Thomas Cook Airlines Allgemeine Reisebedingungen

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Allgemeine Reisebedingungen der Veranstalter


Die hier genannten AGB erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Die jeweils aktuellen AGB können Sie vor Buchung der Reise einsehen.
Allgemeine Reisebedingungen Thomas Cook Airlines
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Reise- und Zahlungsbedingungen

Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Sie sollten sie unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages


1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie mit der Reisebestätigung. Reisebüros treten als Vermittler auf.


1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.


1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.


1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir die Reisedokumente sofort zusenden oder am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung


2.1. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt online mit Kreditkarte. Die Belastung der Kreditkarte sowie der Versand der Reiseunterlagen/Flugscheine erfolgen sofort.


2.2. Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k BGB insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.

3. Leistungen, Preise


3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fluggäste aus diesem Programm keinen Anspruch auf Transferleistungen und Reiseleiter-Betreuung am Zielort haben. Falls solche Leistungen von Ihnen gewünscht werden, so sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


3.2. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Angebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.


3.3. Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten / -tage und Personen. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.


3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienhaus.


3.6. Die im Hotelbereich angegebenen Sportarten sind in der Regel nicht im Reisepreis enthalten.


3.7. Kinder- und Jugendermäßigungen: Babys (Kinder unter 2 Jahren) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Babys im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt, bzw. Anreise im Hotel. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind (unter 12 Jahren) in Begleitung von zwei voll zahlenden Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett unter. Maßgebend für die Gewährung der Kinderermäßigung ist, dass die voll zahlenden, mitreisenden Personen ihre Leistungen bei Thomas Cook Airlines Individuell gebucht haben. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hotel-Informationsseiten. Voraussetzung für alle Kinderermäßigungen ist die Begleitung durch einen voll zahlenden Erwachsenen, der ebenfalls im Rahmen des Programmes von Thomas Cook Airlines Individuell gebucht sein muss. Bei der Flugleistung werden pro voll zahlender Person Ermäßigungen für zwei Kinder ein Baby gewährt. Maßgebend für die Ermäßigung ist das Alter des Kindes oder Jugendlichen bei Reiseantritt. Für Buchungen zum Sonder-Tarif wird für Kinder von 2 bis 11 Jahre und für Jugendliche keine Ermäßigung gewährt. Der Hin- und Rückflug für Kinder bis 5 Jahre muss gemeinsam mit einer Begleitperson erfolgen. Grundsätzlich besteht in allen Reiseländern eine Ausweispflicht für Kinder.

4. Leistungs-/Preisänderungen


4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Erhalt der Reisebestätigung sind möglich. Wir behalten uns vor, vergleichbare Leistungen als Alternative anzubieten.


4.2. Änderungen der Abflug- und Ankunftszeiten, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens können wir aus wichtigen Gründen vornehmen, soweit das für den Gast zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich.


4.3. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.


4.4. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.


Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:


a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.


b.) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.


Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.


Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.


Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren.


Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.


4.5. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Falle einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson


5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bitte beachten Sie hierzu unsere Geschäftszeiten.


5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt.


5.3. Grundlage der Gebührenberechnung sind der Reisepreis und die Tarifbestimmungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, wie folgt (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte Gebühren - s. Tarifinformation während des Buchungsablaufes):


Gültig für die Wintersaison 2003/2004


Hotelbuchung


20% bis 22 Tage vor Reisebeginn


30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns.


Nach Reiseantritt kann für Hotelbuchungen keine Erstattungen vorgenommen werden.


Flugbuchung


- Flex-Tarif


20% bis 22 Tage vor Reisebeginn


30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug keine Erstattung möglich.


- Sunshine-Tarif


20% bis 22 Tage vor Reisebeginn


30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug keine Erstattung möglich.


- Special-Offer-Tarif


Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.


- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)


Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.


Gültig für die Sommersaison 2004


- Flex-Tarif


20% bis 22 Tage vor Reisebeginn


30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug keine Erstattung möglich.


- Sunshine-Tarif


20% bis 22 Tage vor Reisebeginn


30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug keine Erstattung möglich.


- Special-Offer-Tarif


Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.


- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)


Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.


5.4. Werden nach Buchung der Reise vor Reisebeginn Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir nachfolgende Umbuchungspauschalen (die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis) je angemeldetem Teilnehmer (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte Gebühren - s. Tarifinformation während des Buchungsablaufes). Grundlage der Gebührenberechnung sind der Reisepreis und die Tarifbestimmungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet:


Gültig für die Wintersaison 2003/2004


Hotelbuchung


10% bis 22 Tage vor Reisebeginn


20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn.


Flugbuchung


- Flex-Tarif


10% bis 1 Tag vor Reisebeginn


50% am Tag des Reisebeginns.


Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen kostenfrei vor Ort.


- Sunshine-Tarif


10% bis 22 Tage vor Reisebeginn


20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns.


Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher


Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich (siehe Punkt 5.5).


- Special-Offer-Tarif


80% bis 1 Tag vor Reisebeginn.


Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reisebantritt (Umbuchung im Ausland) ist nicht möglich.


- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)


Umbuchungen vor Reiseantritt und Änderungen des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) sind nicht möglich.


Gültig für die Sommersaison 2004


- Flex-Tarif


10% bis 1 Tag vor Reisebeginn


50% am Tag des Reisebeginns.


Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen kostenfrei vor Ort.


- Sunshine-Tarif


10% bis 22 Tage vor Reisebeginn


20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn


30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn


80% am Tag des Reisebeginns.


Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher


Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich. (siehe Punkt 5.5).


- Special-Offer-Tarif


80% bis 1 Tag vor Reisebeginn.


Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des Rückfluges nach Reisebeginn (Umbuchung im Ausland) ist nicht möglich.


- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)


Umbuchungen vor Reiseantritt und Änderungen des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) sind nicht möglich.


5.5. Ausschließlich für Buchungen zum Flex- und Sunshine-Tarif ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges nach bereits erfolgtem Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) vorbehaltlich behördlicher Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug nur bei frei verfügbaren Plätzen vor Ort möglich. Eine Änderung zum Flex-Tarif erfolgt kostenfrei. Für eine Änderung zum Sunshine-Tarif wird pro Person beim Rückflug eine Bearbeitungsgebühr erhoben (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte Gebühren - siehe Tarifinformation während des Buchungsablaufes):


Gültig für die Wintersaison 2003/2004 und Sommersaison 2004


Erwachsene:


50,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln etc.)


150,00 EUR / 150,00 USD für Fernstrecken


Kinder unter 12 Jahren:


30,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln etc.)


100,00 EUR / 100,00 USD für Fernstrecken


Für Kinder unter 2 Jahren wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.


5.6. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 28,00 EUR nach Ausstellung der Reiseunterlagen/Flugscheine zu verlangen. Die Flugscheine werden bei Online-Buchung mit Online-Kreditkartenzahlung sofort ausgestellt. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


5.7. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.


5.8. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen/Flugscheine zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.


5.9. Bei Verlust der Reiseunterlagen/Flugscheine berechnen wir für die Ausstellung neuer Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr von 28,00 EUR. Für bereits veranlasste Flugscheinhinterlegungen, die am gleichen Tag wieder storniert werden, sind wir berechtigt, 28,00 pro Flugschein zu berechnen.

6. Reise-Versicherungen


6.1. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wir haben zu günstigen Bedingungen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadenregulierung nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.


7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie das Ersatzangebot nicht annehmen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8. Höhere Gewalt


8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 J BGB kündigen.

9. Gewährleistung


9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht ertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.


9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

10. Haftung, Verjährung


10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftführer sind, nach den Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA/Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.


10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.


10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir nicht. Ebenso ist die Haftung ausgeschlossen, wenn angegebene Sportarten witterungsbedingt oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden können.


10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.


10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.


10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100,00 übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplettschutzes.


10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.


10.8. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir ie Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.


10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.

11. Pass- und Visabestimmungen


11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass- und Visabestimmungen Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Staatsbürger eines anderen Landes oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.

12. All-Inclusive-Angebote


12.1. Bitte beachten Sie, dass bei "All-Inclusive-Anlagen" während des gesamten Aufenthaltes zur Identifikation in der Regel ein Plastikarmband oder ein ähnliches Erkennungszeichen getragen werden muss. Bei Verlust dieser Identifikation wird von den Hotels eine individuelle Kostenpauschale berechnet. Falls Sie dieses Erkennungszeichen gewaltsam entfernen, kann Ihnen das Hotel u.U. die All-Inclusive-Leistungen in Rechnung stellen.

13. Gala-Zuschläge


13.1. Bitte beachten Sie, dass alle Gala-Zuschläge obligatorsch sind. Abweichungen und Preise entnehmen Sie bitte den entsprechenden Preistabellen.

14. Beförderung mit Fremd-Fluggesellschaften


14.1. Maßgebend für die Beförderung mit Fremd-Fluggesellschaften sind die geltenden Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Für Lufthansa Flüge gelten Sonderbedingungen.

15. Allgemeine Bestimmungen


15.1. Alle Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.


15.2. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


15.3. Bitte beachten Sie die Benutzungshinweise für technische Gegenstände an Bord.


15.4. Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.


15.5. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

16. Gerichtsstand


16.1. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Condor Flugdienst GmbH ist Rüsselsheim. Es gilt deutsches Recht.


Thomas Cook Airlines Individuell


Condor Flugdienst GmbH
Am Grünen Weg 1 - 3
65451 Kelsterbach


Stand: Januar 2004, Änderungen vorbehalten

 

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