ETS Reisen Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen ETS Reisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages


Mit der Anmeldung bieten Sie ETI GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ETI GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluß wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Bei Buchung über ein Reisebüro wird die Reisebestätigung dorthin übermittelt.

2. Bezahlung


Mit Vertragsabschluß kann eine verhältnismäßig geringe Anzahlung bis zur Höhe von zehn vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch DM 500,- gefordert werden, sofern kein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Buchung über einen Vermittler ist der Reisepreis (abzüglich Anzahlung) bei Abholung der Reiseunterlagen im Reisebüro (spätestens eine Woche vor Reiseantritt) zu zahlen. Die Restzahlung darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Erfolgt die Buchung direkt bei ETI GmbH, so ist die Restzahlung drei Wochen vor Reiseantritt direkt dorthin zu leisten. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang versandt. Auf Wunsch werden Reiseunterlagen auch per Nachnahme zugestellt oder gegen Barzahlung am Sitz des Veranstalters ausgehändigt. Die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung des Reisepreises sofort versandt.

3. Leistung


Ohne schriftliche Bestätigung von ETI GmbH sind Reisebüros nicht berechtigt, Abänderungen oder Zusagen zu treffen, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Prospektes abweichen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges hinausgehen, dürfen nur dann von dem buchenden Reisebüro entgegengenommen werden, wenn diese ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet und von ETI anerkannt werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen


4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von ETI GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben ETI vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


4.2. ETI GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ETI GmbH dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


4.3. ETI GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.


4.4. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so ist ETI GmbH berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Erhöhung von Treibstoffkosten, von öffentlichen Abgaben, wie z.B. Steuern oder Gebühren). Erhöht sich der Reisepreis um


Express Travel International GmbH Schubertsstr. 14


60325 Frankfurt


mehr als 5%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung des Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber ETI GmbH oder dem buchenden Reisebüro schriftlich anzuzeigen.


ab 21. bis 15. Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises, mindestens jedoch DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


ab 14. bis 7. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises, mindestens jedoch DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen und Ersatzpersonen


ab 6. bis 4. Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises, mindestens jedoch DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ETI GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. ab 3. Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen zum Abflug 100 % des Reisepreises, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten.


5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann ETI GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen (Einwendung des Reisenden gegen die Höhe des Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen). Bis zum 30. Tag vor Abreise 10 % des Pauschalpreises (mindestens DM 50,-) zuzüglich der für eventuell abgeschlossenen Reiseversicherungen fälligen Versicherungsprämien und aller eventuell anfallenden Kosten für Telefon, Telegramm, Telex usw.;


5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird ETI GmbH bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von DM 50,- pro Reiseteilnehmer erheben. Bei derartigen Umbuchungen nach diesem Termin kann ETI GmbH Aufwendungsersatz entsprechend der Regelung für Rücktritte verlangen.


ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlich Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %


des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


ab 1. bis 6. Tag vor Abreise 60 % des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


no show am Abreisetag 100 % des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;


Abweichende Reisebedingungen für Camping-Flüge, Einbucher-Flüge und Flugpauschalreisen mit Linienflügen:

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Bis zum 22. Tag vor Abreise DM 100,- pro Person, zuzüglich der für eventuell abgeschlossene Reiseversicherung fälligen Versicherungsprämien und aller eventuell anfallender Kosten für Telefon, Telegramm, Telex etc.;


Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch ETI GmbH


ETI GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:


a) Ohne Einhaltung der Frist


Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ETI GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ETI GmbH, so behält ETI GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. ETI GmbH muss sich jedoch den Wert der gesparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ETI GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ETI GmbH von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt


Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall verpflichtet sich ETI GmbH, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird ETI GmbH den Kunden davon unterrichten.


c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt


Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ETI GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die ETI GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von ETI GmbH besteht jedoch nur, wenn ETI GmbH die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn ETI GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal mit DM 20,- erstattet, sofern er sich von seinem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Vertrages


Wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können, sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ETI GmbH für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag, die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung von ETI GmbH


9.1. ETI GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:


1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;


2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;


3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;


4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.


9.2. ETI GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.


9.3. wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so handelt es sich hier bei um Fremdleistungen, die durch ETI lediglich vermittelt wurden. Daher haftet ETI nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Sollte die Vermittlung fehlerhaft sein, so sind die Beförderungsbestimmungen dieses Unternehmens wie die auf den Unternehmer zutreffende Gesetze auch als Haftungsgrundlage für Ansprüche des Reisenden anzunehmen. Die Beförderungsbestimmungen des Unternehmens sind dem Reisenden auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen.

10. Gewährleistung


a) Abhilfe


Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ETI GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ETI GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ETI GmbH eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.


b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zu Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.


d) Schadenersatz


Sofern ETI GmbH einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.


e) Abtretungsverbot


Der Vertragspartner von ETI GmbH ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche an Mitreisende abzutreten.


f) Anmeldung und Ausschlussfrist


Gewährleistungsansprüche nach § 651 c-f hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei dem reisevermittelnden Reisebüro genügt ausdrücklich nicht.

11. Beschränkungen der Haftung


11.1. Die vertragliche Haftung von ETI GmbH ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,


a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder


b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


11.2. ETI GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.


11.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen ETI GmbH ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.


11.4. Kommt ETI GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Montrealer Vereinbarungen (nur für Flüge nach den USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern ETI GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet ETI GmbH nach den für diese geltenden Bestimmungen.

12. Mitwirkungspflicht


12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten.


12.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.


13.2. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren ebenfalls gemäß § 651, Abs.2 BGB nach 6 Monaten.


13.3. Bei Gruppenreisen ist jeder einzelne Reisende aktivlegitimiert; hiernach ist jeder einzelne Vertragspartner gehalten, eigene Ansprüche bei der Firma ETI anzumelden. Abtretung von Reisegewährleistungsansprüchen auch an Mitreisende und/oder mitreisende Familienangehörige wie Ehegatten, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei prozessualer Geltendmachung.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


14.1. Sofern es ETI GmbH möglich ist, wird ETI GmbH den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.


14.2. ETI GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. Reisende, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, haben sich bei ihrem zuständigen Konsulat zu erkundigen.


14.3. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann ETI GmbH den Reisenden mit entsprechenden Gebühren belasten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Versicherung


Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.

17. Datenschutz


Personenbezogene Daten, die dem Veranstalter zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Gerichtsstand


Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, in diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

19. Gerichtsstand


19.1. Reisezeiten


Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen.


19.2. Gepäck


Jeder zahlende Gast kann 20 kg Reisegepäck frei mitnehmen. Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Gepäck sind unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.


19.3. Beförderung von Tieren Die Beförderung von Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.


19.4. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Juni 2000). Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.


19.5. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.


19.6. Flugdurchführung:


Änderungen der Flugzeiten, des Flugweges und der Fluggesellschaft können jederzeit, auch kurzfristig und ohne vorherige Informationen des Fluggastes, vorgenommen werden. Direkt- oder Nonstop-Flüge können jederzeit in Umsteigeverbindungen geändert werden. Aus zwingenden, nicht im Einflussbereich von ETI GmbH liegenden Gründen können Flüge um bis zu 12 Stunden verschoben oder vorgezogen werden, ohne dass sich daraus Minderungs- oder Schadenersatzansprüche des Fluggastes ergeben. In besonderen Fällen, z.B. Wetter, technische Probleme, können Beförderungen auf Teilstrecken ersatzweise mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

 

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