Reise- und Zahlungsbedingungen
Bevor Sie Ihre
Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein
gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie
sie in unseren Reisebedingungen niedergelegt sind. Sie sollten sie
unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil
des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebotes
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande.
Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie mit der Reisebestätigung. Reisebüros
treten als Vermittler auf.
1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch
eine Zahlung erfolgen kann.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir die Reisedokumente
sofort zusenden oder am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis aushändigen.
Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender
Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen
Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt online mit Kreditkarte.
Die Belastung der Kreditkarte sowie der Versand der Reiseunterlagen/Flugscheine
erfolgen sofort.
2.2. Ihre geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651k
BGB insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der
Reisebestätigung.
3. Leistungen,
Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung
verbindlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fluggäste
aus diesem Programm keinen Anspruch auf Transferleistungen und Reiseleiter-Betreuung
am Zielort haben. Falls solche Leistungen von Ihnen gewünscht
werden, so sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Angebot ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten
/ -tage und Personen. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger
eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise
pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern, für die
gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem
gebuchten Ferienhaus.
3.6. Die im Hotelbereich angegebenen Sportarten sind in der Regel
nicht im Reisepreis enthalten.
3.7. Kinder- und Jugendermäßigungen: Babys (Kinder unter
2 Jahren) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert,
sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die
für Babys im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt, bzw. Anreise im Hotel. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind (unter 12 Jahren) in Begleitung von zwei voll
zahlenden Reisegästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett unter.
Maßgebend für die Gewährung der Kinderermäßigung
ist, dass die voll zahlenden, mitreisenden Personen ihre Leistungen
bei Thomas Cook Airlines Individuell gebucht haben. Weitere Einzelheiten
zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hotel-Informationsseiten.
Voraussetzung für alle Kinderermäßigungen ist die
Begleitung durch einen voll zahlenden Erwachsenen, der ebenfalls
im Rahmen des Programmes von Thomas Cook Airlines Individuell gebucht sein
muss. Bei der Flugleistung werden pro voll zahlender Person Ermäßigungen
für zwei Kinder ein Baby gewährt. Maßgebend für
die Ermäßigung ist das Alter des Kindes oder Jugendlichen
bei Reiseantritt. Für Buchungen zum Sonder-Tarif wird für
Kinder von 2 bis 11 Jahre und für Jugendliche keine Ermäßigung
gewährt. Der Hin- und Rückflug für Kinder bis 5 Jahre
muss gemeinsam mit einer Begleitperson erfolgen. Grundsätzlich
besteht in allen Reiseländern eine Ausweispflicht für
Kinder.
4. Leistungs-/Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
nach Erhalt der Reisebestätigung sind möglich. Wir behalten
uns vor, vergleichbare Leistungen als Alternative anzubieten.
4.2. Änderungen der Abflug- und Ankunftszeiten, des Fluggerätes
oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens können wir aus
wichtigen Gründen vornehmen, soweit das für den Gast zumutbar
ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich.
4.3. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung
eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als
dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung
- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.4. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b.) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittel
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
werden wir Sie unverzüglich informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.5. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch
im Falle einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bitte
beachten Sie hierzu unsere Geschäftszeiten.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können
wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns
berücksichtigt.
5.3. Grundlage der Gebührenberechnung sind der Reisepreis und
die Tarifbestimmungen; die Gebühren werden auf volle Euro gerundet.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir
im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer
fordern müssen, wie folgt (für Linientarife der Lufthansa
gelten gesonderte Gebühren - s. Tarifinformation während
des Buchungsablaufes):
Gültig für die Wintersaison 2003/2004
Hotelbuchung
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns.
Nach Reiseantritt kann für Hotelbuchungen keine Erstattungen
vorgenommen werden.
Flugbuchung
- Flex-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Sunshine-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Special-Offer-Tarif
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
Gültig für die Sommersaison 2004
- Flex-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Sunshine-Tarif
20% bis 22 Tage vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
50% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns oder danach, sofern die Reise nicht
angetreten wurde. Nach Reiseantritt ist für den Rückflug
keine Erstattung möglich.
- Special-Offer-Tarif
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Für eine Stornierung vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns
oder danach erfolgt keine Erstattung des Reisepreises.
5.4. Werden nach Buchung der Reise vor Reisebeginn Änderungen
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft
oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir nachfolgende
Umbuchungspauschalen (die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis)
je angemeldetem Teilnehmer (für Linientarife der Lufthansa
gelten gesonderte Gebühren - s. Tarifinformation während
des Buchungsablaufes). Grundlage der Gebührenberechnung sind
der Reisepreis und die Tarifbestimmungen; die Gebühren werden
auf volle Euro gerundet:
Gültig für die Wintersaison 2003/2004
Hotelbuchung
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn.
Flugbuchung
- Flex-Tarif
10% bis 1 Tag vor Reisebeginn
50% am Tag des Reisebeginns.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen kostenfrei vor Ort.
- Sunshine-Tarif
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich
(siehe Punkt 5.5).
- Special-Offer-Tarif
80% bis 1 Tag vor Reisebeginn.
Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung
und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des ursprünglich
gebuchten Rückfluges nach Reisebantritt (Umbuchung im Ausland)
ist nicht möglich.
- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Umbuchungen vor Reiseantritt und Änderungen des ursprünglich
gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland)
sind nicht möglich.
Gültig für die Sommersaison 2004
- Flex-Tarif
10% bis 1 Tag vor Reisebeginn
50% am Tag des Reisebeginns.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) erfolgt vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen kostenfrei vor Ort.
- Sunshine-Tarif
10% bis 22 Tage vor Reisebeginn
20% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn
30% ab 7. bis 1 Tag vor Reisebeginn
80% am Tag des Reisebeginns.
Eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) ist vorbehaltlich behördlicher
Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug bei frei verfügbaren
Plätzen gegen eine Bearbeitungsgebühr vor Ort möglich.
(siehe Punkt 5.5).
- Special-Offer-Tarif
80% bis 1 Tag vor Reisebeginn.
Am Tag des Reisebeginns oder nach Reiseantritt ist keine Umbuchung
und Erstattung möglich. Eine Umbuchung des Rückfluges
nach Reisebeginn (Umbuchung im Ausland) ist nicht möglich.
- Last-Minute-Tarif (aktionsabhängige Angebote)
Umbuchungen vor Reiseantritt und Änderungen des ursprünglich
gebuchten Rückfluges nach Reiseantritt (Umbuchung im Ausland)
sind nicht möglich.
5.5. Ausschließlich für Buchungen zum Flex- und Sunshine-Tarif
ist eine Änderung des ursprünglich gebuchten Rückfluges
nach bereits erfolgtem Reiseantritt (Umbuchung im Ausland) vorbehaltlich
behördlicher Genehmigung bis 1 Tag vor Rückflug nur bei
frei verfügbaren Plätzen vor Ort möglich. Eine Änderung
zum Flex-Tarif erfolgt kostenfrei. Für eine Änderung zum
Sunshine-Tarif wird pro Person beim Rückflug eine Bearbeitungsgebühr
erhoben (für Linientarife der Lufthansa gelten gesonderte Gebühren
- siehe Tarifinformation während des Buchungsablaufes):
Gültig für die Wintersaison 2003/2004 und Sommersaison
2004
Erwachsene:
50,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln
etc.)
150,00 EUR / 150,00 USD für Fernstrecken
Kinder unter 12 Jahren:
30,00 EUR für Kurz-/Mittelstrecke (Balearen, Kanarische Inseln
etc.)
100,00 EUR / 100,00 USD für Fernstrecken
Für Kinder unter 2 Jahren wird keine Bearbeitungsgebühr
erhoben.
5.6. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 28,00 EUR nach Ausstellung
der Reiseunterlagen/Flugscheine zu verlangen. Die Flugscheine werden
bei Online-Buchung mit Online-Kreditkartenzahlung sofort ausgestellt.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. Wir können
dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese
den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
5.7. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle
eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.8. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen/Flugscheine
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
5.9. Bei Verlust der Reiseunterlagen/Flugscheine berechnen wir für
die Ausstellung neuer Unterlagen eine Bearbeitungsgebühr von
28,00 EUR. Für bereits veranlasste Flugscheinhinterlegungen,
die am gleichen Tag wieder storniert werden, sind wir berechtigt,
28,00 pro Flugschein zu berechnen.
6. Reise-Versicherungen
6.1. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis
nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wir haben
zu günstigen Bedingungen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Wenn
ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadenregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor
Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
7.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind,
sind wir berechtigt, diese Reise bis 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen,
sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten.
Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie das Ersatzangebot nicht
annehmen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
J BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich-
oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir
können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht ertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei
Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie
unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft
erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach
den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige
in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
10. Haftung,
Verjährung
10.1. Bei Sonderflügen haften wir, sofern wir vertraglicher
Luftführer sind, nach den Bestimmungen der Luftverkehrsgesetze
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für
Flüge in die USA/Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet
der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung
von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung
erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und
Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen
werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich hinweisen. Wir haften
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den
Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich
hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht
werden.
10.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir nicht. Ebenso
ist die Haftung ausgeschlossen, wenn angegebene Sportarten witterungsbedingt
oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden können.
10.4. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung
gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden
eines Leistungsträgers verursacht wurde.
10.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden
bis 4.100,00 EUR bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,
wenn dieser 4.100,00 übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen
wir den Abschluss des Komplettschutzes.
10.7. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.8. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene
Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir
ie Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
10.9. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
11. Pass- und
Visabestimmungen
11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass- und Visabestimmungen
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir
hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises
sind. Sind Sie Staatsbürger eines anderen Landes oder Inhaber
eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.
12. All-Inclusive-Angebote
12.1. Bitte beachten Sie, dass bei "All-Inclusive-Anlagen"
während des gesamten Aufenthaltes zur Identifikation in der
Regel ein Plastikarmband oder ein ähnliches Erkennungszeichen
getragen werden muss. Bei Verlust dieser Identifikation wird von
den Hotels eine individuelle Kostenpauschale berechnet. Falls Sie
dieses Erkennungszeichen gewaltsam entfernen, kann Ihnen das Hotel
u.U. die All-Inclusive-Leistungen in Rechnung stellen.
13. Gala-Zuschläge
13.1. Bitte beachten Sie, dass alle Gala-Zuschläge obligatorsch
sind. Abweichungen und Preise entnehmen Sie bitte den entsprechenden
Preistabellen.
14. Beförderung
mit Fremd-Fluggesellschaften
14.1. Maßgebend für die Beförderung mit Fremd-Fluggesellschaften
sind die geltenden Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Für Lufthansa Flüge gelten Sonderbedingungen.
15. Allgemeine
Bestimmungen
15.1. Alle Angaben werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht.
15.2. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.3. Bitte beachten Sie die Benutzungshinweise für technische
Gegenstände an Bord.
15.4. Mit der Veröffentlichung neuer Angebote verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
15.5. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
16. Gerichtsstand
16.1. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Condor Flugdienst
GmbH ist Rüsselsheim. Es gilt deutsches Recht.
Thomas Cook Airlines Individuell
Condor Flugdienst GmbH
Am Grünen Weg 1 - 3
65451 Kelsterbach
Stand: Januar 2004, Änderungen vorbehalten
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