| Bevor
Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen
nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen
Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie
sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Sie sollten sie
unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil
des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten
Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie mit der Reisebestätigung. Reisebüros treten als
Vermittler auf.
1.2
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch
eine Zahlung erfolgen kann.
1.4
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir die Reisedokumente
sofort zusenden oder am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender
Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1
Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt online mit Kreditkarte. Die
Belastung der Kreditkarte sowie der Versand der Reiseunterlagen
erfolgen sofort.
2.2
Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k BGB
insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
3. Leistungen, Preise
3.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung
verbindlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fluggäste
aus diesem Programm keinen Anspruch auf Transferleistungen und Reiseleiter-Betreuung
am Zielort haben. Falls solche Leistungen von Ihnen gewünscht
werden, so sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2
Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Angebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3
Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten
/ -tage und Personen. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen
nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung
gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt.
3.5
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro
Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte
Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienhaus.
3.6
Die im Hotelbereich angegebenen Sportarten sind in der Regel nicht
im Reisepreis enthalten.
3.7
Kinder- und Jugendermäßigungen: Babys (Kinder unter 2
Jahren) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert,
sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die
für Babys im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt, bzw. Anreise im Hotel. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind (unter 12 Jahren) in Begleitung von zwei vollzahlenden
Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett unter. Maßgebend
für die Gewährung der Kinderermäßigung ist,
dass die voll zahlenden, mitreisenden Personen ihre Leistungen bei
Thomas Cook Individuell gebucht haben. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hotel-Informationsseiten. Voraussetzung
für alle Kinderermäßigungen ist die gleichzeitige
Buchung eines vollzahlenden Erwachsenen im Rahmen des Programmes
Thomas Cook Individuell. Bei der Flugleistung werden pro vollzahlender
Person Ermäßigungen für ein oder zwei Kinder gewährt.
Maßgebend für die Ermäßigung ist das Alter
des Kindes oder Jugendlichen bei Reiseantritt. Für Buchungen
zum Sondertarif wird für Kinder von 2 bis 11 Jahre und für
Jugendliche keine Ermäßigung gewährt. Der Hin- und
Rückflug für Kinder bis 5 Jahre muß gemeinsam mit
einer Begleitperson erfolgen. Grundsätzlich besteht in allen
Reiseländern eine Ausweispflicht für Kinder.
4. Leistungs-/Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach
Erhalt der Reisebestätigung sind möglich. Wir behalten
uns vor, vergleichbare Leistungen als Alternative anzubieten.
4.2
Änderungen der Abflug- und Ankkunftszeiten, des Fluggerätes
oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens können wir aus
wichtigen Gründen vornehmen, soweit das für den Gast zumutbar
ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich.
4.3
Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem
bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung
- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.4
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b.) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie
müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der
Preiserhöhung geltend machen.
4.5
Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im
Falle einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bitte
beachten Sie hierzu unsere Geschäftszeiten.
5.2
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt.
5.3
Grundlage der Gebührenberechnung sind der Reisepreis und die
Tarifbestimmungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer
fordern müssen, wie folgt (für Linientarife der Lufthansa
gelten gesonderte Gebühren - s. Tarifinformation während
des Buchungsablaufes):
Gültig
für die Sommersaison 2003
Hotelbuchung
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns.
Nach Reiseantritt kann für Hotelbuchungen keine Erstattung
vorgenommen werden.
Flugbuchung
- Flex-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Sunshine-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Early Bird-Tarif
50% bis 1 Tag vor Reisebeginn.
Für eine Stornierung am Tag des Reiseanbeginns oder danach
erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
- Last Minute-Tarif
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
Gültig
für die Wintersaison 2003/2004
Hotelbuchung
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns.
Nach Reiseantritt kann für Hotelbuchungen keine Erstattung
vorgenommen werden.
Flugbuchung
- Flex-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Sunshine-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Special Offer
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
5.4
Werden nach Buchung der Reise vor Reisebeginn Änderungen z.B.
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder
der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir folgende Umbuchungspauschalen
(die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis) je angemeldetem
Teilnehmer (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte
Gebühren - s. Tarifinformation während des Buchungsablaufes):
Gültig
für die Sommersaison 2003
Hotelbuchung
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
Flugbuchung
- Flex-Tarif
10% bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen kostenfrei vor Ort.
- Sunshine-Tarif
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich.
(siehe Punkt 5.5).
- Early Bird-Tarif
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns
Eine Umbuchung des Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung
im Ausland) ist nicht möglich.
- Last Minute-Tarif
80% bis 1 Tag vor Reisebeginn
Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung
und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist nicht möglich.
Gültig
für die Wintersaison 2003/2004
Hotelbuchung
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
Flugbuchung
- Flex-Tarif
10% bis 1 Tag vor Reisebeginn
50% am Tag des Reisebeginns
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen kostenfrei vor Ort.
- Sunshine-Tarif
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich.
(siehe Punkt 5.5).
- Special Offer
80% bis 1 Tag vor Reisebeginn
Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung
und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist nicht möglich.
5.5
Ausschließlich für Buchungen zum Flex- und Sunshine-Tarif
ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach bereits erfolgtem Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) vorbehaltlich
behördlicher Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug nur bei
frei verfügbaren Plätzen vor Ort möglich. Eine Änderung
zum Flex-Tarif erfolgt kostenfrei. Für eine Änderung zum
Sunshine-Tarif wird pro Person beim Rückflug eine Bearbeitungsgebühr
erhoben (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte Gebühren
- siehe Tarifinformation während des Buchungsablaufes):
Gültig
für die Sommersaison 2003
50,00 EUR für
Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln etc.)
150,00 EUR / 150,00 USD für Fernstrecken.
Kinderermäßigung für Kinder unter 12 Jahren 40%;
für Kinder unter 2 Jahren wird keine Bearbeitungsgebühr
erhoben.
Gültig
für die Wintersaison 2003/2004
Erwachsene:
50,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln
etc.)
150,00 EUR / 150,00 USD für Fernstrecken.
Kinder unter
12 Jahren:
30,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln
etc.)
100,00 EUR / 100,00 USD für Fernstrecken.
Für Kinder
unter 2 Jahren wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
5.6
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 28,00 EUR nach Ausstellung
der Reiseunterlagen/Flugscheine zu verlangen. Die Flugscheine werden
ab 21 Tagen vor Abflug ausgestellt; bei Direkt-Buchung mit Online-Kreditkartenzahlung
sofort. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
5.7
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu
fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig
unterzubringen.
5.8
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen/Flugscheine
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
5.9
Bei Verlust der Reiseunterlagen/Flugscheine berechnen wir für
die Ausstellung neuer Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr von
28,00 EUR. Für bereits veranlaßte Flugscheinhinterlegungen,
die am gleichen Tag wieder storniert werden, sind wir berechtigt,
28,00 EUR pro Flugschein zu berechnen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wir haben
zu günstigen Bedingungen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Wenn
ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadenregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7.2
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns
entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind,
sind wir berechtigt, diese Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen,
sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten.
Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie das Ersatzangebot nicht
annehmen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
J BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich-
oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir
können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht ertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen
verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft
erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach
den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige
in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
10. Haftung, Verjährung
10.1
Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftführer
sind, nach den Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die
USA/Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer
(auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt
und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten
nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung
regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen
dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden
und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10.3
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir nicht. Ebenso
ist die Haftung ausgeschlossen, wenn angegebene Sportarten witterungsbedingt
oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden können.
10.4
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung
gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden
eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
10.6
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis 4.100,00
EUR bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser
4.100,00 EUR übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir
den Abschluss des Komplettschutzes.
10.7
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.8
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verfähren in einem
Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden
sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche,
ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
10.9
Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass- und Visabestimmungen
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir
hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Staatsbürger eines anderen Landes oder Inhaber
eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.
12. All-Inclusive-Angebote
Bitte beachten Sie, dass bei "All-Inclusive-Anlagen" während
des gesamten Aufenthaltes zur Identifikation in der Regel ein Plastikarmband
oder ein ähnliches Erkennungszeichen getragen werden muss.
Bei Verlust dieser Identifikation wird von den Hotels eine individuelle
Kostenpauschale berechnet. Falls Sie dieses Erkennungszeichen gewaltsam
entfernen, kann Ihnen das Hotel u.U. die All-Inclusive-Leistungen
in Rechnung stellen.
13. Gala-Zuschläge
Bitte beachten Sie, dass alle Gala-Zuschläge obligatorsch sind.
Abweichungen und Preise entnehmen Sie bitte den entsprechenden Preistabellen.
14. Beförderung mit Fremd-Fluggesellschaften
Maßgebend für die Beförderung mit Fremd-Fluggesellschaften
sind die geltenden Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Für Lufthansa Flüge gelten Sonderbedingungen.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1
Alle Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht.
15.2
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.3
Bitte beachten Sie die Benutzungshinweise für technische Gegenstände
an Bord.
15.4
Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
15.5
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen Condor Flugdienst GmbH ist
Rüsselsheim. Es gilt deutsches Recht.
Thomas Cook Individuell
Condor Flugdienst GmbH
Am Grünen Weg 1 - 3
65451 Kelsterbach
Stand: August
2003, Änderungen vorbehalten |