Medina Reisen Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen Medina Reisen
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1. Anmeldung


Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den RV zustande.

2. Bezahlung


2.1.Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Diese erfolgen in der Regel drei Wochen vor Abflug. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis sofort fällig.Die Bezahlung des Reisepreises (An- und Restzahlung) darf vom Reiseveranstalter vor Reiseende nur gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß §651k BGB ausgehändigt worden ist.Der Reiseveranstalter ist bei der R+V Versicherung in Wiesbaden versichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den R+V-Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht auf Zahlungsverweigerung hat.

3. Leistungen


3.1 Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des RV sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenvereinbarungen, die diese Feststellung der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2 Ist Vertragsgegenstand nur die Erbringung einzelner Reiseleistungen (Miniarrangements), wird allein diese Leistung ohne Zusatzleistung, also beispielsweise Flug ohne Transfer und Betreuung, vom RV geschuldet. 3.3 Bei Flügen ist Übergepäck und die Mitnahme von Tieren nur auf Anfrage möglich. Das Freigepäck beträgt 20 kg, bei innergriechischen Anschlußflügen 15 kg je Person. 3.4 Buchungen mit Programmabweichung:


Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flugleistung sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich. Als Flugausgleichsgebühr werden EURO 40,- pro Person berechnet.

4. Mitnahme von Kindern/Ermäßigung


4.1 Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, aber bei den Flügen mit der LTU oder Air Berlin auf Freigepäck von 20 kg. Bei Flügen mit anderen Fluggesellschaften kein Freigepäck. Die Bearbeitungsgebühr beträgt EURO 30,- pro Kind. Bett und Verpflegung sind direkt an das Hotel zu zahlen. 4.2 Für die Kinderermäßigung gilt die Tabelle im Preisteil.

5. Leistungs- und Preisänderungen


Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des RV für den Kunden zumutbar sind und insbesondere den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6. Rücktritt durch den Kunden


6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen.


6.3 Diese Entschädigung wird für den Fall des Rücktritts seitens des Kunden, wobei die verbleibende Anzahl von Tagen zwischen Zugang der Reiserücktrittserklärung und vertraglich vereinbartem Reisebeginn maßgeblich ist, wie folgt berechnet: Pauschalreisen / Nurhotel-Buchungen


a) bis 30 Tage 20% pro Person


b) 29 - 22 Tage 25% des Reisepreises


c) 21 - 15 Tage 30% des Reisepreises


d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises


e) 6 - 1 Tag 70% des Reisepreises


Nurflug, Miniarrangements


a) bis c) wie bei Pauschalreisen


d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises


e) 6 - 1 Tag 100% des Reisepreises


Rundreisen


a) bis 50 Tage 10% des Reisepreises


b) 49 - 30 Tage 25% des Reisepreises


c) 29 - 22 Tage 30% des Reisepreises


d) 21 - 15 Tage 50% des Reisepreises


e) 14 - 1 Tag 75% des Reisepreises


Gruppen


unterliegen bestimmten Konditionen


(siehe jeweiliges Angebot)


6.4 Die Entschädigung beträgt 100% des Reisepreises, wenn der Kunde vom Reisevertrag am Abreisetag zurücktritt.


6.5 Die pauschalierten Entschädigungsbeträge erhöhen sich, wenn seitens des RV der Nachweis erbracht wird, daß ein höherer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart wurden, entstanden ist.

7. Umbuchungen/Namensänderungen


7.1 Bis 30 Tage vor Reiseeintritt beträgt die Umbuchungsgebühr EURO 30,- pro Person, danach gelten die Stornobedingungen (siehe Punkt 6).


7.2 Bei Rückflugumbuchungen (soweit Flugplätze vorhanden) im Zielgebiet sind


EURO 50,- pro Person vor Ort zu entrichten, bei Reiseverlängerung zuzüglich der anfallenden zusätzlichen Hotelkosten.


7.3 Namensänderungen werden mit EURO 30,- pro Person berechnet.

8. Haftung des RV


8.1 Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:


1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;


2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;


3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;


4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, wobei nach Treu und Glauben die jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit zu berücksichtigen ist.


8.2 Der RV haftet nicht bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Hinsichtlich solcher Fremdleistungen haftet der RV lediglich für eine ordnungsgemäße Vermittlung.


8.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Medina Reisen GmbH & Co. KG geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.


8.4 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

9. Gewährleistungen, Ersatzleistung


9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


9.2 Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

10. Haftungsbeschränkung


10.1 Die Haftung des RV ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,


1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder


2. soweit der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


10.2 Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den RV ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.


10.3 Kommt dem RV die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach U.S.A. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Etwaige Schäden am Gepäck oder dessen Verlust müssen sofort bei Ankunft am Flughafen bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder deren Beauftragten reklamiert werden. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegeben Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

11. Mitwirkungspflicht


11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


11.2 Der Reisende wird darauf hingewiesen, daß bei Charterflügen häufig sehr kurzfristige Änderungen, auch Vorverlegungen der Abflugzeiten für den Rückflug auftreten. Es ist deshalb zur Vermeidung von Schäden unerläßlich, daß der Reisende seinen Rückflug 48 Stunden vor Rückreise bei unserer Agentur (Adresse bei den Reiseunterlagen) rückbestätigen läßt und sich dabei bezüglich des genauen Rückflugtermins vergewissert. Eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitwirkung stellt eine Obliegenheitsverletzung des Reisenden dar und kann zur Anspruchsminderung oder zum Anspruchsausschluß führen.

12. Versicherungen


12.1 Der RV empfiehlt den Abschluß diverser Reiseversicherungen, z.B. einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung.


12.2 Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Es besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit der Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine RRV bei Medina Reisen abzuschließen. Versicherungsträger: Die Europäische. Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München. Bei Abschluss der RRV werden Ihnen die vollständigen Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung übersandt. Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der Schadenregulierung nicht befaßt.

13. Gerichtsstand


Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.

STAND DEZEMBER 2003

Reiseveranstalter:


MEDINA REISEN GmbH & Co. KG Marienplatz 17, 80331 München

 

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