OLIMAR Reisen Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen OLIMAR Reisen
unsere Reiseangebote von OLIMAR Reisen

1. Anmeldung / Reisebestätigung


Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bieten Sie OLIMAR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.


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2. Zahlung


Bei Vertragsabschluss werden Anzahlungen wie folgt fällig: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 30,- pro Person. Zur Absicherung der Kundengelder hat OLIMAR eine Insolvenzversicherung bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein befindet sich im Preisteil der Kataloge oder hier. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.


Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:


durch das Lastschriftverfahren: zur Weiterleitung an OLIMAR benötigt das Reisebüro Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse und Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht.


durch Zahlung mit Kreditkarte (EUROCARD/MasterCard, Amercian Express oder VISA). Die Karte muss dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt werden. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht.


durch Zahlung im Reisebüro: Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar im Reisebüro geleistet werden.


Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst; OLIMAR kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor.


Die Kosten für eine über OLIMAR GmbH abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.


Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen. Ihr Reisebüro informiert Sie.


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3. Leistungen


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für OLIMAR grundsätzlich bindend, so wie Sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsabschluss kann OLIMAR jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


Flugbeförderung mit Linienflügen


Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweise ausgestellt, so erbringt OLIMAR insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen ausdrücklich darauf hinweisen. Die Beförderung erfolgt nach den Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.


Ferienwohnungen/-häuser und Appartements


Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder als Person mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.


Kinderermäßigungen


Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung im Katalog.


Sonderwünsche


Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. OLIMAR bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von OLIMAR über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.


Reiseverlängerung


Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der OLIMAR-Reiseleitung bzw. der OLIMAR-Vertretung bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- und Rückflugsmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für die Verlängerung sind am Ort zu zahlen.


nicht in Anspruch genommene Leistungen


Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen Fällen nicht in Anspruch nehmen, wird sich OLIMAR bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. OLIMAR ist berechtigt 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

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4. Leistungs- und Preisänderungen


Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsschluss zu ändern.


Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


OLIMAR wird Sie über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird OLIMAR eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr - ggf. anteilig - zurückerstattet.


OLIMAR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Sicherheits-, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.


Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird OLIMAR Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OLIMAR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung OLIMAR gegenüber geltend zu machen.

4.1. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter bzw. beim buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.3 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht antreten, die von OLIMAR nicht zu vertreten sind, kann OLIMAR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (s.u.) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:


Rücktrittsgebühren bei Pauschalreisen, Charterflügen aus unserem Nur-Flug-Programm sowie allen Programmen mit Eigenanreise und Reisebausteinen (Hotels, Rundreisen etc., ausgenommen Mietwagen)


bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%


vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%


vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%


vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%


vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%


ab dem Tag des Reiseantritts 80% (bei Nur-Flug 100%)


pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 30,-.


Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser


bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%


vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%


ab dem 34. Tag bis vor 1. Tag vor Reiseantritt 80%


ab dem Tag des Reiseantritts 90%


pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 30,-.


Rücktrittsgebühren bei Mietwagen-Einzelbuchungen


Bei Rücktritt von der Buchung oder bei der Erstattung nicht voll ausgenutzter Mietwagengutscheine in jedem Fall EUR 30,- pro Buchung.


Rücktrittsgebühren bei Linienflügen aus unserem Nur-Flug-Programm


Nach Flugscheinausstellung (ca. 30 Tage vor Reiseantritt) erheben wir eine Gebühr von EUR 130,- pro Person, sonst in jedem Fall EUR 30,- pro Person.


Rücktrittsgebühren bei allen preisreduzierten TOP-Angeboten


bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%


vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%


vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%


vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%


ab dem Tag des Reiseantritts 90% (bei Nur-Flug 100%)


pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch EUR 30,-.


Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 4.1.a1) und a2) genannten Fristen Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von EUR 30,- pro Person (Umbuchungsgebühr). Änderungen nach den in 4.1.a1) und a2) genannten Fristen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Pauschalreisen mit Linienflügen erheben wir im Falle einer Flugumbuchung nach Flugscheinausstellung (ca. 30 Tage vor Reiseantritt) eine Gebühr von EUR 130,- pro Person. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen (z.B. auch Namensänderungen) berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Gebühr von EUR 30,- pro Vorgang (Namensänderungen bei Linienflügen sind jedoch nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich. Nach Flugscheinausstellung erheben wir in jedem Fall EUR 130,-).


Für bestimmte Arten von Flügen ("Billigflüge" sowie so genannte "Specials" bewährter Lininfluggesellschaften) gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen, über die wir Sie bei Buchung jeweils informieren.


Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. OLIMAR kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.


Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen - nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.


4.2. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

4.2.1. OLIMAR kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch OLIMAR vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. OLIMAR behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. OLIMAR muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

4.2.2. OLIMAR kann bis 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten


bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.


wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für OLIMAR deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die OLIMAR im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn OLIMAR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn OLIMAR diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.


4.3. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OLIMAR als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OLIMAR für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist OLIMAR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


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5. Gewährleistung/Schadensersatz


OLIMAR steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für:

eine gewissenhafte Reisevorbereitung


eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels etc.)


die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Katalog angegebenen Reisedienstleistungen, sofern OLIMAR nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat. OLIMAR haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten


die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen


ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.


Abhilfe


Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. OLIMAR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. OLIMAR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


Minderung des Reisepreises


Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn, Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.


Kündigung des Vertrages


Leistet OLIMAR innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist oder von OLIMAR verweigert wird oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Kündigt der Reisende den Vertrag, so behält er den Anspruch auf Rückführung.


Schadenersatz


Das Recht des Reisenden auf Schadenersatz bleibt unberührt.

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6. Haftung

Die Haftung der OLIMAR für vertragliche Schadenersatzansprüche, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder sofern OLIMAR nur wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen OLIMAR ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.


OLIMAR haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

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7. Mitwirkungspflicht


Der Reisende ist verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung aus dem Individualprogramm hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der in den Reiseunterlagen mit Telefonnummern angegebenen Agentur oder der örtlichen OLIMAR-Reiseleitung zu melden. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche OLIMAR-Reiseleitung oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandungen in dem OLIMAR-Mitteilungsbogen auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen.


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8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.


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9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


Der Reisende wird gebeten, auf die in den Katalogausschreibungen enthaltenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sowie auf etwaige Änderungen dieser in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.


Für Kapverden gilt bzgl. Visa-Gebühren: die werden in der Schweiz für CHF 45,- beschafft - in Deutschland für € 30,- ab Deutschland.


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10. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge


Die Daten, die OLIMAR erhält werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von OLIMAR GmbH, Pasteurstraße 1a, 50735 Köln, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzes geschützt

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11. Abtretungsverbot


Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen OLIMAR an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.


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12. Gerichtsstand


Der Gerichtsstand für Klagen gegen OLIMAR ist Köln. Dies gilt auch für von OLIMAR im Namen und auf Rechnung von lth ag - link to hotel vermittelte Hotel- und Mietwagenleistungen.


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13. Versicherungen


Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von OLIMAR angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Bitte beachten Sie unsere Angebote auf der Rückseite. Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.


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14. Vermittlung von Hotels und Mietwagen


Die Vermittlung von Hotels, Appartements, Ferienwohnungen, Villen, Herrenhäusern und Mietwagen ohne Flug, die nicht in den von OLIMAR GmbH, Köln, angebotenen Pauschalreisen enthalten sind, erfolgt im Namen und auf Rechnung von lth link to hotel, Stäfa/Schweiz.


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15. Druckfehler


Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im November 2003.


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Reiseveranstalter

OLIMAR GmbH
Pasteurstraße 1a · 50735 Köln

Geschäftsführer: Werner Zahn

Handelsregistereintragung: AG Köln HRB 5199

 

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