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Anmeldung
Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter
(RV) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der
Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch
den RV zustande.
2. Bezahlung
2.1.Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von
15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung
wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Diese erfolgen in der Regel drei Wochen vor Abflug. Bei kurzfristigen
Buchungen ist der Reisepreis sofort fällig.Die Bezahlung des
Reisepreises (An- und Restzahlung) darf vom Reiseveranstalter vor
Reiseende nur gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein
gemäß §651k BGB ausgehändigt worden ist.Der
Reiseveranstalter ist bei der R+V Versicherung in Wiesbaden versichert.
Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung spätestens
jedoch mit den Reiseunterlagen ausgehändigt. Der Sicherungsschein
verbrieft den direkten Anspruch des Kunden gegen den R+V-Versicherer
im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters.
Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter
von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden
Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht auf
Zahlungsverweigerung hat.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang sowie die Art der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung des RV sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenvereinbarungen,
die diese Feststellung der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2 Ist
Vertragsgegenstand nur die Erbringung einzelner Reiseleistungen
(Miniarrangements), wird allein diese Leistung ohne Zusatzleistung,
also beispielsweise Flug ohne Transfer und Betreuung, vom RV geschuldet.
3.3 Bei Flügen ist Übergepäck und die Mitnahme von
Tieren nur auf Anfrage möglich. Das Freigepäck beträgt
20 kg, bei innergriechischen Anschlußflügen 15 kg je
Person. 3.4 Buchungen mit Programmabweichung:
Von der Katalogausschreibung abweichende Programmteile ohne Flugleistung
sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich.
Als Flugausgleichsgebühr werden EURO 40,- pro Person berechnet.
4. Mitnahme
von Kindern/Ermäßigung
4.1 Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz,
aber bei den Flügen mit der LTU oder Air Berlin auf Freigepäck
von 20 kg. Bei Flügen mit anderen Fluggesellschaften kein Freigepäck.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt EURO 30,- pro Kind. Bett
und Verpflegung sind direkt an das Hotel zu zahlen. 4.2 Für
die Kinderermäßigung gilt die Tabelle im Preisteil.
5. Leistungs-
und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden, sind gestattet, wenn die Änderungen oder
Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des RV für
den Kunden zumutbar sind und insbesondere den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6. Rücktritt
durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann der RV eine angemessene Entschädigung
verlangen.
6.3 Diese Entschädigung wird für den Fall des Rücktritts
seitens des Kunden, wobei die verbleibende Anzahl von Tagen zwischen
Zugang der Reiserücktrittserklärung und vertraglich vereinbartem
Reisebeginn maßgeblich ist, wie folgt berechnet: Pauschalreisen
/ Nurhotel-Buchungen
a) bis 30 Tage 20% pro Person
b) 29 - 22 Tage 25% des Reisepreises
c) 21 - 15 Tage 30% des Reisepreises
d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises
e) 6 - 1 Tag 70% des Reisepreises
Nurflug, Miniarrangements
a) bis c) wie bei Pauschalreisen
d) 14 - 7 Tage 50% des Reisepreises
e) 6 - 1 Tag 100% des Reisepreises
Rundreisen
a) bis 50 Tage 10% des Reisepreises
b) 49 - 30 Tage 25% des Reisepreises
c) 29 - 22 Tage 30% des Reisepreises
d) 21 - 15 Tage 50% des Reisepreises
e) 14 - 1 Tag 75% des Reisepreises
Gruppen
unterliegen bestimmten Konditionen
(siehe jeweiliges Angebot)
6.4 Die Entschädigung beträgt 100% des Reisepreises, wenn
der Kunde vom Reisevertrag am Abreisetag zurücktritt.
6.5 Die pauschalierten Entschädigungsbeträge erhöhen
sich, wenn seitens des RV der Nachweis erbracht wird, daß
ein höherer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten
vereinbart wurden, entstanden ist.
7. Umbuchungen/Namensänderungen
7.1 Bis 30 Tage vor Reiseeintritt beträgt die Umbuchungsgebühr
EURO 30,- pro Person, danach gelten die Stornobedingungen (siehe
Punkt 6).
7.2 Bei Rückflugumbuchungen (soweit Flugplätze vorhanden)
im Zielgebiet sind
EURO 50,- pro Person vor Ort zu entrichten, bei Reiseverlängerung
zuzüglich der anfallenden zusätzlichen Hotelkosten.
7.3 Namensänderungen werden mit EURO 30,- pro Person berechnet.
8. Haftung des
RV
8.1 Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, wobei nach Treu und Glauben die jeweiligen Orts-
und Landesüblichkeit zu berücksichtigen ist.
8.2 Der RV haftet nicht bei Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Hinsichtlich solcher Fremdleistungen haftet
der RV lediglich für eine ordnungsgemäße Vermittlung.
8.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Medina
Reisen GmbH & Co. KG geltend zu machen. Dies sollte im eigenen
Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann
der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
8.4 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren sechs Monate
nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung
ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die von
Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
9. Gewährleistungen,
Ersatzleistung
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er
eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Die Haftung des RV ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2 Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den RV ist ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist.
10.3 Kommt dem RV die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für
Flüge nach U.S.A. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod
oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung
von Gepäck. Etwaige Schäden am Gepäck oder dessen
Verlust müssen sofort bei Ankunft am Flughafen bei der jeweiligen
Fluggesellschaft oder deren Beauftragten reklamiert werden. Für
den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen
oder Geld im aufgegeben Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder geringzuhalten. Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.2 Der Reisende wird darauf hingewiesen, daß bei Charterflügen
häufig sehr kurzfristige Änderungen, auch Vorverlegungen
der Abflugzeiten für den Rückflug auftreten. Es ist deshalb
zur Vermeidung von Schäden unerläßlich, daß
der Reisende seinen Rückflug 48 Stunden vor Rückreise
bei unserer Agentur (Adresse bei den Reiseunterlagen) rückbestätigen
läßt und sich dabei bezüglich des genauen Rückflugtermins
vergewissert. Eine schuldhafte Unterlassung dieser Mitwirkung stellt
eine Obliegenheitsverletzung des Reisenden dar und kann zur Anspruchsminderung
oder zum Anspruchsausschluß führen.
12. Versicherungen
12.1 Der RV empfiehlt den Abschluß diverser Reiseversicherungen,
z.B. einer Reisegepäck-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung.
12.2 Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung
(RRV) enthalten. Es besteht die Möglichkeit gleichzeitig mit
der Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Buchung eine RRV bei
Medina Reisen abzuschließen. Versicherungsträger: Die
Europäische. Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestr.
5, 81677 München. Bei Abschluss der RRV werden Ihnen die vollständigen
Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung
übersandt. Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der
Schadenregulierung nicht befaßt.
13. Gerichtsstand
Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Es gilt deutsches
Recht.
STAND DEZEMBER
2003
Reiseveranstalter:
MEDINA REISEN GmbH & Co. KG Marienplatz 17, 80331 München
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