| Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Abschluss
des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie ETI GmbH den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder
und auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende,
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch ETI GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluß wird der Veranstalter
dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Bei Buchung
über ein Reisebüro wird die Reisebestätigung dorthin
übermittelt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß kann eine verhältnismäßig
geringe Anzahlung bis zur Höhe von zehn vom Hundert des Reisepreises,
höchstens jedoch DM 500,- gefordert werden, sofern kein Sicherungsschein
ausgehändigt wird. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
Bei Buchung über einen Vermittler ist der Reisepreis (abzüglich
Anzahlung) bei Abholung der Reiseunterlagen im Reisebüro (spätestens
eine Woche vor Reiseantritt) zu zahlen. Die Restzahlung darf nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Sie wird fällig, wie im Einzelfall
vereinbart. Erfolgt die Buchung direkt bei ETI GmbH, so ist die
Restzahlung drei Wochen vor Reiseantritt direkt dorthin zu leisten.
Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang versandt. Auf Wunsch
werden Reiseunterlagen auch per Nachnahme zugestellt oder gegen
Barzahlung am Sitz des Veranstalters ausgehändigt. Die Möglichkeit
der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Die Reiseunterlagen werden
nach vollständiger Zahlung des Reisepreises sofort versandt.
3. Leistung
Ohne schriftliche Bestätigung von ETI GmbH sind Reisebüros
nicht berechtigt, Abänderungen oder Zusagen zu treffen, die
von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Prospektes
abweichen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges
hinausgehen, dürfen nur dann von dem buchenden Reisebüro
entgegengenommen werden, wenn diese ausdrücklich als unverbindlich
bezeichnet und von ETI anerkannt werden.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und von ETI GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben
ETI vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
4.2. ETI GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird ETI GmbH dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.3. ETI GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß
der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen.
4.4. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsabschluß,
so ist ETI GmbH berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen,
wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß
eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Erhöhung von
Treibstoffkosten, von öffentlichen Abgaben, wie z.B. Steuern
oder Gebühren). Erhöht sich der Reisepreis um
Express Travel International GmbH Schubertsstr. 14
60325 Frankfurt
mehr als 5%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung des Entgeltes
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich
gegenüber ETI GmbH oder dem buchenden Reisebüro schriftlich
anzuzeigen.
ab 21. bis 15. Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises, mindestens
jedoch DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
ab 14. bis 7. Tag vor Abreise 40 % des Reisepreises, mindestens
jedoch DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
5. Rücktritt
durch den Reisenden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
ab 6. bis 4. Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises, mindestens jedoch
DM 100,- pro Person, zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei ETI GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. ab 3. Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen
zum Abflug 100 % des Reisepreises, zuzüglich der oben genannten
Zusatzkosten.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, kann ETI GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe
folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer
verlangen (Einwendung des Reisenden gegen die Höhe des Schadens
sind dadurch nicht ausgeschlossen). Bis zum 30. Tag vor Abreise
10 % des Pauschalpreises (mindestens DM 50,-) zuzüglich der
für eventuell abgeschlossenen Reiseversicherungen fälligen
Versicherungsprämien und aller eventuell anfallenden Kosten
für Telefon, Telegramm, Telex usw.;
5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
wird ETI GmbH bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von
DM 50,- pro Reiseteilnehmer erheben. Bei derartigen Umbuchungen
nach diesem Termin kann ETI GmbH Aufwendungsersatz entsprechend
der Regelung für Rücktritte verlangen.
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Pauschalpreises
zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzlich Vorschriften entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 %
des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Pauschalpreises zuzüglich
der oben genannten Zusatzkosten;
ab 1. bis 6. Tag vor Abreise 60 % des Pauschalpreises zuzüglich
der oben genannten Zusatzkosten;
no show am Abreisetag 100 % des Pauschalpreises zuzüglich der
oben genannten Zusatzkosten;
Abweichende Reisebedingungen für Camping-Flüge, Einbucher-Flüge
und Flugpauschalreisen mit Linienflügen:
6. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen
Bis zum 22. Tag vor Abreise DM 100,- pro Person, zuzüglich
der für eventuell abgeschlossene Reiseversicherung fälligen
Versicherungsprämien und aller eventuell anfallender Kosten
für Telefon, Telegramm, Telex etc.;
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt
und Kündigung durch ETI GmbH
ETI GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung von ETI GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ETI GmbH,
so behält ETI GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. ETI GmbH
muss sich jedoch den Wert der gesparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die ETI GmbH aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ETI GmbH von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In diesem Fall verpflichtet sich ETI GmbH, den Kunden unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, wird ETI GmbH den Kunden davon unterrichten.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für ETI GmbH deshalb nicht zumutbar ist,
weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass
die ETI GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
von ETI GmbH besteht jedoch nur, wenn ETI GmbH die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler)
und wenn ETI GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände
nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten
hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der
Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal mit DM 20,-
erstattet, sofern er sich von seinem Ersatzangebot des Reiseveranstalters
keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung
des Vertrages
Wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können, sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
ETI GmbH für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag, die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Haftung von
ETI GmbH
9.1. ETI GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2. ETI GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Person.
9.3. wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so handelt
es sich hier bei um Fremdleistungen, die durch ETI lediglich vermittelt
wurden. Daher haftet ETI nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Sollte die Vermittlung fehlerhaft sein, so sind die Beförderungsbestimmungen
dieses Unternehmens wie die auf den Unternehmer zutreffende Gesetze
auch als Haftungsgrundlage für Ansprüche des Reisenden
anzunehmen. Die Beförderungsbestimmungen des Unternehmens sind
dem Reisenden auf dessen Wunsch hin zugänglich zu machen.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. ETI GmbH kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
ETI GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ETI GmbH
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zu Zeit des Verkaufs der
Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden
haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag –
in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Sofern ETI GmbH einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel
der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
e) Abtretungsverbot
Der Vertragspartner von ETI GmbH ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche
an Mitreisende abzutreten.
f) Anmeldung und Ausschlussfrist
Gewährleistungsansprüche nach § 651 c-f hat der Vertragspartner
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Eine
Anmeldung der Ansprüche bei dem reisevermittelnden Reisebüro
genügt ausdrücklich nicht.
11. Beschränkungen
der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von ETI GmbH ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2. ETI GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden.
11.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen ETI GmbH ist insoweit beschränkt,
als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
11.4. Kommt ETI GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und den Montrealer Vereinbarungen (nur für Flüge
nach den USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung
von Gepäck. Sofern ETI GmbH in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet ETI GmbH nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten.
12.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
13. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist.
13.2. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden soll. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder
Tötung des Reisenden verjähren ebenfalls gemäß
§ 651, Abs.2 BGB nach 6 Monaten.
13.3. Bei Gruppenreisen ist jeder einzelne Reisende aktivlegitimiert;
hiernach ist jeder einzelne Vertragspartner gehalten, eigene Ansprüche
bei der Firma ETI anzumelden. Abtretung von Reisegewährleistungsansprüchen
auch an Mitreisende und/oder mitreisende Familienangehörige
wie Ehegatten, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei prozessualer
Geltendmachung.
14. Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften
14.1. Sofern es ETI GmbH möglich ist, wird ETI GmbH den Kunden
über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
14.2. ETI GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, sofern diese
bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
bekannt sein müssten. Reisende, die nicht im Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit sind, haben sich bei ihrem zuständigen
Konsulat zu erkundigen.
14.3. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden
nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende
deshalb an der Reise verhindert ist, kann ETI GmbH den Reisenden
mit entsprechenden Gebühren belasten.
15. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Preis
eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber
hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die dem Veranstalter zur Abwicklung des
Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, in diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
19. Gerichtsstand
19.1. Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen
Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen.
19.2. Gepäck
Jeder zahlende Gast kann 20 kg Reisegepäck frei mitnehmen.
Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung
von Gepäck sind unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung
abzuschließen.
19.3. Beförderung von Tieren Die Beförderung von Haustieren
ist grundsätzlich nicht möglich.
19.4. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei
Drucklegung (Juni 2000). Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen
(Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden
Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine
ihre Gültigkeit.
19.5. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.
19.6. Flugdurchführung:
Änderungen der Flugzeiten, des Flugweges und der Fluggesellschaft
können jederzeit, auch kurzfristig und ohne vorherige Informationen
des Fluggastes, vorgenommen werden. Direkt- oder Nonstop-Flüge
können jederzeit in Umsteigeverbindungen geändert werden.
Aus zwingenden, nicht im Einflussbereich von ETI GmbH liegenden
Gründen können Flüge um bis zu 12 Stunden verschoben
oder vorgezogen werden, ohne dass sich daraus Minderungs- oder Schadenersatzansprüche
des Fluggastes ergeben. In besonderen Fällen, z.B. Wetter,
technische Probleme, können Beförderungen auf Teilstrecken
ersatzweise mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden.
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