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Bevor Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen
nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen
Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie
in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen
sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil
des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten
werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese
entnehmen Sie bitte dem Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem
Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung
auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der
Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2
Liegen Ihnen
unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung
nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
- bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3
Die uns zur
Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt.
1.4
Weicht der
Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung
ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung
erfolgen kann.
1.5
Bitte benachrichtigen
Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente
nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben.
In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente
sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis
frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Wenn
Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente
nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt
behandeln.
2. Bezahlung
2.1
Innerhalb einer
Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen
Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem
jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene
Anzahlung. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle
€ aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie
für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte
einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen
oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches
Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von
Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen
vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben
oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein
wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2
Können
wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot
von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell
bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.
2.3
Wenn der vereinbarte
Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis
zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt
uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung
von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,
vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein
zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen,
Preise
3.1
Für den
Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2
Ihre Reise
beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu
den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3
Flugscheine
oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen
Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht,
gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu
stellen.
3.4
Wenn Sie einzelne
von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht
in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung
gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
3.5
Wenn nicht
ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für
die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie
oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.
Die Buchung eines halben Doppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung
eines Kindes unter 12 Jahren ist nicht möglich.
3.6
Kinderermäßigung:
Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich
befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind
dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter
2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle
Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht
anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines
vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei
Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder
in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung von zwei vollzahlenden
Gästen werden, soweit sie älter als 2 Jahre sind, im separaten
Doppelzimmer, im Appartement oder in der Zimmer-Suite untergebracht,
sofern nicht anders ausgeschrieben. Nicht ermäßigt: Mehrpreise,
die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-,
Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und
Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere
Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den
jeweils gültigen Prospekten.
3.7
Wenn Sie Ihre
Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere
Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich,
wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann
im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung
eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis
für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders
ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unserem Katalog.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden
und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens
24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen
Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw.
Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu
Ihren Lasten.
4.2
Wenn ein Flug
oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens
von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder
Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten
der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer
Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3
Wir behalten
uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie
folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer
auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen
Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die
bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-
oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.
Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie
müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der
Preiserhöhung geltend machen.
4.4
Die im vorstehenden
Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen
Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach
Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden.
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik
GmbH.
5.2
Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an
(z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3
Die Höhe
richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten
Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit
in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1
bei Flugreisen
(und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)
bis 30 Tage
vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis
22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis
15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis
7. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 06. Tag
vor Reisebeginn 65%
am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.2
bei Auto-,
Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag
vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag
bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag
bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor
Reisebeginn 55%
am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.3
bei Schiffsreisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
vom 90. bis
50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis
30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis
22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis
15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis
1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des
Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4
bei Ferienwohnungen
pro Wohnung
bis 45 Tage
vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis
35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag
vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.4.1
bei Nur-Flügen
im Linienverkehr 80€,
sofern der
Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach
5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.5 ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten
Pauschalen
5.3.5
bei Reisebuchungen
aus dem Katalog Nordamerika
a) bei Flugpauschalreisen,
Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1
bis 5.3.4 genannten Regelungen
b) bei Wohnmobilen
und Motorrädern
bis 31 Tage
vor Reisebeginn 20%
ab 30. bis
22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis
8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. bis 3.
Tag vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag oder
bei Nichterscheinen 80%
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag
vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25 je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung
bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
d) Stornopauschalen
für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten
sind bei den Angeboten genannt.
e) Wurden mehrere
Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog gebucht
und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so werden
die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
5.3.6
Die den Pauschalen
entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.7
Sofern bei
Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen
genannt sind, gehen diese vor.
5.3.8
Es bleibt Ihnen
unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen
im Katalog ausgewiesen.
5.4
Wir bitten
Sie, Änderungwünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung
und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach
Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen
oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie
Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 28,-
je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt €
28,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen
€ 28 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage
vor Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen sind nur
nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise
möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung
ist nicht möglich.
5.5
Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir
berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten in Höhe von € 28,- je Person, bei Ferienwohnungen
je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person
zu verlangen (bei City- & Events gemäß jeweiliger
Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner
für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog
hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen
€ 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur
auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen
handelt.
Wir können
dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese
den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
5.6
Wenn zwei oder
mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7
Bei Stornierungen
sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten
oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen
Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine
solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden
sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett-
bzw. Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen
Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung
Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte
näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt,
die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis
wird unverzüglich erstattet.
7.2
Ist die Durchführung
einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen
auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise
bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein
gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht
besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht
nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch
machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1
Sollte eine
Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2
Bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht
oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige
(P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die
die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung
für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen
ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust
bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im
aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3
Unsere Reiseleitung
ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung,
Verjährung
10.1
Bei Flügen
haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer sind,
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Zusatzvereinbarung (nur für Flüge nach
USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer
(auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt
und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten
nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2
Wird im Rahmen
einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung
ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden
und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3
Für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen
etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung
an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.4
Unsere Haftung
aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.5
Unsere Haftung
ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist.
10.6
Für alle
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis € 4100-
bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser
€ 4100 übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir
den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro
oder bei unserer Flughafenstation.
10.7
Sämtliche
in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst
schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser
Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen,
wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert
waren.
10.8
Reisebüros
sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.9
Vertragliche
Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend
mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren
in 3 Jahren.
11. Pass-,
Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1
Bitte beachten
Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir
hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes,
müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen
Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2
Wir haften
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
11.3
Technische
Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.
Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12. Allgemeine
Bestimmungen
12.1
Alle Angaben
in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicherGenehmigungen
veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
12.2
Mit der Veröffentlichung
neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen
über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.3
Für Druck-
und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4
Die Ungültigkeit
eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter:
TC Touristik GmbH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand: Oktober
2003 |