FTI Reisen Allgemeine Reisebedingungen

Reiseangebote online buchen
 Reisen & Angebote von: 
Lesen Sie auch unsere Infos zum Online buchen
Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen FTI Reisen
unsere Reiseangebote von FTI Reisen

ARB FTI Sommer 2004 Charter

Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden

Reise- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages


Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei FTi oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTi an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTi zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen


Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an FTi auf die gebuchten Reiseleistungen.


Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.


Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.

3. Leistungen / Nebenabreden


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTi. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FTi. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTi nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlußflüge


Soweit FTi Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Beförderungsunternehmen.


Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlußbeförderungen (-flüge) buchen, so beachten Sie bitte, daß es sich bei den bei der Buchung bekanntgegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen aus vielfachen Gründen ergeben können.


Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen (-flügen) ausreichende Zeitabstände.


Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5 .Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTi vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTi hierüber ausdrücklich informieren.


Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.


FTi wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Mindestteilnehmerzahlen


Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden.


Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige durch die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot von FTi Gebrauch machen.

7. Ersatzperson


FTi berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.

8. Rücktritt


Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTi. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTi Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Für den Rücktritt gelten folgende pauschalierte Entschädigungssummen:


bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 60,00 p.P


ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %


ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %


ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %


ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75 %


des Reisepreises.


Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.


Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.


Grundsätzlich wird sich FTi bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTi. erstattet werden, wird FTi diese auch an den Kunden erstatten.

9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung


Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.


Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei FTi in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.


I


Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Haftungsbeschränkung.


Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTi herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von FTi allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

11. Abtretungsverbot


Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

12. Reiseversicherungen


In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-, kranken und Unfallversicherung.


Soweit FTi oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung


Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.

14. Gerichtsstand


Der Gerichtsstand von FTi ist München. Für den Fall, daß der Vertragspartner von FTi keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von FTi um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Ihr Vertragspartner: Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 30-32, 81671 München, AG München, HR B 71745


ARB FTI Charter


ARB FTI Modular


AGB driveFTi


ARB FTI Sommer 2004 Modular

Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden

Reise- und Zahlungsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages


Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei FTi oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTi an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTi zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen


Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an FTi auf die gebuchten Reiseleistungen.


Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.


Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.

3. Leistungen / Nebenabreden


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTi. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FTi. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTi nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlußflüge


Soweit FTi Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekanntgibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderung durch die Beförderungsunternehmen.


Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlußbeförderungen (-flüge) buchen, so beachten Sie bitte, daß es sich bei den bei der Buchung bekanntgegebenen Beförderungszeiten um unverbindliche Zeiten handelt und sich Zeitenänderungen oder Beförderungsverzögerungen aus vielfachen Gründen ergeben können.


Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlußbeförderungen (-flügen) ausreichende Zeitabstände.


Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5 .Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTi vor.Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTi hierüber ausdrücklich informieren.


Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.


FTi wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüberhinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Mindestteilnehmerzahlen


Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden.


Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige durch die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot von FTi Gebrauch machen.

7. Ersatzperson


FTi berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.

8. Rücktritt


Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTi. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTi Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Im Falle eines Rücktrittes fallen je nach Leistungsart unterschiedliche Entschädigungssummen an, die wir wie folgt bekannt geben:

Landarrangement mit Flug oder ohne eingeschlossenen Flug


bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%


ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %


ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %


ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %


ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75 %


des Reisepreises.

Transatlantikflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:


Die Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung.


(-> bitte in USA und Australienkatalog einfügen)

Kiwi-Tours:


bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 5%


ab 45.-30. Tag vor Reisebeginn 10%


ab 29.-15. Tag vor Reisebeginn 30%


ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 55%


des Reisepreises


(-> bitte in Australienkatalog einfügen)

Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von 100 % entstehen können.

Mietwagen Bis Reisebeginn EURO 28.- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.


Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.


Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTi bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTi. erstattet werden, wird FTi diese auch an den Kunden erstatten.

9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung


Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson , damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.


Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei FTi in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.


I


Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Haftungsbeschränkung.


Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTi herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von FTi allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

11. Abtretungsverbot


Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst einzustehen, die dieRrechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

12. Reiseversicherungen


In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,Reisehaftpflicht-, kranken und Unfallversicherung.


Soweit FTi oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung


Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.

14. Gerichtsstand


Der Gerichtsstand von FTi ist München. Für den Fall, daß der Vertragspartner von FTi keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, daß es sich bei dem Vertragspartner von FTi um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Ihr Vertragspartner: Frosch Touristik GmbH, Friedenstr. 30-32, 81671 München, AG München,HR B 71745


Abkürzungen

ESP37A Am Ende der EDV-Codes steht die Kurzbezeichnung der Wagengruppe, hier: Kategorie A.


AC Klimaanlage


AUT Automatik


CDW/LDW Haftungsbefreiung bzw. -beschränkung für Schäden am Mietwagen ohne bzw. mit Selbstbeteiligung (ähnlich einer Vollkaskoversicherung)


D Dieselfahrzeug


HS Hochsaison


NS Nebensaison


SB Selbstbeteiligung/Selbstbehalt


ST Anzahl der Sitze bei Minivans (max. Personenzahl)


STW Kombi mit Heckklappe (generell 4türig)


T Anzahl der Türen


TD Turbodiesel


TP Diebstahlschutz, z. T. mit Selbstbeteiligung


4WD Vierradangetriebenes Fahrzeug

driveFTi ist Vermittler


VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN


driveFTI ist eine Marke der Frosch Touristik GmbH (FTI) und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluß von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung läßt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Fax), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss.

Bezahlung


Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Voucher zur Zahlung fällig.


Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, daß der Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.


Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von DriveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten.

Fahrzeugkategorien


Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä, berechtigt.

Fahrzeugübernahme und -rückgabe


Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftzeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrecht erhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit.

Kundenservice


Sollte es doch zu vor Ort nicht zu klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.

Mietkonditionen und Mietvertrag


Die allgemeinen Mietkonditionen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" auf den Seiten 72-75.


Die Sonderkonditionen der verschiedenen Anbieter finden Sie auf der jeweiligen Angebotsseite. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Konditionen der Autovermietfirma.

Umbuchungen


Umbuchungen sind nur durch Rücktritt von der Mietwagenbuchung mit anschließender Neubuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 28 möglich.


Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muß diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird.

Stornierung


Stornierungen müssen, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 28 berechnet.

Haftungsbeschränkungen


driveFTI haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:

Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)


Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen


Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.

Sonstiges


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.

Gültigkeit


Die in dieser Broschüre angegebenen Preise und Konditionen sind gültig vom 01. April bis 31. Oktober 2004 (Die Autovermieter behalten sich Änderungen während der Saison vor).

Ihr Vermittlungspartner: Frosch Touristik GmbH, drive FTI, Friedenstr. 30-32, 81671 München, AG München, HRB 71745


Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze

Einwegmieten


Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen problemlos möglich, müssen aber bereits zum Zeitpunkt der Reservierung angefragt und bestätigt werden. Die Gebühren für Einwegmieten können ? sofern nicht bereits im jeweiligen Info-Block erwähnt ? bei driveFTI angefragt werden und sind stets zuzüglich Steuern vor Ort direkt an den Vermieter zu bezahlen. Einwegmieten sind nicht immer mit allen Fahrzeugkategorien gestattet bzw. unterliegen zusätzlich einer Mindestmietdauer.

Fahrbeschränkungen


Natürlich hat auch in bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Strassen, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Fahrerlaubnis/Dokumente


Alle Fahrer müssen - sofern nicht anders erwähnt - seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein. Der Originalführerschein ist in Verbindung mit dem gültigen Reisepass/Personalausweis bei Anmietung vorzulegen.


Bei Ferndestinationen empfehlen wir die zusätzliche Mitnahme des Internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des "grauen" Führerscheins). In Destinationen, wo der internationale Führerschein Vorschrift ist, haben wir dies vermerkt.

Fahrzeuge


Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweilige Wagengruppe (s. Abkürzungen), nicht jedoch für ein bestimmtes Modell. Auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb gilt in der Regel Fahrverbot abseits asphaltierter öffentlicher Strassen.

Grenzverkehr


Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.

Hotelzustellungen


In vielen - meist europäischen - Destinationen bieten wir die Möglichkeit der Hotelanlieferung. In einigen Zielgebieten sind die Gebühren für diesen Service bereits im Preis inkludiert! Hotelzustellungen bedürfen oft der Bestätigung durch den Vermieter und sind deshalb meistens nur auf Anfrage zu reservieren. Im Einzelfall nutzen Sie vor Ort einen Transfer des Vermieters vom Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Vermietung erfolgt.

Inkludierte Leistungen


Unbegrenzte Freikilometer (-meilen), Vollkaskoschutz (CDW/LDW), Diebstahlschutz (TP), Haftpflichtversicherung, Flughafengebühren, Steuern und lokale Gebühren sind in den driveFTI-Mietpreisen enthalten - sofern nicht anders aufgeführt.

Kaution


Es ist meist vorgeschrieben, die Kaution per Kreditkarte zu stellen. Diese muss in jedem Fall auf den Hauptmieter/Fahrer ausgestellt sein. Barkautions-Hinterlegungen sind bei Buchung anzumelden (Rückgabe der Kaution erfolgt immer in der Landeswährung!) Alle Angaben zur Höhe der Kaution dienen lediglich als Richtwerte.

Kosten vor Ort


Die vor Ort zu zahlenden Zusatzleistungen und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in Landeswährung - angegeben.


Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern (Stand 11/2003).

Mindest- und Höchstalter


Unsere Partner schreiben für alle Destinationen ein Mindest-, teilweise auch ein Höchstmietalter für Fahrer und Zusatzfahrer vor. Dieses kann für Fahrer und Zusatzfahrer unterschiedlich sein, aber auch je Wagengruppe variieren. Für "junge Fahrer" fallen vor Ort oft zusätzliche Gebühren und/oder erhöhte Selbstbehalte an.

Preisberechnung


Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer. Der Mietpreis berechnet sich nicht nach Kalendertagen, sondern im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Die allgemeine Toleranzgrenze bei der Fahrzeugrückgabe liegt bei 59 Minuten, danach kann es zu Nachbelastungen durch den Autovermieter kommen.

Sonderzubehör


Sonderzubehör wie Kindersitz, Dackgepäckträger o. ä. sollte bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Kundenwunsch angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung definitiv rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt. Die Gebühren für Sonderzubehör sind in Landeswährung angegeben und vor Ort zuzüglich Steuern direkt an den Vermieter zu bezahlen.

Treibstoff


Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: A. Kauf der ersten Tankfüllung zu marktüblichen Preisen, d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist der Kauf eines halben oder vollen Tanks jedoch Pflicht. B. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben. Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus eine hohe Gebühr (Betankungsservice) berechnet.

Unfall / Diebstahl


Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.

Verkehrsdelikte


Bitte nehmen Sie Strafzettel oder Bussgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bussgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Versicherungsleistungen


Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können.


Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstösst (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).

Zusätzliche Fahrer


müssen in jedem Fall ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen werden. Ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.


Bei einigen Autovermietern sind die Gebühren für zusätzliche Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird die Gebühr vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet.

Zusatzversicherungen vor Ort


Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherungen, Ausschluss der Selbstbeteiligung im Schadensfall u.a. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschliessen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen.

 

 Reisen & Reiseangebote http://www.viva-lastminute.de/ - Copyright © 2004 Dipl. Ing. Carsten Bräuninger