gelten die im Flugschein aufgeführten Hinweise
auf Haftungsbeschränkungen.
Die Fluggesellschaft wird sich gegenüber Schadenersatzansprüchen
aus Tod, Körperverletzung oder sonstiger Gesundheitsbeschädigung
eines Fluggastes nicht auf die Haftungsgrenzen gemäß
Artikel 22 Absatz 1 des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer
nationaler Luftrechtsbestimmungen und bis zu einem Haftungsbetrag
von 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds
nicht auf die Einwendungen gemäß Artikel 20 Absatz 1
des Warschauer Abkommens oder vergleichbarer nationaler Luftrechtsbestimmungen
berufen.
Soweit im vorangegangenen Absatz nichts anderes bestimmt ist, gelten
die Einwendungen aus den Warschauer Abkommen und dem anwendbaren
nationalen Recht uneingeschränkt.
Bei Unfällen, bei denen ein Fluggast getötet, körperlich
verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, zahlt die
Air Berlin unverzüglich, nicht später als 15 Tage nach
der Feststellung der Identität der schadenersatzberechtigten
natürlichen Personen einen Vorschuss zur Befriedigung der unmittelbaren
wirtschaftlichen Bedürfnisse, und zwar im Verhältnis zur
Schwere des Falles. Im Todesfall beläuft sich dieser Vorschuss
mindestens auf einen 15.000 SZR entsprechenden Betrag in Euro je
Fluggast. Der Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung dar und
kann mit den eventuell später aufgrund der Haftung der Fluggesellschaft
gezahlten Beträgen verrechnet werden. Der Vorschuss ist nicht
zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um Fälle
des Mitverschuldens des Fluggastes oder um Fälle, in denen
in der Folge nachgewiesen wird, dass die Personen, die den Vorschuss
erhalten haben, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht
oder mitverursacht haben oder keinen Schadenersatzspruch hatten.
9. Sonstige
Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen
gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle
Vereinbarungen getroffen werden. Es wird empfohlen, sich mündliche
Nebenabreden schriftlich bestätigen zu lassen. Die uns zur
Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert Personenbezogene
Daten werden entsprechend den nationalen Datenschutzgesetzen geschützt
und der Fluggesellschaft ausschließlich zu folgenden Zwecken
überlassen: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins,
Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des
Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen,
Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren und Bereitstellung
dieser Daten für Regierungsbehörden, die mit der gebuchten
Reise in Verbindung stehen. Zu diesen Zwecken wird die Fluggesellschaft
ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu nutzen
und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter,
Regierungsbehörden, andere Fluggesellschaften bzw. an diejenigen,
die die oben genannten Dienstleistungen bereitstellen, zu übermitteln.
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Fluggesellschaft
zur Anfechtung bzw. Korrektur des Vertrages. Für den Fall einer
dadurch bedingten Preiserhöhung ist der Reiseteilnehmer berechtigt,
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung vom
Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Verkehr ist
Gerichtsstand Berlin. Im übrigen richtet sich der Gerichtsstand
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine der vorgenannten
Regelungen unwirksam sein, soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht davon berührt werden.
Stand: 01.04.2004 |