Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Bevor Sie Ihre
Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeit ein
gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen
geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie
sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind.
Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen,
denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog. Eine
wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem
Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluss
des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in
Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner
besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung
der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als
Vermittler auf.
1.2 Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer
Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
- bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
1.3 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was
auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
1.5 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder
Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung
vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen
am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag
vor dem Flugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten,
müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung
(bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger)
ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen
15% (auf volle ¤ aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung.
Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung
fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung
mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon
Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten
und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen
die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In
jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein
übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung
übersandt.
2.2 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder
ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden
wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag
unverzüglich erstatten.
2.3 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung
oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages
und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3. Leistungen,
Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind,
sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2 Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3 Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die
darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen,
sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden
Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger
eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
3.5 Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise
pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für
die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem
gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers
eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist
nicht möglich.
3.6 Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen
unter 4 J.) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug
oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich befördert, sofern
je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für
Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert
werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist
das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen
wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett,
im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinder in Begleitung
von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älter
als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder
in der Zimmer-Suite untergebracht, sofern nicht anders ausgeschrieben.
Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle
ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge
(ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel
auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7 Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich
rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug
erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls
durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern
nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unserem Katalog.
4. Leistungs-/Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber
nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt
bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen,
gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2 Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung
eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als
dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung
- mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie
müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der
Preiserhöhung geltend machen.
4.4 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch
im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt,
Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt
werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik
GmbH.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können
wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von
uns berücksichtigt.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel
betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts
von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils
pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1 bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City &
Events)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.2 bei Auto-, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.3 bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4 bei Ferienwohnungen pro Wohnung bis 45 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.4.1 bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80¤,
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten
Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.5 ist; in diesem Fall gelten die
dort vereinbarten Pauschalen
5.3.5 bei Reisebuchungen aus dem Katalog Nordamerika a) bei Flugpauschalreisen,
Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1
bis 5.3.4 genannten Regelungen.
b) bei Wohnmobilen und Motorrädern
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist
nicht möglich.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge,
Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.
e) Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog
gebucht und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so
werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
5.3.6 Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils
aufgerundet auf volle EURO.
5.3.7 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs-
und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.3.8 Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder
wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden
Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.4 Wir bitten Sie, Änderungwünsche erst nach Erhalt Ihrer
Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer
Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise
Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder
Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-,
Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt ¤ 28,- je
Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt ¤
28,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen
¤ 28 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage
vor Reiseantritt ¤ 60. Spätere Änderungen sind
nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise
möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung
ist nicht möglich.
5.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,
sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von ¤ 28,- je Person,
bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen
¤ 45,- je Person zu verlangen (bei City- & Events gemäß
jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner
für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog
hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen
¤ 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur
auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen
handelt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes
widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug
auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.6 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine
oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind
wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. 5.7. Bei
Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,
Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir
sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für
Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit
der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland,
München, abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher
durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft
AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir
sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.
7. Rücktritt
durch den Reiseveranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen
vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich
erstattet.
7.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die
uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind,
sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten.
Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt
führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich
erstattet.
8. Höhere
Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vrtragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können beide Vertragsparteien gemäß § 651
j BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich-
oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir
können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder
bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können
Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei
Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie
unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften
ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist
unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw.
die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung,
Verjährung
10.1 Bei Flügen haften wir, sofern wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Zusatzvereinbarung (nur für Flüge nach
USA und Kanada). Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer
(auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt
und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die
auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten
nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
10.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen.
Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den
Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich
hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht
werden.
10.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften
wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen
nicht.
10.4 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden
des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
10.5 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.6 Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden
bis ¤ 4100- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,
wenn dieser ¤ 4100 übersteigt. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in
Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
10.7 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen
Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren.
10.8 Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen
befugt.
10.9 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in
einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene
Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-,
und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für
die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es
sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese
Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber
eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer
dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
12. Allgemeine
Bestimmungen
12.1 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle
unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
12.3 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.4 Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter:
TC Touristik GmbH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand Juni 2003
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