Lieber
Feriengast,
bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre
Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen,
die Ihnen vor der Buchung online bzw. durch Ihr Reisebüro übermittelt
werden, an. Sie gelten für alle Programme des Reiseveranstalters
TUI Deutschland GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt)
sowie (Ziffern 11+12) am Zielort bei der Reiseleitung der World
of TUI gebuchte Ausflüge.
1 Anmeldung,
Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für
den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und
den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.3 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie über
Ihr Reisebüro die Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die
alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen
enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab,
ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb
dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene
Reisen. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog
für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können
nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
2 Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung
die Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig.
Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe
zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.2 Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass
Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und
die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen,
oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus
der Bestätigung.
2.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen.
Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bestätigung.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Bezahlung im Lastschriftverfahren benötigt das
Reisebüro zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Bankverbindung,
Ihre Adresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers)
sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei der Zahlung mit der TUI Card Classic/TUI Card Classic
Electron/TUI Card Gold muss Ihre World of TUI Card dem Reisebüro
bei Buchung vorgelegt werden. Das Reisebüro benötigt zusätzlich
zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Adresse (oder ggf. die
Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr Einverständnis
zur Abbuchung vom Girokonto.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche,
der Betrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt
abgebucht.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch,
bei Entgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises
in bar im Reisebüro geleistet werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur
bis 25 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens
7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend
an Ihr Reisebüro.
2.9 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig
bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und erfolgloser Bestimmung
einer Frist zur Leistung aufgelöst.
Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren
entsprechend Ziffer 7.2 verlangen, es sei denn, dass bereits zu
diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa
etc. sind, soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht
im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie
diese bitte an das Reisebüro.
3 Leistungen,
Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen in dem Katalog und aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die im Katalog enthaltenen
Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend
mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden
sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung
der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.2 Flugbeförderung
Für seine Flüge wählt der Veranstalter zuverlässige
Fluggesellschaften aus. Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge.
Bei Direktflügen behält der Veranstalter sich aus flug-
und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Der
Veranstalter bittet um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus
flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder
Abendstunden fällt und/ oder der Rückflug bereits in die
Vormittagsstunden. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung einer
Gebühr von € 16,–, eine Strecke € 8,–
pro Person, eine Sitzplatzreservierung möglich. Bitte beachten
Sie die Hinweise im Katalog. Bei Zahlung des Reisepreises mit der
TUI Card Classic/TUI Card Gold/TUI Card Classic Electron erfolgt
bei Verfügbarkeit eine Sitzplatzreservierung ohne Erhebung
einer gesonderten Gebühr. Im Rahmen der Flüge werden bis
20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck – bei Linienflügen
im Nordatlantikverkehr zwei Koffer bis max. jeweils 32 kg (Piece
Concept) – (auch für Kinder von 2 – 11 Jahren)
befördert. Inhaber der TUI Card Gold haben bei einigen Charterfluggesellschaften
Anspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30 kg. Zusätzlich
kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen
Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle,
etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei
der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und
Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein
verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen
zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, techn. Geräte
und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.
3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen,
wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter
bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht
im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer
in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros
sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters,
z.B. über den Katalog hinaus, abweichende Zusagen zu geben
oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt
sind. Für die Bearbeitung von individuellen Reisen wird eine
Gebühr von € 16,– erhoben. Die Buchung von Reisen,
deren Reisedauer (Hinflug zum Rückflug) von dem im Katalog
üblichen Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr
von € 16,– pro Reiseteilnehmer möglich. Beachten
Sie bitte die Hinweise im Preisteil. Bei von Reisenden im Zielgebiet
gewünschten Flugumbuchungen behält der Veranstalter sich
die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.
3.4 Reiseverlängerung
Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit der Reiseleitung oder dem örtlichen
Vertreter des Veranstalters, falls Sie länger bleiben wollen.
Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze
im Flugzeug oder Zug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung
sind vor Ort zu zahlen.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht
erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, in der Regel 20%
des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche
Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder
nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort vom Service der World
of TUI, örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen (z.B.Verkehrsvereine)
oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Ferienwohnungen) betreut.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte
den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen
Hinweise unter Ziffer 11.4.2.
4 Besondere
Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der
Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts
anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Katalog angegebenen
und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen
und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur
in den Fällen gestattet, in denen der Katalog dies ausdrücklich
zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und
evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist
außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch
sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste
entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel
kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl.
Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung
erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des
Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben
worden sind.
5 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig
davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung
anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen
Sie bitte dem jeweiligen Katalog. Kinder unter 2 Jahren werden bei
Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch
auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern
je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements
mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter-
bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der
Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder
anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht
mit der Buchung übereinstimmenden Altersangaben sind wir berechtigt,
den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von € 25,– nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener
oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
6 Leistungs-
und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U.
a. aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen
Luftraumes können Flugverspätungen oder auch -verschiebungen
sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen
nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.Im Falle
einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung der Sitzplatzreservierungen
bei Flugreisen wird Ihnen die Reservierungsgebühr – ggf.
anteilig – zurückerstattet.
Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des
Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen enthaltene Rail&Fly-Ticket
zur Verfügung. Zusätzlich erstattet der Veranstalter in
von ihm zu vertretenden Fällen € 25,– pro zahlender
Person / Strecke.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen
der Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen, allein der Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang
der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich
davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
7 Rücktritt
durch den Reisenden
Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Veranstalter bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen
(mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer
Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten
sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
zu berücksichtigen.
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise
keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die
von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen
Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich
ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort
einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden
Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,
nicht angetreten wird. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren
beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.2.1 Standard-Gebühren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag 25 %
vom 21. bis 15. Tag 35 %
vom 14. bis 8. Tag 50 %
vom 7. bis 1. Tag 65 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise des Reisepreises;
80 %
7.2.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen /-häuser/ Appartements, auch bei Bus- und
Bahnanreise:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 44. bis 35. Tag 50 %
vom 34. bis 1. Tag 80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise des Reisepreises.
90 %
B Schiffsreisen; Städtepakete aus dem Katalog Städtereisen;
bei Spezialprogrammen, Aktivprogrammen, Motorhomes/Motorräder
und Skiprogramme aus dem Katalog USA/ Kanada sowie aus den Katalogen
Asien/ Australien, Afrika und Karibik/Lateinamerika:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag 35 %
vom 21. bis 15. Tag 50 %
vom 14. bis 1. Tag 75 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise des Reisepreises.
100 %
C Mietwagen
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 25€
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 50€
bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise des Mietpreises. 80
%
D Nur-Flugstrecken im Linienverkehr
Bearbeitungsgebühr pro Person 76€
Die Regelungen C + D gelten nur bei Stornierungen von Mietwagen-
/Nur-Flugstrecken Linie Buchungen, nicht aber bei Stornierung kombinierter
Reisen. Hier finden die Ziffern 7.2.1, 7.2.2, Buchstaben A, B, E,
F Anwendung.
E Bei Eintrittskarten, z. B. Musicals, beträgt die Stornogebühr
95 % des Eintrittspreises, es sei denn, in unseren Katalogen ist
etwas anderes ausgeschrieben.
F Für preisreduzierte TOP-Angebote - d.h. für TUI.de aus
dem Bereich Last Minute & More bzw. Produkte mit der Kennzeichnung
"Preishit" - gelten ab Buchungsdatum 6. März 2003
folgende Stornogebühren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
7.3 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar,
vor Beginn der in 7.2.1 und 7.2.2 mit Ausnahme von 7.2.2 D genannten
Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung)
vor. Dafür werden € 25,– pro Person erhoben. Als
Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung;
bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich
Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den o. e. Fristen
(z.B. bei Flugreisen ab 29. Tag vor Reisebeginn) sowie Änderungen
über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegenden
Katalogausschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2
bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter
in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es
bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem
Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers,
ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme
der Ersatzperson entstehenden Kosten € 25,– zu verlangen.
Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren,
sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung gem. Ziff.
3.3 sind sofort fällig.
8 Reise-Versicherung
8.1 Der Veranstalter bietet Ihnen für Ihre Urlaubsreise Versicherungsschutz
aus einer Reihe von Reise-Versicherungen zu günstigen Konditionen
an. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Rund ums Reisen / Veranstalterinfos.
Bis auf den TUI Ferien-Kompaktschutz müssen alle Versicherungen
bei Buchung der Reise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Buchungsbestätigung, gebucht werden. Sofern
Sie den Reisepreis mit der TUI Card Classic/TUI Card Classic Electron
bezahlen, ist der Reiserücktrittskosten-Topschutz für
den Karteninhaber sowie max. 5 mitreisende Personen bereits eingeschlossen.
Als Ergänzung empfiehlt der Veranstalter Ihnen die Buchung
des TUI Ferien-Kompaktschutzes. Sofern Sie den Reisepreis mit der
TUI Card Gold bezahlen, ist der TUI Ferien-Topschutz für den
Karteninhaber sowie max. 5 mitreisende Personen bereits enthalten.
8.2 Für alle Langzeiturlauber ist eine Restkosten-Reise-Krankenversicherung
im Reisepreis enthalten.
8.3 Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz
bei Mietwagen-Buchungen finden Sie ebenfalls in den Katalogen.
8.4 Hinweise und Versicherungsbedingungen zu den angebotenen und
den im Reisepreis eingeschlossenen Versicherungen sowie die Verbraucherinformation
finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen.
9 Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
9.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz
einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden
nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand
in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter
behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden
einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2 Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der
Reise zurücktreten.
9.2.1 - bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung
angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie
selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9.2.2 - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht
zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht
des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn
er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung
wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
9.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 9.2
ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich
nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem
gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch
macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
10 Außergewöhnliche
Umstände - Höhere Gewalt
10.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
Höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen
etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag
kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung
durch den Veranstalter stehen dem Reisenden außerdem die in
Ziffer 9.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.
10.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der
Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist,
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten
hat der Reisende zu tragen.
11 Gewährleistung
/ Haftung
11.1 Der Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmannes ein für
11.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;
11.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.);
11.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen;
11.1.4 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen;
11.1.5 die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß
Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben
erklärt hat. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für
Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten.
11.2 Gewährleistung
Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu,
die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter
Fassung wiedergegeben werden:
11.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe
verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
11.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen.
11.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag –in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
wird Schriftform empfohlen –kündigen. Dasselbe gilt,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird
der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch
auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.2.4 Wegen der für Flugreisen geltenden Geld-zurück-
Garantie des Veranstalters beachten Sie bitte die Hinweise in den
betreffenden TUI Katalogen.
11.3 Haftung
11.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet
der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung
Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit
verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt
worden ist.
11.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung
der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der
Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis €
4.100,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden
und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet
werden.
11.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten
müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und
Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn
ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss
einer Unfall-Versicherung.
11.3.6 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der Veranstalter sich
hierauf berufen.
11.3.7 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich
gemacht werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten
der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB-Bedingungen haben keine
Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters nach
dem Reisevertragsgesetz und nach den allgemeinen Reisebedingungen
werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens
nicht eingeschränkt.
Ihre Reiseunterlagen enthalten Fahrscheine „Zug zum Flug”
der DB AG und ein zusätzliches Beiblatt „Fahren &
Fliegen” des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Jeder
Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen
selbst verantwortlich.
11.3.8 Sofern der Veranstalter bei der Luftbeförderung vertraglicher
Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden
Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA
und Kanada, sowie, nach dessen In-Kraft-Treten, dem Montrealer Abkommen
vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen
für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt
dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. Für
die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen
der jeweiligen Fährschiff-Reederei, sofern die Beförderung
nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem
Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters
vorrangig maßgebend.
11.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
11.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben,
ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung
mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht
erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen,
Hotelier, Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen
Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Schäden oder Zustellungsverzögerungen
bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen
Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich
bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe
verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte
mit der nächstgelegenen Station des Service der World of TUI
oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung
setzen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
11.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
12 Ausschluss
von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
12.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber Ihrem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte
im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann
der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis
651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss
des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reisende die Anmeldung
von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch
Reisende entgegenzunehmen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
13 Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 er Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft.
Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen
erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre
Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen
und lassen Sie sich von Ihrem Reiseberater weitergehend unterrichten.
13.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten
ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen
müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen
rechnen.
13.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
13.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich bei
Ihrem Reiseberater, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich
ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf,
dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine
ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im
Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche
Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern
sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen
Sie die Vorschriften unbedingt.
13.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt,
die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre
(Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige
Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern
Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und
wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
14 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen,
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz,
geschützt.
15 Allgemeines
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
15.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie
für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Diese Reisebedingungen
und Hinweise
gelten für den Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH
Postfach 610280, 30602 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512
Drucklegung September 2002, 41. Auflage
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