1.
Anmeldung / Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich
erfolgen kann, bieten Sie OLIMAR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen
die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir
an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf
der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser
Frist unser Angebot annehmen.
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2. Zahlung
Bei Vertragsabschluss werden Anzahlungen wie folgt fällig:
20% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 30,- pro Person. Zur
Absicherung der Kundengelder hat OLIMAR eine Insolvenzversicherung
bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen.
Der Sicherungsschein befindet sich im Preisteil der Kataloge oder
hier. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht,
dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen
entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß
zugesandt werden.
Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
durch das Lastschriftverfahren: zur Weiterleitung an OLIMAR benötigt
das Reisebüro Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse und Ihr Einverständnis
zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer
Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung
ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.
durch Zahlung mit Kreditkarte (EUROCARD/MasterCard, Amercian Express
oder VISA). Die Karte muss dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt
werden. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss,
der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt
von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht.
durch Zahlung im Reisebüro: Im Ausnahmefall kann sowohl die
Anzahlung als auch die Restzahlung bei Entgegennahme der Reiseunterlagen
in bar im Reisebüro geleistet werden.
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis
22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden. Wenn der vereinbarte
Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis
zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag
aufgelöst; OLIMAR kann als Entschädigung die entsprechenden
Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt, es läge
nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor.
Die Kosten für eine über OLIMAR GmbH abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung
werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen.
Ihr Reisebüro informiert Sie.
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3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen
Angaben sind für OLIMAR grundsätzlich bindend, so wie
Sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistung verändern bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsabschluss
kann OLIMAR jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird.
Flugbeförderung mit Linienflügen
Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden
hierfür ein entsprechender Beförderungsausweise ausgestellt,
so erbringt OLIMAR insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in den Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hinweisen. Die
Beförderung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur
von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen
belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder
als Person mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur
in den Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich
zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der
Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts
anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.
Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig
davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung
anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen
Sie bitte der Ausschreibung im Katalog.
Sonderwünsche
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen,
wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. OLIMAR bemüht
sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben
sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind
nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von OLIMAR
über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach
rechtzeitiger Absprache mit der OLIMAR-Reiseleitung bzw. der OLIMAR-Vertretung
bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs-
und Rückflugsmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für
die Verlängerung sind am Ort zu zahlen.
nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
und in anderen Fällen nicht in Anspruch nehmen, wird sich OLIMAR
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Leistungen
völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. OLIMAR ist berechtigt
20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche
Mühen und Kosten einzubehalten.
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4. Leistungs-
und Preisänderungen
Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder
den Reisepreis auch nach Vertragsschluss zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
OLIMAR wird Sie über Leistungsabweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird OLIMAR eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen
bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr - ggf. anteilig
- zurückerstattet.
OLIMAR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Sicherheits-,
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang
zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird OLIMAR
Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt
sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen
oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OLIMAR
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
OLIMAR gegenüber geltend zu machen.
4.1. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter
bzw. beim buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn
Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.3
geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die
von OLIMAR nicht zu vertreten sind, kann OLIMAR angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden
sind, als die von uns in der Pauschale (s.u.) ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich
ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort
einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie
z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Unser
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
in der Regel:
Rücktrittsgebühren bei Pauschalreisen, Charterflügen
aus unserem Nur-Flug-Programm sowie allen Programmen mit Eigenanreise
und Reisebausteinen (Hotels, Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80% (bei Nur-Flug 100%)
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 30,-.
Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 34. Tag bis vor 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90%
pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch
EUR 30,-.
Rücktrittsgebühren bei Mietwagen-Einzelbuchungen
Bei Rücktritt von der Buchung oder bei der Erstattung nicht
voll ausgenutzter Mietwagengutscheine in jedem Fall EUR 30,- pro
Buchung.
Rücktrittsgebühren bei Linienflügen aus unserem Nur-Flug-Programm
Nach Flugscheinausstellung (ca. 30 Tage vor Reiseantritt) erheben
wir eine Gebühr von EUR 130,- pro Person, sonst in jedem Fall
EUR 30,- pro Person.
Rücktrittsgebühren bei allen preisreduzierten TOP-Angeboten
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90% (bei Nur-Flug 100%)
pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 30,-.
Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor
Beginn der in 4.1.a1) und a2) genannten Fristen Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts
oder der Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr
von EUR 30,- pro Person (Umbuchungsgebühr). Änderungen
nach den in 4.1.a1) und a2) genannten Fristen können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung
vorgenommen werden. Bei Pauschalreisen mit Linienflügen erheben
wir im Falle einer Flugumbuchung nach Flugscheinausstellung (ca.
30 Tage vor Reiseantritt) eine Gebühr von EUR 130,- pro Person.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen (z.B. auch
Namensänderungen) berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Gebühr
von EUR 30,- pro Vorgang (Namensänderungen bei Linienflügen
sind jedoch nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.
Nach Flugscheinausstellung erheben wir in jedem Fall EUR 130,-).
Für bestimmte Arten von Flügen ("Billigflüge"
sowie so genannte "Specials" bewährter Lininfluggesellschaften)
gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen, über
die wir Sie bei Buchung jeweils informieren.
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. OLIMAR kann dem Wechsel
in der Person des Reisenden widersprechen, wenn er den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit
von Flugplätzen - nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen
der Fluggesellschaften und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr
möglich. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig.
4.2. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
4.2.1. OLIMAR
kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist,
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden
Abmahnung durch OLIMAR vom Reisenden nachhaltig gestört wird.
Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig
verhält. OLIMAR behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selbst. OLIMAR muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus
einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
4.2.2. OLIMAR
kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten
bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten den gezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für OLIMAR deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
OLIMAR im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn
OLIMAR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn OLIMAR diese Umstände nicht nachweisen
kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich
zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
4.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen,
Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl OLIMAR als auch
der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann OLIMAR für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist OLIMAR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen; im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
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5. Gewährleistung/Schadensersatz
OLIMAR steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
ein für:
eine gewissenhafte
Reisevorbereitung
eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.)
die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern OLIMAR nicht gemäß Ziffer
4 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt
hat. OLIMAR haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-
oder Schiffsprospekten
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Abhilfe
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.
OLIMAR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige
oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. OLIMAR kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn, Sie unterlassen
es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Leistet OLIMAR innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen
Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich
ist, so kann der Reisende kündigen. Eine Fristsetzung entfällt,
wenn eine Abhilfe nicht möglich ist oder von OLIMAR verweigert
wird oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisende den
Vertrag, so behält er den Anspruch auf Rückführung.
Schadenersatz
Das Recht des Reisenden auf Schadenersatz bleibt unberührt.
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6. Haftung
Die Haftung
der OLIMAR für vertragliche Schadenersatzansprüche, die
nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern OLIMAR
nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen OLIMAR ist insoweit beschränkt,
wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
OLIMAR haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich
von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
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7. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung
aus dem Individualprogramm hat der Reisende seine Beanstandungen
der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls hierauf eine Abhilfe
nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der in den Reiseunterlagen
mit Telefonnummern angegebenen Agentur oder der örtlichen OLIMAR-Reiseleitung
zu melden. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche
OLIMAR-Reiseleitung oder zuständige Agentur zusammen mit dem
Reisenden dessen Beanstandungen in dem OLIMAR-Mitteilungsbogen auf.
Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen,
so ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen.
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8. Ausschlussfristen
für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren
ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
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9. Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende wird gebeten, auf die in den Katalogausschreibungen
enthaltenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
sowie auf etwaige Änderungen dieser in späteren Mitteilungen
zu achten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz-
sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;
ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Für Kapverden gilt bzgl. Visa-Gebühren: die werden in
der Schweiz für CHF 45,- beschafft - in Deutschland für
€ 30,- ab Deutschland.
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10. Sonstige
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge
Die Daten, die OLIMAR erhält werden gemäß ihrer
Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von OLIMAR GmbH,
Pasteurstraße 1a, 50735 Köln, gespeichert und weitergegeben.
Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes
geschützt
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11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen OLIMAR
an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche
Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte
in eigenem Namen unzulässig.
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12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Klagen gegen OLIMAR ist Köln. Dies
gilt auch für von OLIMAR im Namen und auf Rechnung von lth
ag - link to hotel vermittelte Hotel- und Mietwagenleistungen.
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13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den
von OLIMAR angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen,
insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis
enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
sowie weitergehende Versicherungen. Bitte beachten Sie unsere Angebote
auf der Rückseite. Entsprechende Versicherungsverträge
werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
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14. Vermittlung
von Hotels und Mietwagen
Die Vermittlung von Hotels, Appartements, Ferienwohnungen, Villen,
Herrenhäusern und Mietwagen ohne Flug, die nicht in den von
OLIMAR GmbH, Köln, angebotenen Pauschalreisen enthalten sind,
erfolgt im Namen und auf Rechnung von lth link to hotel, Stäfa/Schweiz.
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15. Druckfehler
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle
Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2003.
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Reiseveranstalter
OLIMAR GmbH
Pasteurstraße 1a · 50735 Köln
Geschäftsführer:
Werner Zahn
Handelsregistereintragung:
AG Köln HRB 5199 |