| Reise-
und Zahlungsbedingungen BUCHER REISEN GMBH
Sehr geehrter
Reisegast,
wir freuen uns, Sie begrüßen zu können und danken
für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihren Urlaub
sorgfältig geplant und alle für den Erfolg Ihrer Reise
notwendigen Vorrausetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare
rechtliche Regeln, wie Sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen
niedergelegt sind. Bitte schenken Sie diesen Ihre Aufmerksamkeit,
bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit
uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten
werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese
entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Reiseprospekt. Die
folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für BUCHER REISEN GMBH. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht
haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer
an.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in
Meerbusch zustande. Über die Annahme, für die es keiner
besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung
der Reisebestätigung/Rechnung, der die vollständigen Reise-
und Zahlungsbedingungen beiliegen. Reisebüros treten nur als
Vermittler auf.
1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was
auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen
am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag
vor dem Flugtag aushändigen.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
(bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger)
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle EURO aufgerundet)
von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung
wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage
vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Wenn Sie
Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt
haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen
Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte
einräumen sollten und sie davon bei der Buchung Gebrauch machen,
gilt dasselbe. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung
der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, üblicherweise
mit der Reisebestätigung/Rechnung (rückseitig abgedruckt),
denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß
§ 651 k BGB insolvenzgesichert.
2.2. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder
ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden
wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag
unverzüglich erstatten.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3. Leistungen,
Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet ? je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
? zu den im BUCHER REISEN-Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die
darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung
wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger
eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise
pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern oder für
die gebuchte Kabinenkategorie. Die Buchung eines halben Doppelzimmers
ist nicht möglich.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert,
sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die
für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt
zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren
nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen
ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes
im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer
mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht
ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle
ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge
und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere
Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den
jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich
rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug
erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls
durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem
Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog. Eine
Verlängerung nach Reiseantritt bei IT-Reisen und anderen Sondertarifen
ist nicht möglich.
3.8. Unsere Partner vor Ort können den Transfer von Sport-/Sondergepäck
nicht immer garantieren, da jeder Transferbus nur über eine
begrenzte Gepäck-Kapazität verfügt. Sollte diese
ausgeschöpft sein, bleibt den Kunden die Möglichkeit,
einen späteren Nachtransport des/der Gepäckstücke/s
mit der Reiseleitung vor Ort zu besprechen. Sollten aufgrund Ihres
Sport-/Sondergepäcks bei der Beförderung eventuelle Gebühren
anfallen oder ein Taxitransfer anstelle des gebuchten Bustransfers
nötig sein, sind die Kosten von Ihnen zu tragen und vor Ort
zu entrichten.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens
24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen
Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw.
Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu
Ihren Lasten.
4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung
eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als
dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung
- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person
bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine
Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden
Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist
eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise
aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen
eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach
der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ihrem Reisebüro
(oder außerhalb der Geschäftszeiten schriftlich bei BUCHER REISEN).
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können
wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel
betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts
von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils
pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichterscheinen 75%
Die den Pauschalen
entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder nur wesentlich
geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen
oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt
Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Vorgangsnummer
Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise
Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen
vorgenommen, erheben wir bei Flugreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt
EURO 28,- je Teilnehmer. Spätere Änderungen sind nur nach
vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist
nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von EURO 28,- je Person zu
verlangen (bei City- und Kurzreisen gemäß jeweiliger
Berechnung). Bei City- und Kurzreisen ist ein Wechsel nur bis 8
Tage vor Reiseantritt möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen
handelt. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,
Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir
sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für
Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit
der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland,
München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher
durch die Anzeige in unserem Katalog oder im Reisebüro. Wenn
ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen.Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen
vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich
erstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind,
sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten.
Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung
entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht zu den im Hotel
bekanntgegebenen Sprechstunden erreichen, wenden Sie sich bitte
an die in Ihrem Ticket angegebene Telefonnummer des Thomas Cook
Service vor Ort. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich-
oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir
können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei
Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie
unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften
ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist
unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw.
die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3. Die Reiseleitung ist verpflichtet, Ihre Anzeige von Beanstandungen
in Form einer Gesprächsnotiz aufzunehmen. Sie ist nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung,
Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher
Luftfrachtführer sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für
Flüge nach USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet
der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung
von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung
erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und
Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen
werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen.
Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den
Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich
hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht
werden.
10.3. Für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung
an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung
gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden
eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden
bis EURO 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,
wenn dieser EURO 4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in
Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.8. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
10.9. Die Ansprüche verjähren ein Jahr nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise. Bei schwebenden Verhandlungen
über Ansprüche oder sie begründende Umstände
ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-
und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für
die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese
Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber
eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer
dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
12. All-Inclusive
Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie
bitte, dass Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als
Erkennungszeichen eine Karte oder ein nicht abnehmbares Armband
erhalten. Bitte tragen Sie dieses während Ihres Aufenthaltes
für das Hotelpersonal gut sichtbar.
13. Allgemeine
Bestimmungen
13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
13.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter
BUCHER REISEN GMBH
Düsseldorfer Straße 83
40667 Meerbusch
Gerichtsstand: Amtsgericht Neuss
Stand: September 2002
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