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Sehr
geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise,
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen
regeln.
1. Reiseanmeldung
und Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche
Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können
dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro erklärt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre
Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden,
wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche
Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich
gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist
auf 4 Tage. Die schriftliche Reisebestätigung enthält
alle für die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung,
Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung
von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche
wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt
keine Rüge erfolgt ist.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises, zuzüglich der Prämie für eine eventuell
mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k
III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu
den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung
oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, üblicherweise
jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus
den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollte
der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden,
berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung
und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren gemäss Abs. 5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2.
Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen
schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig
ist. Ausnahme: Für den Reisezeitraum 01.08. –31.08.2004
sind bei Pauschalbuchungen für die Zielgebiete Athener Bereich,
Attiki, Golf von Korinth, Euböa und Tolo/Nauplia eine Anzahlung
in Höhe von 50% des Reisepreises fällig. Bürgschaft
für Reisepreiszahlungen durch:
Zürich Versicherung AG
– Kautionsversicherung –
Vertrag Nr. 704.000.497.670
Solmsstraße 27–37
60486 Frankfurt am Main
3. Leistungen
und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Sonderabgaben, die an
Flughäfen für die Sicherheitsprüfung erhoben werden,
sind bereits im Reisepreis enthalten.
4. Leistungs-
und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Attika
Reisen
Attika Reisen behält sich vor, die vertraglich bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises wird Attika Reisen den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung Attika Reisen gegenüber geltend zu machen.
Attika Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen
auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen
und Autos sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen
etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften
und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem
dieser Gründe, erstattet Attika Reisen den Reisepreis abzüglich
einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf.
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die
Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen
und der Reisende je zur Hälfte. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer
Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen berechtigt,
von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird
hierüber unverzüglich informiert. Bitte beachten Sie,
dass die im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten
nicht Bestandteil des Reisevertrages sind. Diese entsprechen dem
Stand der Drucklegung des Kataloges im November 2003 und sind daher
unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich
vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der
Anbzw. Abreisetag nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen.
5. Rücktritt,
Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Attika Reisen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, z.B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann
Attika Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich
nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
pro Reiseteilnehmer verlangen, wie folgt:
5.3.1. bei Pauschalreisen (mit Flug) bis 30 Tage vor Reisebeginn
20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
Für Nurflugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach
Reisebeginn 100%
5.3.2. bei Selbstanreise
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
mindestens jedoch € 50 p.P.
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie
bei Flugreisen (siehe 5.3.1.).
5.3.3. Für den Reisezeitraum 01.08. – 31.08.04 gelten
für die Zielgebiete Athener Bereich, Attiki, Golf von Korinth,
Euböa und Tolo/Nauplia folgende Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag vor Reisebeginn 100%
Für Pauschalreisen mit Olympic Airways gelten gesonderte Bedingungen.
Diese finden Sie bei den jeweiligen Abflugtabellen.
5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente
(Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst
der volle Reisepreis berechnet werden muss.
5.5. Bei Umbuchungen z.B. des Reisetermines, des Reisezieles, der
Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen erheben
wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von
€ 15 p.P. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 29.Tag vor Reisebeginn
gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. Kurzfristige
Buchungen sowie Reisen mit reduzierten Preisen (Sonderangebote)
werden bei Umbuchung wie eine Stornierung der Reise bei gleichzeitiger
Neubuchung behandelt.
5.6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind
bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos.
Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von €
15 p.P. pro Namensänderung. Bei Linienflügen müssen
Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß
den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer
und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem
Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den
besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die
Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet
die Reiseleitung oder eine über Attika Reisen gebuchte Unterkunft
nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich spätestens zwei
Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder
der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen
zu lassen.
5.8. Bei Umbuchungen von Charterflügen im Zielgebiet (bei der
Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplätze vorhanden
sind – eine Bearbeitungsgebühr von € 25 berechnet.
Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.
5.9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen.
5.10. Tickethinterlegungen sind (ausgenommen bei Flügen mit
Olympic Airways) generell möglich. Für eine Tickethinterlegung
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15 p.P.
berechnet.
6. Haftung und
Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Als vertraglicher Luftfrachtführer und Seefrachtführer
haftet Attika Reisen neben dem ausführenden Luftfrachtführer
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara und nach
der Athener Konvention von 1974 für die Beförderung von
Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem griechischen
Seerecht, etc. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen.
Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des
ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht werden.
Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden
bestehen Ansprüche gegen Attika Reisen nur dann, wenn zugesicherte
Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise
aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn
bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen
eintreten, auf die Attika Reisen keinen Einfluss nehmen kann. Wird
im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Attika Reisen
insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Attika Reisen haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine Haftung von Attika Reisen ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen,
die im Bereich von lediglich von ihr vermittelten Fremdleistung
auftreten, z.B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen
u.ä. Im übrigen haftet Attika Reisen bei Vorliegen der
Voraussetzungen für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche,
beschränkt jede Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, hieraus gegenüber dem Reisenden jedoch bis höchstens
zum dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren in
einem Jahr; Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene
Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika Reisen
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Attika
Reisen beruht. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika
Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Attika Reisen beruhen.
7. Pass-, Visa-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Attika Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger.
Attika Reisen haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung.
Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen
ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten
des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass
verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen
zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren. Der Reisende
sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahreren Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
8. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben, oder dessen gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Hinweise:
1. Alle Angaben in dieser Preisliste einschließlich des zugehörigen
Kataloges entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2003.
2. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche,
die über den Inhalt unseres Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro
erst nach Rücksprache mit uns bestätigt werden können.
3. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des Attika-Basisschutzes.
Es beinhaltet die Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service
und die Reise-Krankenversicherung. Sofern Sie diesen Komplett-Schutz
nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Sie erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem
Reisebüro. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
ist nur bei Buchung der Reise möglich. Wir empfehlen außerdem
den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch
genommene Reiseleistungen.
4. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck
zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.
5. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen,
dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme
auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende
verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein. Sie sollten sich von der Reiseleitung den
Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die
örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von
Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung
ist jedoch erst dann zulässig, wenn Attika Reisen innerhalb
einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe
leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
7. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen
auch eine Änderung unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“
in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen
Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten
die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt,
auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.
Veranstalter:
Attika Reisen GmbH & Co. KG
Sonnenstraße 3, 80331 München
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