| ARB
FTI Sommer 2004 Charter
Die Buchung
von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im folgenden FTI)
erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden
Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss
des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich bei FTi oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch FTi an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag
zwischen Ihnen und FTi zu Stande.
2. Bezahlung
des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis
über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß
§ 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen
erfolgten Zahlungen an FTi auf die gebuchten Reiseleistungen.
Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur
Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt
zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung
muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen,
so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor
Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen
Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand
der Unterlagen gewährleistet ist.
3. Leistungen
/ Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung von FTi. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich
schriftlichen Bestätigung von FTi. Reisebüros sind nicht
berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung
von FTi nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung
eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen
/ Anschlußflüge
Soweit FTi Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung
bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung
durch die Beförderungsunternehmen.
Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro
noch weitere Anschlußbeförderungen (-flüge) buchen,
so beachten Sie bitte, daß es sich bei den bei der Buchung
bekanntgegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten
handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen
aus vielfachen Gründen ergeben können.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen
(-flügen) ausreichende Zeitabstände.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt.
5 .Paß-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte
Informationen von FTi vor. Sollten Sie nicht über die deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTi hierüber
ausdrücklich informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich
sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung
bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft
zu klären.
FTi wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und
empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten.
Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt
bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist FTi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt
der Reise erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige
durch die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern
Sie nicht von einem Ersatzangebot von FTi Gebrauch machen.
7. Ersatzperson
FTi berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine
Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch
nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen,
werden diese gesondert belastet.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei FTi. Die Erklärung per
Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat FTi Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß
§ 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung
ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Für den Rücktritt gelten folgende
pauschalierte Entschädigungssummen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 60,00 p.P
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75 %
des Reisepreises.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen,
daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises
erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTi bei den Leistungsträgern bemühen,
ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung
zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTi. erstattet
werden, wird FTi diese auch an den Kunden erstatten.
9. Gewährleistung,
Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden
Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden
kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für
diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz)
geltend machen können.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen
Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz
direkt bei FTi in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen.
I
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für
die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c
bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Haftungsbeschränkung.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von FTi herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von FTi allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt,
auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen
selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten
haben.
12. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den
Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-, kranken
und Unfallversicherung.
Soweit FTi oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten,
handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche
können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht
werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
werden.
13. Unwirksamkeit
einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise
unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTi ist München. Für den Fall, daß
der Vertragspartner von FTi keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für
den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von FTi um Kaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 30-32, 81671 München, AG
München, HR B 71745
ARB FTI Charter
ARB FTI Modular
AGB driveFTi
ARB FTI Sommer 2004 Modular
Die Buchung
von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im folgenden FTI)
erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden
Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss
des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt
schriftlich bei FTi oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch FTi an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag
zwischen Ihnen und FTi zu Stande.
2. Bezahlung
des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis
über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß
§ 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen
erfolgten Zahlungen an FTi auf die gebuchten Reiseleistungen.
Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur
Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt
zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung
muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen,
so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor
Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen
Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand
der Unterlagen gewährleistet ist.
3. Leistungen
/ Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung von FTi. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich
schriftlichen Bestätigung von FTi. Reisebüros sind nicht
berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung
von FTi nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung
eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen
/ Anschlußflüge
Soweit FTi Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung
bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung
durch die Beförderungsunternehmen.
Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro
noch weitere Anschlußbeförderungen (-flüge) buchen,
so beachten Sie bitte, daß es sich bei den bei der Buchung
bekanntgegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten
handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen
aus vielfachen Gründen ergeben können.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen
(-flügen) ausreichende Zeitabstände.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt.
5 .Paß-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen
zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte
Informationen von FTi vor.Sollten Sie nicht über die deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTi hierüber
ausdrücklich informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich
sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung
bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft
zu klären.
FTi wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und
empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten.
Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt
bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist FTi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt
der Reise erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige
durch die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern
Sie nicht von einem Ersatzangebot von FTi Gebrauch machen.
7. Ersatzperson
FTi berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine
Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch
nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen,
werden diese gesondert belastet.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei FTi. Die Erklärung per
Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt
hat FTi Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß
§ 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung
ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung.
Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Im Falle eines Rücktrittes fallen je nach
Leistungsart unterschiedliche Entschädigungssummen an, die
wir wie folgt bekannt geben:
Landarrangement
mit Flug oder ohne eingeschlossenen Flug
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75 %
des Reisepreises.
Transatlantikflüge,
Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung.
(-> bitte in USA und Australienkatalog einfügen)
Kiwi-Tours:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 5%
ab 45.-30. Tag vor Reisebeginn 10%
ab 29.-15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 55%
des Reisepreises
(-> bitte in Australienkatalog einfügen)
Einzelleistungen
wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets
(bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten,
Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen
nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen
im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in
Höhe von 100 % entstehen können.
Mietwagen Bis
Reisebeginn EURO 28.- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei
Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter
Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern
oder Wohnmobilen.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen,
daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises
erhalten. Grundsätzlich wird sich FTi bei den Leistungsträgern
bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an
FTi. erstattet werden, wird FTi diese auch an den Kunden erstatten.
9. Gewährleistung,
Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden
Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktperson , damit Abhilfe geschaffen werden
kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für
diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz)
geltend machen können.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen
Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz
direkt bei FTi in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen.
I
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für
die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c
bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Haftungsbeschränkung.
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von FTi herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von FTi allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche
aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt,
auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen
selbst einzustehen, die dieRrechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten
haben.
12. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders
vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den
Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-, kranken
und Unfallversicherung.
Soweit FTi oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten,
handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche
können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht
werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
werden.
13. Unwirksamkeit
einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise
unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTi ist München. Für den Fall, daß
der Vertragspartner von FTi keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß
ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für
den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von FTi um Kaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 30-32, 81671 München, AG
München,HR B 71745
Abkürzungen
ESP37A Am Ende
der EDV-Codes steht die Kurzbezeichnung der Wagengruppe, hier: Kategorie
A.
AC Klimaanlage
AUT Automatik
CDW/LDW Haftungsbefreiung bzw. -beschränkung für Schäden
am Mietwagen ohne bzw. mit Selbstbeteiligung (ähnlich einer
Vollkaskoversicherung)
D Dieselfahrzeug
HS Hochsaison
NS Nebensaison
SB Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
ST Anzahl der Sitze bei Minivans (max. Personenzahl)
STW Kombi mit Heckklappe (generell 4türig)
T Anzahl der Türen
TD Turbodiesel
TP Diebstahlschutz, z. T. mit Selbstbeteiligung
4WD Vierradangetriebenes Fahrzeug
driveFTi ist
Vermittler
VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
driveFTI ist eine Marke der Frosch Touristik GmbH (FTI) und vermittelt
ausschließlich weltweit den Abschluß von Mietverträgen
mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung läßt
driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen
reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung
erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei
einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör)
muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung
erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen
Buchungen auch per Fax), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges
dem Vermieter vorlegen muss.
Bezahlung
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis
ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung
des Gutschein-Voucher zur Zahlung fällig.
Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen,
so stellen Sie bitte sicher, daß der Mietpreis 14 Tage vor
Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen
Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand
der Unterlagen gewährleistet ist.
Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der
Reservierungsbestätigung oder Rechnung von DriveFTI angegebenen
Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers,
ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro
zu leisten.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich
nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein
bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten
mit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher
behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges
Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen,
was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch
o.ä, berechtigt.
Fahrzeugübernahme
und -rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher
Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und
zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen
wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftzeit,
damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrecht
erhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt
die Angabe der Uhrzeit.
Kundenservice
Sollte es doch zu vor Ort nicht zu klärenden Problemen kommen,
wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst.
FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber
jedenfalls eine Kopie des vor ort geschlossenen Mietvertrages sowie
eine Voucherkopie.
Mietkonditionen
und Mietvertrag
Die allgemeinen Mietkonditionen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik
"Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" auf
den Seiten 72-75.
Die Sonderkonditionen der verschiedenen Anbieter finden Sie auf
der jeweiligen Angebotsseite. Der Mietvertrag wird aufgrund der
Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt
geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Konditionen der
Autovermietfirma.
Umbuchungen
Umbuchungen sind nur durch Rücktritt von der Mietwagenbuchung
mit anschließender Neubuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr
von € 28 möglich.
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro
grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich
geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag
fällt, muß diese jedoch spätestens am vorangehenden
Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht
mehr möglich.Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung
der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes) sind mit der
jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen
abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur
Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung
der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie
erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der
Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben
wird.
Stornierung
Stornierungen müssen, wenn möglich, in schriftlicher Form
bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit
dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten
von FTI. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr
von € 28 berechnet.
Haftungsbeschränkungen
driveFTI haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe
Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit
nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei
Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten
im Straßenverkehr, so etwa bei:
Fehlen oder
Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein,
Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus
verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,
wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden
der Gerichtsstand München vereinbart.
Gültigkeit
Die in dieser Broschüre angegebenen Preise und Konditionen
sind gültig vom 01. April bis 31. Oktober 2004 (Die Autovermieter
behalten sich Änderungen während der Saison vor).
Ihr Vermittlungspartner:
Frosch Touristik GmbH, drive FTI, Friedenstr. 30-32, 81671 München,
AG München, HRB 71745
Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze
Einwegmieten
Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen problemlos
möglich, müssen aber bereits zum Zeitpunkt der Reservierung
angefragt und bestätigt werden. Die Gebühren für
Einwegmieten können ? sofern nicht bereits im jeweiligen Info-Block
erwähnt ? bei driveFTI angefragt werden und sind stets zuzüglich
Steuern vor Ort direkt an den Vermieter zu bezahlen. Einwegmieten
sind nicht immer mit allen Fahrzeugkategorien gestattet bzw. unterliegen
zusätzlich einer Mindestmietdauer.
Fahrbeschränkungen
Natürlich hat auch in bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen
jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen
Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.R.
die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot
auf nichtasphaltierten Strassen, zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen nennen
wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Fahrerlaubnis/Dokumente
Alle Fahrer müssen - sofern nicht anders erwähnt - seit
mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins
sein. Der Originalführerschein ist in Verbindung mit dem gültigen
Reisepass/Personalausweis bei Anmietung vorzulegen.
Bei Ferndestinationen empfehlen wir die zusätzliche Mitnahme
des Internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber
des "grauen" Führerscheins). In Destinationen, wo
der internationale Führerschein Vorschrift ist, haben wir dies
vermerkt.
Fahrzeuge
Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen
erfolgen nur für die jeweilige Wagengruppe (s. Abkürzungen),
nicht jedoch für ein bestimmtes Modell. Auch für Fahrzeuge
mit Vierradantrieb gilt in der Regel Fahrverbot abseits asphaltierter
öffentlicher Strassen.
Grenzverkehr
Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits
bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen
Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden
Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.
Hotelzustellungen
In vielen - meist europäischen - Destinationen bieten wir die
Möglichkeit der Hotelanlieferung. In einigen Zielgebieten sind
die Gebühren für diesen Service bereits im Preis inkludiert!
Hotelzustellungen bedürfen oft der Bestätigung durch den
Vermieter und sind deshalb meistens nur auf Anfrage zu reservieren.
Im Einzelfall nutzen Sie vor Ort einen Transfer des Vermieters vom
Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Vermietung erfolgt.
Inkludierte
Leistungen
Unbegrenzte Freikilometer (-meilen), Vollkaskoschutz (CDW/LDW),
Diebstahlschutz (TP), Haftpflichtversicherung, Flughafengebühren,
Steuern und lokale Gebühren sind in den driveFTI-Mietpreisen
enthalten - sofern nicht anders aufgeführt.
Kaution
Es ist meist vorgeschrieben, die Kaution per Kreditkarte zu stellen.
Diese muss in jedem Fall auf den Hauptmieter/Fahrer ausgestellt
sein. Barkautions-Hinterlegungen sind bei Buchung anzumelden (Rückgabe
der Kaution erfolgt immer in der Landeswährung!) Alle Angaben
zur Höhe der Kaution dienen lediglich als Richtwerte.
Kosten vor Ort
Die vor Ort zu zahlenden Zusatzleistungen und Gebühren sowie
Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in
Landeswährung - angegeben.
Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der
örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit
ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern (Stand
11/2003).
Mindest- und
Höchstalter
Unsere Partner schreiben für alle Destinationen ein Mindest-,
teilweise auch ein Höchstmietalter für Fahrer und Zusatzfahrer
vor. Dieses kann für Fahrer und Zusatzfahrer unterschiedlich
sein, aber auch je Wagengruppe variieren. Für "junge Fahrer"
fallen vor Ort oft zusätzliche Gebühren und/oder erhöhte
Selbstbehalte an.
Preisberechnung
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer.
Der Mietpreis berechnet sich nicht nach Kalendertagen, sondern im
24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübernahme.
Die allgemeine Toleranzgrenze bei der Fahrzeugrückgabe liegt
bei 59 Minuten, danach kann es zu Nachbelastungen durch den Autovermieter
kommen.
Sonderzubehör
Sonderzubehör wie Kindersitz, Dackgepäckträger o.
ä. sollte bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Kundenwunsch
angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung
definitiv rückbestätigt oder lediglich in der Buchung
vermerkt. Die Gebühren für Sonderzubehör sind in
Landeswährung angegeben und vor Ort zuzüglich Steuern
direkt an den Vermieter zu bezahlen.
Treibstoff
Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: A. Kauf der ersten
Tankfüllung zu marktüblichen Preisen, d.h. Sie können
den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für
Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern
ist der Kauf eines halben oder vollen Tanks jedoch Pflicht. B. Sie
erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder
abgeben. Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird
Ihnen das fehlende Benzin plus eine hohe Gebühr (Betankungsservice)
berechnet.
Unfall / Diebstahl
Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen
können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die
Polizei nicht in Anspruch genommen werden.
Verkehrsdelikte
Bitte nehmen Sie Strafzettel oder Bussgelder bei Verkehrsdelikten
im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter
sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bussgeld auch
die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits
wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe
ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich
pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen
Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des
Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind.
Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei
die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht
abgefordert werden können.
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen
ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen
im Mietvertrag verstösst (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag
oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).
Zusätzliche
Fahrer
müssen in jedem Fall ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen
werden. Ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
Bei einigen Autovermietern sind die Gebühren für zusätzliche
Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird die Gebühr
vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet.
Zusatzversicherungen
vor Ort
Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen
an, wie Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherungen, Ausschluss
der Selbstbeteiligung im Schadensfall u.a. Diese Versicherungen
können Sie direkt mit dem Vermieter abschliessen und auch vor
Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen
sind ausgeschlossen.
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