Travelscape
Inc.
10910 Covington Cross Drive
Suite 300 Las Vegas Nevada 89144
1. Anmeldung und Bestätigung
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Reisen,
die von der Travelscape Inc., 10110 Covington Cross Drive Suite
300, Las Vegas, Nevada 89144, USA, vertreten durch Mark Britton,
veranstaltet bzw. hinsichtlich einzelner Leistungen auch vermittelt
werden. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch
für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns zusätzlich
eine schriftliche Bestätigung per Email.
2. Bezahlung
Zahlungen auf
den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
Soweit den besonderen Internetangeboten nicht etwas anderes zu entnehmen
ist, ziehen wir den vollen Restreisepreis sofort ein. Auch Rücktritts-
und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Dauert die
Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,-
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheins verlangt werden.
3. Reiseprogramm
und Leistungen
Der Umfang der
vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Internet
sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Internet aufgeführten Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Hotelangaben zu erklären, über
die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden. Expedia hat eine Anzahl von Hotels anhand nordamerikanischer
Branchenstandards bewertet und in verschiedene Klassen eingeteilt,
um Ihnen die Auswahl der Unterkunft zu erleichtern. Dabei wurden
von Expedia zahlreiche Faktoren berücksichtigt, beispielsweise
Räumlichkeiten, Ausstattung, Serviceangebot, Preis und Gesamtqualität.
Diese Bewertungen werden so häufig wie möglich geprüft
und aktualisiert, so dass Sie stets aktuelle Informationen erhalten.
Die Hotelbewertungen sind als allgemeine Richtlinien zu betrachten,
die Ihnen die Auswahl der Unterkunft erleichtern sollen. Ferienunterkünfte
werden keine Hotelstandards zugewiesen.
Bewertung der
Hotelstandards
1 Stern: Hier
finden Sie die günstigsten Preise. Die Unterkunft ist im Allgemeinen
sauber sowie schlicht und verfügt über die Mindestausstattung.
2 Sterne: Einfache Unterkünfte mit etwas mehr Augenmerk auf
Stil und Ambiente bei dennoch günstigem Preis. Bis zu einem
gewissen Grad können gemeinsame Aufenthaltsräume, ein
Kiosk oder beispielsweise ein Café inbegriffen sein. Die
Ausstattung und der Service sind eingeschränkt.
3 Sterne: Für den etwas anspruchsvolleren Reisenden, der Wert
auf Service, Qualität, Stil und Komfort legt, aber auch für
Familien zu empfehlen. Oft sind Konferenzräume und/oder ein
Restaurant vorhanden, manchmal auch andere Ausstattungsmerkmale
wie Schwimmbad oder Services für Geschäftsreisende.
4 Sterne: Erstklassige Unterkunft für anspruchsvolle Gäste,
in der Wert auf Luxus, Gastlichkeit und Service gelegt wird. Ein
Restaurant der gehobenen Klasse sowie eine Vielzahl von Ausstattungsmerkmalen
und Leistungen können bei diesen höchst zuverlässigen
Hotels erwartet werden. Hier handelt es sich um hochklassige Unterkünfte
für Geschäftsreisende.
5 Sterne: Unterkunft der Spitzenklasse, die höchsten Ansprüchen
gerecht wird. Diese Hotels bieten tadellosen persönlichen Service,
geschmackvolle, elegante Ausstattung sowie jeglichen Komfort. Hier
finden Sie die besten Hotels der Welt.
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen zwischen den landesüblichen
Kategorien und unserer Bewertung geben kann.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen
des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden
und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir behalten
uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
werden wir Sie unverzüglich, bei Änderungen des Reisepreises
jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte
wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt
des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Bei Rücktritt vom Reisevertrag oder Nichtantreten der Reise,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Sie sind
berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt oder Nichtantritt keine oder geringere Kosten
angefallen sind als die in Ziffer 18 genannten.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden,
so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag
ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen
Mehrkosten, die sich aus den Stornogebühren für den nicht
reisenden Teilnehmer(n) und dem neuen Reisepreis zusammensetzen.
5.4 Kein Ersatzteilnehmer
für Flugleistungen
Soweit Bestandteil der Reise auch Flugleistungen sind kann nach
Buchung kein Ersatzteilnehmer hierfür bestimmt werden.
5.5 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse
aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in
Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen infolge unverschuldeter vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
werden wir uns in der Regel bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Buchungen ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt"
bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
7. Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können
in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung
einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei
Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden
wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier
Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise
so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen
Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung
des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen
und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des
Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
die gewissenhafte
Reisevorbereitung;
die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
die Richtigkeit
der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluß
eine Änderung der Angaben erklärt haben, jedoch nicht
für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns
herausgegebenen Prospekten, die von anderen Buchungsstellen abgegeben
worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linien- oder Charterverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen
wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für
die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden
und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften
auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen,
Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Bei der Bestellung eines
Hin- und Rückflugtickets, sind Sie verpflichtet, sowohl den
Hin- als auch den Rückflug anzutreten. Bei Nichtantritt des
Hinfluges wird der Rückflug automatisch storniert. Eine Rückerstattung
findet nicht statt. Dies gilt auch bei Nichtantritt des Rückfluges
und soweit die Reise überhaupt nicht angetreten wird.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Sofern die Reiseunterlagen
keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Kunden-Service Tel.: 01805-900560 (€ 0,12 / Minute) oder dem
Ausland +49-30-43661256
Kunden-Service Fax: +49-30-43661255 E-Mail: service@expedia.de
Servicezeiten: Täglich 08.00 -22.00 Uhr
Geben Sie bitte in jedem Fall die Reisenummer, das Reiseziel, die
Reisedaten und die obengenannte Durchwahl an.
10.2 Minderung
des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie
es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung
des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben.
11. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Bitte informieren
Sie sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen von Pass-,
Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Wir
haften daher auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung
der Haftung
12.1 Vertragliche
Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter
Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden
auf EUR 75.000 bei Sachschäden auf EUR 4.000 beschränkt.
Liegt der Reisepreis über EUR 1300, ist die Haftung auf die
dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise.
12.3 Gesetzliche
Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen
Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend
machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in
sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, daß Ihnen bei Ausfall
von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses
des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein,
der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens
mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, daß die veröffentlichten Reisepreise
keine Reiserücktrittskosten - Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten
- Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt
von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch
können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluß des speziellen
Reiseschutzes. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz
mit Notruf-Service rund um die Uhr.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
München.
16. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen
Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
Es gelten folgende
Stornogebühren:
Click & Mix:
von 4 Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %,
von 29 bis 22 Tage: 35 %,
von 21 bis 15 Tage: 50 %,
von 14 Tage bis 1 Tag: 75 %,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des
Gesamtreisepreises. Teilstornierungen, d.h. Stornierungen nur bestimmter
Leistungen, sind nicht möglich. Stornierungen pro Person sind
nur möglich, soweit es sich nicht um ein Click & Mix Angebot
für mehrere Personen handelt. Sollten die Aufwendungen von
Travelscape die oben gemachten Angaben überschreiten, z.B.
aufgrund von Gebühren der betroffenen Leistungsträger,
darf Travelscape diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen. Bis
4 Monate vor Reisebeginn wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr
von € 15,- erhoben.
Veranstalter
Travelscape
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