| Reisebedingungen
und wichtige Hinweise
1. Abschluss
des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung kann telefonisch, per e-mail oder Fax erfolgen.
Außerdem können Sie in jedem Reisebüro buchen. Mit
Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club Blaues Meer Reisen den Abschluss
des Reisevertrages an. Der Anmelder ist auch für diejenigen
Reservierungen Vertragspartner, die ihn nicht persönlich, sondern
Dritte betreffen. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von Club
Blaues Meer Reisen zustande. Club Blaues Meer Reisen übermittelt
die Reisebestätigung unverzüglich an den Anmelder, nur
die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil.
Buchungsbestätigungen von Reservierungssystemen sind vorbehaltlich
der Korrektur offensichtlicher Preisfehler. Weicht die von uns zugesandte
Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM-Reisen an das
neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der
neuen Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist
das Angebot annehmen.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird
eine Anzahlung von 15 % fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung
abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit der Anzahlung
erhoben. Die Restzahlung ist ca. 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten.
Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt.
Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte
Reisepreis in einer Summe zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen
ab 7 Tage vor Reisebeginn besteht die Möglichkeit, per Lastschriftverfahren
zu bezahlen. Wird die Lastschrift mangels Kontodeckung oder Widerspruch
nicht eingelöst, so ist Club Blaues Meer Reisen berechtigt,
die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu
stornieren. Bei Buchung von Bausteinleistungen (Nur-Hotel, Mietwagen
oder Nur-Flug) kann nach Absprache auch das Reisebüro den Reisepreis
kassieren.
3. Insolvenzschutz
Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen § 651 k BGB bei der R+V Versicherung
gegen die Insolvenz des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält
auf der Rückseite der Reisebestätigung die Versicherungspolice.
Die Police verbrieft den direkten Anspruch der auf der Bestätigung
aufgeführten Kunden gegen die R+V Versicherung.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Club Blaues
Meer Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird. CBM-Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem
Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Falls eine nachträgliche
Änderung erfolgen sollte, werden wir Sie unverzüglich,
jedoch spätestens 21 Tage vor Reisebeginn davon in Kenntnis
setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über
Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der
Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt erweitern, bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch
Club Blaues Meer Reisen.
5. Rücktritt
und Terminänderung
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die
Erklärung sollte schriftlich an Club Blaues Meer Reisen erfolgen.
Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz
für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind
bei Pauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Nur-Flug-Vermittlung
bis 22. Tag vor Reisebeginn 35,- E pro Person
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
Vermittlung eines Hotels oder Mietwagens
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mind. 15,- E
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mind. 15,-
E
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab 1. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Bei Änderung des Reisetermins gilt ebenso die oben stehende
Gebührentabelle. Die Bearbeitungsgebühren für Namensänderungen
betragen 20,- Euro. Sollte im Einzelfall der Schaden nachweisbar
höher sein als die pauschalen Rücktrittsgebühren,
so kann dieser höhere Schaden gegenüber dem Kunden geltend
gemacht werden. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass ein wesentlich geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren
ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei Club Blaues Meer Reisen in Warstein.
Die Stornierung gilt erst mit der Erteilung der Rechnung als bestätigt.
Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen
Regulierung durch eine Rücktrittskosten-Versicherung.
Bei Fincas und Landhäusern fallen bei einer Änderung der
gebuchten Unterkunft auf ein anderes Objekt Leerbettgebühren
an, die pauschal mit den oben genannten Kosten berechnet werden.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden.
Für verbleibende Personen muß eine Unterkunft entsprechend
der neuen Belegung gebucht werden.
6. Änderungen
Die für die Durchführung der einzelnen Dienstleistungen
vorgesehenen Unternehmen behalten sich vor, Termine, Flugzeiten,
sonstige Daten, Reiseorte, Schiffs- und Flugzeugtypen sowie andere
Leistungen kurzfristig zu ändern. Sollte eine gleichwertige
Ersatzleistung nicht gewährleistet werden können, ist
ein Erstattungsanspruch auf Preisdifferenzen gemäß der
Ausschreibung beschränkt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen - z.B. Nichterreichen
der Teilnehmerzahl - die Reise abzusagen. In diesem Falle werden
die geleisteten Zahlungen erstattet. Bei teilweiser Absage erfolgt
nur eine Erstattung der nicht gewährten Leistungen.
7. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der Reiseleitung in schriftlicher Form zur Kenntnis
zu geben. Sammelbeanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden
ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder Club Blaues Meer Reisen für einen dem Kunden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger
zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder
auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden
hierauf berufen. Ansprüche nach dem §§ 651 c bis
651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung des Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den
§§ 651 c bis 651 f verjähren in sechs Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage
nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an
dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation
bei Club Blaues Meer Reisen in Warstein maßgebend. Reisebüros
sind zur Entgegennahme von Reklamationen nicht bevollmächtigt.
Sollte eine gebuchte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht
zur Verfügung gestellt werden können, sind wir berechtigt,
eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich
sein, so hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf Erstattung der nicht
gewährten Leistung. Bei sportlichen Veranstaltungen beteiligt
sich der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer
Unfallversicherung wird empfohlen. Bei Terminverzögerungen
übernehmen wir keine Haftung für evtl. sich daraus ergebende
Folgen. Für den Inhalt von Hotelprospekten, die zur Information
ausgegeben werden, übernehmen wir und die Buchungsstelle keine
Gewähr. Wir haften ferner nicht für Unterschiede, die
sich aus dem Angebot und der Vorstellung des Kunden ergeben, für
Lärmbelästigungen wie z.B.
nterhaltungsgaststätten, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Straßenarbeiten
und ähnliche Umstände. Dies gilt auch für Strandverschmutzungen
jeglicher Art, Witterungsbildungen und Ausfälle in der Strom-
und Wasserversorgung. Die Verpflegung an Bord gilt als Bestandteil
der Verpflegungsleistung.
9. Vermittlung
eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM erfolgen. Jegliche
Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt
an den Autovermieter Centauro zu stellen. In diesem Falle tritt
CBM nur als Vermittler auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung
selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger
beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber;
sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich
die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt
wurde, gültig.
10. Vermittlung
eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet Club Blaues Meer Reisen
nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung
und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über
vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich
auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung
von CBM gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang
sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens,
für das vermittelt wurde, gültig. Für eine einzelne
Bausteinleistung stellen wir keine Insolvenzversicherung.
11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Club Blaues Meer Reisen
wegen Leistungsstörung ist ausgeschlossen.
12. Pass-, Visa-
und Gesundheitsbestimmungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- u. Gesundheitsvorschriften
der EG. Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen
Reisepass oder Personalausweis. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über Pass-
und Visabestimmungen, für deren Einhaltung der Kunde selbst
verantwortlich ist.
13. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Warstein.Bei der Klassifizierung der
Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium
für Tourismus vergebene Kategorie.
14. Reiseveranstalter:
Club Blaues Meer Reisen, Wilhelm Christian Holznigenkemper
eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Warstein, HRA 0445
Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein, Postfach 1368, 59564
Warstein
Telefon (02902) 97260, Fax (02902) 2092
www.club-blaues-meer.de / E-Mail: info@club-blaues-meer.de
15. Versicherung
Im Reisepreis ist der Schutz einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
nicht enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
der Europäischen Reiseversicherung AG. Der Versicherungsträger
erstattet die vertraglich geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der
Reise (z.B. wegen Unfall, Tod, unerwarteter schwerer Erkrankung,
Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen
oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, betriebsbedingter
Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit) bzw.
zusätzliche Hinreisekosten bei verspätetem Reiseantritt
(aus den vorgenannten Gründen oder wegen einer Verspätung
von öffentlichen Verkehrsmitteln). Selbstbehalt im Krankheitsfall
20 v.H. mind. 25,- E pro Person. Zusätzlich empfehlen wir den
Abschluss einer Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung der
Europäischen Reiseversicherungs AG, Vogelweidestraße
5, 81677 München.
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