1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung
mit Zugang verbindlich, d. h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt
sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung
von TJAEREBORG. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen.
Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung
beim Anmelder zu Stande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen
nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch TJAEREBORG.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung
des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung
fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie
- siehe Punkt 7. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung
ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese
Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden.
Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß
§ 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich
als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht
zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von
10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch
nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so
ist TJAEREBORG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen
und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann TJAEREBORG, die
gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz
geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens
28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).
Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin
weniger als 28 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe
spätestens 10 Tage vor Reisetermin an TJAEREBORG zu zahlen
(Feststellung des Zahlungseingangs).
2.2 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise
zum Urlaubsort, die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung
dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung
der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag
entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2.1 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht
festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen
hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlung am Flughafen
oder gegen Vorlage eines geeigneten Zahlungsnachweises am Abflugtag
ausgehändigt. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend
Ziff. 5 gewertet.
2.2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein
Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider
Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen
sein, hat sich dieser unverzüglich mit TJAEREBORG, Abteilung
Dokumentation, in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen,
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft,
der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen,
erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/Hausbooten/Wohnmobilen
bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von EUR 50,- pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung
innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere
Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet. Umbuchungskosten
für gebuchte Eintrittskarten s. Ziff. 5.1.3.
4.1.1 Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für
Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw.
Änderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen
zu seinen Lasten.
4.2 Von Leistungsänderungen wird TJAEREBORG den Reiseteilnehmer
unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist
von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt
anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig
sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt
zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehdenen
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann
der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der
Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter
verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung
der Reiseleistung geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen
können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der
Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber
eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung
an TJAEREBORG durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen.
Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25,- pro Person,
ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt
für Ersetzung/Namensänderung bis zu EUR 300,- (es wird
um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203/42795,
gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine
oder geringere Kosten entstanden sind. TJAEREBORG benötigt
hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen.
TJAEREBORG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte
im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen
schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei TJAEREBORG oder bei der Buchungsstelle.
Die in der Regel (d. h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden)
pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten
des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen, Charterflügen
aus dem Nur-Flug-Programm, Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten
mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen
wie z.B. Tauch, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten siehe
Ziff. 5.1.3)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und Wohnmobilen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens EUR 25,-
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten
betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung
mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung,
dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens EUR
75,- pro Karte zu zahlen sind.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten
Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis
zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine
oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine
oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist TJAEREBORG
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
zurückzugeben.
5.1.7 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können
im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer
die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten
für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen
gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters - Bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter
berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In
diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
6. Aufhebung
des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseteilnehmer als auch TJAEREBORG den Vertrag kündigen. Bei
Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht. TJAEREBORG kann jedoch für erbrachte
Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise,
kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt
werden. In diesem Fall wird TJAEREBORG die infolge der Aufhebung
des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag
aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten
für die Rückbeförderung von TJAEREBORG und vom Reiseteilnehmer
je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis
eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger
Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische
Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich
zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8. Pass-, Visa-
und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen
gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu
achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation von TJAEREBORG bedingt sind.
9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen TJAEREBORG nur als Vermittler auftritt,
worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende
Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen
etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haftet TJAEREBORG auch bei Teilnahme der
Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,
kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag
kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TJAEREBORG
eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TJAEREBORG verweigert wird
oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber
hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche muss der
Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende, möglichst schriftlich, TJAEREBORG gegenüber
geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an
der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler
beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme
von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
befugt.
11.3 Die vertragliche Haftung von TJAEREBORG für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt,
soweit TJAEREBORG für den Schaden allein wegen Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle Schadenersatzansprüche
wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet TJAEREBORG
je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR 4.091,-. Liegt der Reisepreis
jedoch über EUR 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den
dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von TJAEREBORG
Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich TJAEREBORG bei
entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen
unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.
Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber
TJAEREBORG unverzüglich anzeigen.
12.3 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt
wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort
und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige
kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13. Behandlung
von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und
Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden,
sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt
werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TJAEREBORG geltend
zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis
651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen
eines Reiseteilnehmers gegen TJAEREBORG an Dritte, auch Ehegatten
und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
14. Sonstige
Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen
bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort,
die nicht von TJAEREBORG zu vertreten ist, beträgt EUR 25,-.
14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.4 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten
werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen
weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung,
wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetz eingehalten
werden. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei TJAEREBORG Zweigniederlassung
der REWE-ZENTRALFINANZ eG, 51170 Köln.
14.5 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Tjaereborg
zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.6 Gerichtsstand: Sitz des Unternehmens.
14.7 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern
und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften
keine anderen Regelungen vorsehen.
14.8 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.9 Firmensitz des Veranstalters:
TJAEREBORG Reisen GmbH
Ein Unternehmen der LTU Touristik Gesellschaft mbH
Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln
Geschäftsführer: Dietmar Kastner
Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 37113
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