Allgemeine Reisebedingungen Attika Reisen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen Attika Reisen
unsere Reiseangebote von Attika Reisen

Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.

1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung


Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro erklärt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die Bindungsfrist auf 4 Tage. Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben, z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.

2. Bezahlung


Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, zuzüglich der Prämie für eine eventuell mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, üblicherweise jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden, berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäss Abs. 5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2. Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist. Ausnahme: Für den Reisezeitraum 01.08. –31.08.2004 sind bei Pauschalbuchungen für die Zielgebiete Athener Bereich, Attiki, Golf von Korinth, Euböa und Tolo/Nauplia eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises fällig. Bürgschaft für Reisepreiszahlungen durch:


Zürich Versicherung AG


– Kautionsversicherung –


Vertrag Nr. 704.000.497.670


Solmsstraße 27–37


60486 Frankfurt am Main

3. Leistungen und Preise


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Sonderabgaben, die an Flughäfen für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten.

4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Attika Reisen


Attika Reisen behält sich vor, die vertraglich bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Attika Reisen gegenüber geltend zu machen. Attika Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen, Flugzeugen und Autos sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet Attika Reisen den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen und der Reisende je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen berechtigt, von dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Bitte beachten Sie, dass die im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage und Flugzeiten nicht Bestandteil des Reisevertrages sind. Diese entsprechen dem Stand der Drucklegung des Kataloges im November 2003 und sind daher unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Anbzw. Abreisetag nicht als Erholungstage angesehen werden dürfen.

5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt


5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Attika Reisen.


5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B. wegen verpasster Anschlussflüge, kann Attika Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.


5.3. Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale richtet sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie folgt:


5.3.1. bei Pauschalreisen (mit Flug) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%


ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%


ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%


ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%


ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%


am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen


bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%


Für Nurflugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:


bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%


ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%


ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%


ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%


ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%


am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%


5.3.2. bei Selbstanreise


bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%,


mindestens jedoch € 50 p.P.


ab dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 5.3.1.).


5.3.3. Für den Reisezeitraum 01.08. – 31.08.04 gelten für die Zielgebiete Athener Bereich, Attiki, Golf von Korinth, Euböa und Tolo/Nauplia folgende Stornobedingungen:


bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%


ab 29. Tag vor Reisebeginn 100%


Für Pauschalreisen mit Olympic Airways gelten gesonderte Bedingungen. Diese finden Sie bei den jeweiligen Abflugtabellen.


5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet werden muss.


5.5. Bei Umbuchungen z.B. des Reisetermines, des Reisezieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von € 15 p.P. Bei kurzfristigen Umbuchungen ab dem 29.Tag vor Reisebeginn gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. Kurzfristige Buchungen sowie Reisen mit reduzierten Preisen (Sonderangebote) werden bei Umbuchung wie eine Stornierung der Reise bei gleichzeitiger Neubuchung behandelt.


5.6. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos.


Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 15 p.P. pro Namensänderung. Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.


5.7. Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich spätestens zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.


5.8. Bei Umbuchungen von Charterflügen im Zielgebiet (bei der Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplätze vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von € 25 berechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.


5.9. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen.


5.10. Tickethinterlegungen sind (ausgenommen bei Flügen mit Olympic Airways) generell möglich. Für eine Tickethinterlegung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15 p.P. berechnet.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters


Als vertraglicher Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet Attika Reisen neben dem ausführenden Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Guadalajara und nach der Athener Konvention von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem griechischen Seerecht, etc. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen. Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche gegen Attika Reisen nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die Attika Reisen keinen Einfluss nehmen kann. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Attika Reisen insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Attika Reisen haftet dann nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine Haftung von Attika Reisen ist ausgeschlossen bei Leistungsstörungen, die im Bereich von lediglich von ihr vermittelten Fremdleistung auftreten, z.B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u.ä. Im übrigen haftet Attika Reisen bei Vorliegen der Voraussetzungen für sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche, beschränkt jede Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, hieraus gegenüber dem Reisenden jedoch bis höchstens zum dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr; Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Attika Reisen beruht. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Attika Reisen beruhen.

7. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften


Attika Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. Attika Reisen haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahreren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

8. Gerichtsstand


Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder dessen gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Hinweise:


1. Alle Angaben in dieser Preisliste einschließlich des zugehörigen Kataloges entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2003.


2. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit uns bestätigt werden können.


3. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des Attika-Basisschutzes. Es beinhaltet die Reiserücktrittskosten-Versicherung, den Notfall-Service und die Reise-Krankenversicherung. Sofern Sie diesen Komplett-Schutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nur bei Buchung der Reise möglich. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.


4. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim Transport beschränkt ist.


5. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sie sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.


6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn Attika Reisen innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.


7. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine Änderung unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen Punkten erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.

Veranstalter:


Attika Reisen GmbH & Co. KG


Sonnenstraße 3, 80331 München

 

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